herrn in der Nationalversammlung vertreten worden; und haben darin eben so wenig für eine eigne Landactie stimmen können, als mittelbare Edelleute auf dem Reichs- tage, für eine ehemalige jetzt aber unter der Landesho- heit beschlossene Reichsactie, wenn sie auch gleich Reichs- Freyherren heißen.
Daß aber endlich, in einigen Capiteln und Ritter- schaften, auch dieses erfodert werden will, daß einer aus der Reichsritterschaft seyn solle, der darin aufgenommen werden wolle: ist nicht allein an sich ungegründet, son- dern auch allen Reichsfürsten schimpflich. Man erinnert sich noch, was es für Bewegungen setzte, als im Jahr 1737, die Kayserlichen Officiere den Reichsfürstlichen von gleichem Range, ohne Unterschied des Dienstalters, vor- gehen wollten; und wie geschwind der Prinz Eugen von dieser Foderung abstand, als ein gewisser großer Reichs- fürst seine Truppen darüber von der Reichsarmee am Rheine zurückziehen wollte.
Jene Foderung der Reichsdienstleute ist nun gerade eben dieselbe, welche die kayserlichen Officiere machten; und erhielt auch ihre baldige Erledigung aus dem hier- oben schon angeführten Grunde, wo der Kays. Lothar erklärt, daß die Dienstleute des Abts zu Wildeshausen einerley Rang mit den seinigen und des Herzogs Ma- gnus Dienstleuten hätten. Zwischen kayserl. und fürstl. Dienstleuten, oder welches einerley ist, zwischen der mit- telbaren und unmittelbaren Reichsritterschaft, ist also von den ältesten Zeiten her kein Unterschied gewesen; und er läßt sich auch nicht denken, ohne den fürstlichen Heerschild um einen Grad zu erniedrigen.
Uebrigens versteht es sich von selbst, daß einer, der sich als ein deutscher Edelmann darstellen, und zu den
damit
Ueber die Adelsprobe in Deutſchland.
herrn in der Nationalverſammlung vertreten worden; und haben darin eben ſo wenig fuͤr eine eigne Landactie ſtimmen koͤnnen, als mittelbare Edelleute auf dem Reichs- tage, fuͤr eine ehemalige jetzt aber unter der Landesho- heit beſchloſſene Reichsactie, wenn ſie auch gleich Reichs- Freyherren heißen.
Daß aber endlich, in einigen Capiteln und Ritter- ſchaften, auch dieſes erfodert werden will, daß einer aus der Reichsritterſchaft ſeyn ſolle, der darin aufgenommen werden wolle: iſt nicht allein an ſich ungegruͤndet, ſon- dern auch allen Reichsfuͤrſten ſchimpflich. Man erinnert ſich noch, was es fuͤr Bewegungen ſetzte, als im Jahr 1737, die Kayſerlichen Officiere den Reichsfuͤrſtlichen von gleichem Range, ohne Unterſchied des Dienſtalters, vor- gehen wollten; und wie geſchwind der Prinz Eugen von dieſer Foderung abſtand, als ein gewiſſer großer Reichs- fuͤrſt ſeine Truppen daruͤber von der Reichsarmee am Rheine zuruͤckziehen wollte.
Jene Foderung der Reichsdienſtleute iſt nun gerade eben dieſelbe, welche die kayſerlichen Officiere machten; und erhielt auch ihre baldige Erledigung aus dem hier- oben ſchon angefuͤhrten Grunde, wo der Kayſ. Lothar erklaͤrt, daß die Dienſtleute des Abts zu Wildeshauſen einerley Rang mit den ſeinigen und des Herzogs Ma- gnus Dienſtleuten haͤtten. Zwiſchen kayſerl. und fuͤrſtl. Dienſtleuten, oder welches einerley iſt, zwiſchen der mit- telbaren und unmittelbaren Reichsritterſchaft, iſt alſo von den aͤlteſten Zeiten her kein Unterſchied geweſen; und er laͤßt ſich auch nicht denken, ohne den fuͤrſtlichen Heerſchild um einen Grad zu erniedrigen.
Uebrigens verſteht es ſich von ſelbſt, daß einer, der ſich als ein deutſcher Edelmann darſtellen, und zu den
damit
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Ueber die Adelsprobe in Deutſchland.
herrn in der Nationalverſammlung vertreten worden;
und haben darin eben ſo wenig fuͤr eine eigne Landactie
ſtimmen koͤnnen, als mittelbare Edelleute auf dem Reichs-
tage, fuͤr eine ehemalige jetzt aber unter der Landesho-
heit beſchloſſene Reichsactie, wenn ſie auch gleich Reichs-
Freyherren heißen.
Daß aber endlich, in einigen Capiteln und Ritter-
ſchaften, auch dieſes erfodert werden will, daß einer aus
der Reichsritterſchaft ſeyn ſolle, der darin aufgenommen
werden wolle: iſt nicht allein an ſich ungegruͤndet, ſon-
dern auch allen Reichsfuͤrſten ſchimpflich. Man erinnert
ſich noch, was es fuͤr Bewegungen ſetzte, als im Jahr
1737, die Kayſerlichen Officiere den Reichsfuͤrſtlichen von
gleichem Range, ohne Unterſchied des Dienſtalters, vor-
gehen wollten; und wie geſchwind der Prinz Eugen von
dieſer Foderung abſtand, als ein gewiſſer großer Reichs-
fuͤrſt ſeine Truppen daruͤber von der Reichsarmee am
Rheine zuruͤckziehen wollte.
Jene Foderung der Reichsdienſtleute iſt nun gerade
eben dieſelbe, welche die kayſerlichen Officiere machten;
und erhielt auch ihre baldige Erledigung aus dem hier-
oben ſchon angefuͤhrten Grunde, wo der Kayſ. Lothar
erklaͤrt, daß die Dienſtleute des Abts zu Wildeshauſen
einerley Rang mit den ſeinigen und des Herzogs Ma-
gnus Dienſtleuten haͤtten. Zwiſchen kayſerl. und fuͤrſtl.
Dienſtleuten, oder welches einerley iſt, zwiſchen der mit-
telbaren und unmittelbaren Reichsritterſchaft, iſt alſo
von den aͤlteſten Zeiten her kein Unterſchied geweſen;
und er laͤßt ſich auch nicht denken, ohne den fuͤrſtlichen
Heerſchild um einen Grad zu erniedrigen.
Uebrigens verſteht es ſich von ſelbſt, daß einer, der
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/297>, abgerufen am 16.02.2025.
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