Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.Ueber die Adelsprobe in Deutschland. nach jedes Orts Gewohnheit zu erweisen ist, gar nichterscheinen dürfen. Es scheinet auch dieses der Analogie, nach welcher die unadeliche Frau eines Edelmanns, ohn- erachtet sie durch die Ehe zur Edelfrau erhoben ist, nicht mit unter die Ahnen gezählt werden darf, obgleich ihre Tochter unter dem väterlichen Wapen zugelassen wird, am gemässesten zu seyn. Jndessen kömmt doch alles zu- letzt darauf an, was sämmtliche geschlossene adliche Ge- sellschaften, denn einzelne können hierunter nicht gut et- was bestimmen, dem höchsten Reichsoberhaupte zu Eh- ren, oder der deutschen Nation zum Besten, thun wol- len oder sollen. Denn nachdem sie einmal den Briefadel überhaupt Dieses wäre also ein Gegenstand, worüber sämmt- zule- S 4
Ueber die Adelsprobe in Deutſchland. nach jedes Orts Gewohnheit zu erweiſen iſt, gar nichterſcheinen duͤrfen. Es ſcheinet auch dieſes der Analogie, nach welcher die unadeliche Frau eines Edelmanns, ohn- erachtet ſie durch die Ehe zur Edelfrau erhoben iſt, nicht mit unter die Ahnen gezaͤhlt werden darf, obgleich ihre Tochter unter dem vaͤterlichen Wapen zugelaſſen wird, am gemaͤſſeſten zu ſeyn. Jndeſſen koͤmmt doch alles zu- letzt darauf an, was ſaͤmmtliche geſchloſſene adliche Ge- ſellſchaften, denn einzelne koͤnnen hierunter nicht gut et- was beſtimmen, dem hoͤchſten Reichsoberhaupte zu Eh- ren, oder der deutſchen Nation zum Beſten, thun wol- len oder ſollen. Denn nachdem ſie einmal den Briefadel uͤberhaupt Dieſes waͤre alſo ein Gegenſtand, woruͤber ſaͤmmt- zule- S 4
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Ueber die Adelsprobe in Deutſchland.
nach jedes Orts Gewohnheit zu erweiſen iſt, gar nicht
erſcheinen duͤrfen. Es ſcheinet auch dieſes der Analogie,
nach welcher die unadeliche Frau eines Edelmanns, ohn-
erachtet ſie durch die Ehe zur Edelfrau erhoben iſt, nicht
mit unter die Ahnen gezaͤhlt werden darf, obgleich ihre
Tochter unter dem vaͤterlichen Wapen zugelaſſen wird,
am gemaͤſſeſten zu ſeyn. Jndeſſen koͤmmt doch alles zu-
letzt darauf an, was ſaͤmmtliche geſchloſſene adliche Ge-
ſellſchaften, denn einzelne koͤnnen hierunter nicht gut et-
was beſtimmen, dem hoͤchſten Reichsoberhaupte zu Eh-
ren, oder der deutſchen Nation zum Beſten, thun wol-
len oder ſollen.
Denn nachdem ſie einmal den Briefadel uͤberhaupt
unter gewiſſen Bedingungen in ihren geſchloſſenen Geſell-
ſchaften zugelaſſen haben, um nicht dem Reiche zum Nach-
theil dieſe große Quelle zu Belohnungen ganz aufhoͤren,
und ſich eines nicht zu billigenden Eigennutzes beſchuldi-
gen zu laſſen: ſo will endlich der Umſtand, ob der Reu-
geadelte in der oberſten Reihe zugelaſſen werde oder nicht,
ſo gar vieles nicht erheben, ſo bald er nur von allen ge-
ſchloſſenen adlichen Geſellſchaften allgemein angenommen
und von der einen nicht gegen die andere zum Vorwurf
gebrauchet wird. Unter einem neuen, und einem erneuer-
ten Adel, mag aber kein großer Unterſchied ſeyn, weil
die Erneuerung vorausſetzt, daß der vormalige Adel durch
Buͤrgerſchaft, Leibeigenthum, Herren- oder Heiligen-
ſchutz (Hyen, Hoden, Pflegen, Echten), erloſchen ſey:
es waͤre denn, daß das Gegentheil vollkommen erwie-
ſen wuͤrde.
Dieſes waͤre alſo ein Gegenſtand, woruͤber ſaͤmmt-
liche geſchloſſene Capitel, Orden, und Ritterſchaften, ſich
zu vereinigen, und dieſe Vereinigung dem hoͤchſten Reichs-
oberhaupte zur gnaͤdigſten Pruͤfung und Beſtaͤtigung vor-
zule-
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