Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Der Bauerhof als eine Actie betrachtet. Mann nach und nach die eilf Actien, welche zu seiner Rü-stung steureten, an sich brachte, und nach seinem Gefallen oder nach Ritterrecht besetzte. Dieses mußte unvermeidlich erfolgen, wenn der Dienst im Harnisch zunftmäßig getrie- ben, und keiner dazu gelassen wurde, sein Vater hätte denn auch schon einen Harnisch getragen; hiedurch blieben die eilf Actien auf ewig dem Besitzer der zwölfen verpflichtet, und die Compagnie wahrete blos den Geharnischten, ohne sich um die eilf übrigen weiter zu bekümmern. Der Dienst im Harnisch hat aufgehöret, und seitdem LXIII.
Der Bauerhof als eine Actie betrachtet. Mann nach und nach die eilf Actien, welche zu ſeiner Ruͤ-ſtung ſteureten, an ſich brachte, und nach ſeinem Gefallen oder nach Ritterrecht beſetzte. Dieſes mußte unvermeidlich erfolgen, wenn der Dienſt im Harniſch zunftmaͤßig getrie- ben, und keiner dazu gelaſſen wurde, ſein Vater haͤtte denn auch ſchon einen Harniſch getragen; hiedurch blieben die eilf Actien auf ewig dem Beſitzer der zwoͤlfen verpflichtet, und die Compagnie wahrete blos den Geharniſchten, ohne ſich um die eilf uͤbrigen weiter zu bekuͤmmern. Der Dienſt im Harniſch hat aufgehoͤret, und ſeitdem LXIII.
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Der Bauerhof als eine Actie betrachtet.
Mann nach und nach die eilf Actien, welche zu ſeiner Ruͤ-
ſtung ſteureten, an ſich brachte, und nach ſeinem Gefallen
oder nach Ritterrecht beſetzte. Dieſes mußte unvermeidlich
erfolgen, wenn der Dienſt im Harniſch zunftmaͤßig getrie-
ben, und keiner dazu gelaſſen wurde, ſein Vater haͤtte denn
auch ſchon einen Harniſch getragen; hiedurch blieben die
eilf Actien auf ewig dem Beſitzer der zwoͤlfen verpflichtet,
und die Compagnie wahrete blos den Geharniſchten, ohne
ſich um die eilf uͤbrigen weiter zu bekuͤmmern.
Der Dienſt im Harniſch hat aufgehoͤret, und ſeitdem
hat die Compagnie immer daran gearbeitet, das Recht der
zwoͤlften Actie zu ſchwaͤchen, und die eilfe wieder herzuſtel-
len, jene aber auch alles, was in ihrem Vermoͤgen gewe-
ſen, angewandt, um ihre einmal verjaͤhrten Rechte zu be-
haupten. Wie der Ausgang endlich ſeyn werde, lieſſe ſich
zwar wohl berechnen, jedoch nicht anders als mit Huͤlfe
mehrerer Formeln. So viel bleibt indeſſen gewiß, daß die
zwoͤlfte Actie bey ſteigenden, und die eilf uͤbrigen bey ſin-
kenden Ausgaben der Compagnie, verlieren, und dieſe ih-
ren Verluſt gluͤcklicher, als die erſtern, ertragen wer-
den. Plura latent.
LXIII.
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