Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.des Leibeigenthums. Vermögen gehabt eine besondere Colonie anzulegen, unddieselbe zu der Zeit da Niemand das Land, sondern jeder Altvater nur die Seinigen geschützet hätte, gegen andre zu schützen. Alles habe sich daher zum Stamme ge- halten, und das Haupt desselben sey dagegen verbunden gewesen, sie zu ernähren, zu schützen und wohl zu halten. Man habe das Band der heutigen Unterthänigkeit, nach welchem einer frey zu- und abziehen konnte, und einem Fürsten nur so lange unterworfen wäre, als man sich in dessen Lande befinde, gar nicht gekannt; daher auch Jo- seph von den Egyptern die Eigengebung erfordert hätte, wenn sie von dem Könige ernähret seyn wollten. Jn der heutigen Verfassung würde er blos gesagt haben: Kinder bleibt im Lande, damit euch der König Brod gebe; in der damaligen Verfassung aber, worinn die Pharaonen keine Könige von Egypten, sondern patriarchalische Kö- nige in Egypten gewesen wären, und über die ihnen un- angehörigen Einwohner des Landes nicht zu gebieten ge- habt hatten, hätte er nothwendig von einer Uebergabe ihres Leibes sprechen müssen; die Uebergebung des Lei- bes und Vermögens sey blos Huldigungsformel in der auf Hörigkeit gegründeten Monarchie der Vorwelt. Der Richter setzte hinzu: Die Natur gebe jedem, allen
des Leibeigenthums. Vermoͤgen gehabt eine beſondere Colonie anzulegen, unddieſelbe zu der Zeit da Niemand das Land, ſondern jeder Altvater nur die Seinigen geſchuͤtzet haͤtte, gegen andre zu ſchuͤtzen. Alles habe ſich daher zum Stamme ge- halten, und das Haupt deſſelben ſey dagegen verbunden geweſen, ſie zu ernaͤhren, zu ſchuͤtzen und wohl zu halten. Man habe das Band der heutigen Unterthaͤnigkeit, nach welchem einer frey zu- und abziehen konnte, und einem Fuͤrſten nur ſo lange unterworfen waͤre, als man ſich in deſſen Lande befinde, gar nicht gekannt; daher auch Jo- ſeph von den Egyptern die Eigengebung erfordert haͤtte, wenn ſie von dem Koͤnige ernaͤhret ſeyn wollten. Jn der heutigen Verfaſſung wuͤrde er blos geſagt haben: Kinder bleibt im Lande, damit euch der Koͤnig Brod gebe; in der damaligen Verfaſſung aber, worinn die Pharaonen keine Koͤnige von Egypten, ſondern patriarchaliſche Koͤ- nige in Egypten geweſen waͤren, und uͤber die ihnen un- angehoͤrigen Einwohner des Landes nicht zu gebieten ge- habt hatten, haͤtte er nothwendig von einer Uebergabe ihres Leibes ſprechen muͤſſen; die Uebergebung des Lei- bes und Vermoͤgens ſey blos Huldigungsformel in der auf Hoͤrigkeit gegruͤndeten Monarchie der Vorwelt. Der Richter ſetzte hinzu: Die Natur gebe jedem, allen
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des Leibeigenthums.
Vermoͤgen gehabt eine beſondere Colonie anzulegen, und
dieſelbe zu der Zeit da Niemand das Land, ſondern jeder
Altvater nur die Seinigen geſchuͤtzet haͤtte, gegen andre
zu ſchuͤtzen. Alles habe ſich daher zum Stamme ge-
halten, und das Haupt deſſelben ſey dagegen verbunden
geweſen, ſie zu ernaͤhren, zu ſchuͤtzen und wohl zu halten.
Man habe das Band der heutigen Unterthaͤnigkeit, nach
welchem einer frey zu- und abziehen konnte, und einem
Fuͤrſten nur ſo lange unterworfen waͤre, als man ſich in
deſſen Lande befinde, gar nicht gekannt; daher auch Jo-
ſeph von den Egyptern die Eigengebung erfordert haͤtte,
wenn ſie von dem Koͤnige ernaͤhret ſeyn wollten. Jn der
heutigen Verfaſſung wuͤrde er blos geſagt haben: Kinder
bleibt im Lande, damit euch der Koͤnig Brod gebe; in
der damaligen Verfaſſung aber, worinn die Pharaonen
keine Koͤnige von Egypten, ſondern patriarchaliſche Koͤ-
nige in Egypten geweſen waͤren, und uͤber die ihnen un-
angehoͤrigen Einwohner des Landes nicht zu gebieten ge-
habt hatten, haͤtte er nothwendig von einer Uebergabe
ihres Leibes ſprechen muͤſſen; die Uebergebung des Lei-
bes und Vermoͤgens ſey blos Huldigungsformel in der
auf Hoͤrigkeit gegruͤndeten Monarchie der Vorwelt.
Der Richter ſetzte hinzu: Die Natur gebe jedem,
der eine Eolonie anlegte, und den Verlag davon thaͤte
dieſes Recht; es ſey eine ſtillſchweigende Bedingung des
erſten Originalcontrakts, daß die Coloniſten nicht wieder
davon laufen ſollten, und blos in dem Falle, da die zu-
genommene Bevoͤlkerung den Verleger gegen die Gefahr
des Verluſtes ſicher ſtellete, werde jenes Recht unnoͤthig;
alsdann aber ſey der Menſch ſo geartet, daß er ein Recht
was er nicht gebrauchte, von ſelbſt fahren ließe. Daher wuͤr-
de man bey zunehmender Bevoͤlkerung die Leibeshaft mit
allen
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