Hof mit seinem Gewehre den der Leibeigne unterhat, die Löhnung des Staats ist, welche vermöge der ursprüngli- chen Verbindung gegen allen Angriff geheiliget seyn muß. Wenn meine Soldaten von ihrem Gewehr und ihrem Tor- nüster ihren Kindern nach dem Werth derselben etwas aus- kehren müßten: so werden diese zwar wenig erhalten, die Väter aber wahrhaftig mit Stecken zu Felde ziehen. Mit dem Trommelschlag bezahlen wir alles; und das müßten eure Leibeignen auch thun.
Es ist wahrlich keine Sache, worüber man spotten sollte, fieng hier der Moralist wieder an. Ist es gleich traurig und erschrecklich, einem Landmanne zur Bezahlung einiger Kühe, sein bestes Pferd; zur Bezahlung eines an- dern Pferdes seine Kornfrüchte, und zur Bezahlung neuer Kornfrüchte Wagen und Pflug zu pfänden, und zur Be- friedigung des Wagenmachers wieder bey den Kühen anzu- fangen; mithin ihn in diesem landverderblichen Spiele, wo- bey zuletzt alles mit Cartengeldern für die Bediente aufgeht, herumzujagen: so liegen doch die grossen Mittel, wodurch diesen Uebeln abgeholfen werden könnte, so tief in dem Ge- birge, daß eine Art von Wunderwerk geschehen, und die grosse Kaiserin aller Reussen, Catharina die Andre, diese weise und mächtige Gesetzgeberinn des vorigen Jahrhunderts, aus der Erde wiederum aufstehen müste, um sie heraufzu- bringen, und vom rohen Gestein zu säubern. Unsre älte- sten Vorfahren, um sich kurz zu helfen, schnitten den römi- schen Richtern und Advocaten die Zungen aus, und ich stelle mir die wilden Fleischer mit der Zunge in der Hand noch oftmals vor, wie sie sprachen: Verdammt seyn alle geschriebene Gesetze und ihre Ausleger! Hervor du alter Druide, und halte deinen Richterst ab in die Höhe; versammle zu dir zwölf, und
wenn
als die Ausheurung der Bauerhoͤfe.
Hof mit ſeinem Gewehre den der Leibeigne unterhat, die Loͤhnung des Staats iſt, welche vermoͤge der urſpruͤngli- chen Verbindung gegen allen Angriff geheiliget ſeyn muß. Wenn meine Soldaten von ihrem Gewehr und ihrem Tor- nuͤſter ihren Kindern nach dem Werth derſelben etwas aus- kehren muͤßten: ſo werden dieſe zwar wenig erhalten, die Vaͤter aber wahrhaftig mit Stecken zu Felde ziehen. Mit dem Trommelſchlag bezahlen wir alles; und das muͤßten eure Leibeignen auch thun.
Es iſt wahrlich keine Sache, woruͤber man ſpotten ſollte, fieng hier der Moraliſt wieder an. Iſt es gleich traurig und erſchrecklich, einem Landmanne zur Bezahlung einiger Kuͤhe, ſein beſtes Pferd; zur Bezahlung eines an- dern Pferdes ſeine Kornfruͤchte, und zur Bezahlung neuer Kornfruͤchte Wagen und Pflug zu pfaͤnden, und zur Be- friedigung des Wagenmachers wieder bey den Kuͤhen anzu- fangen; mithin ihn in dieſem landverderblichen Spiele, wo- bey zuletzt alles mit Cartengeldern fuͤr die Bediente aufgeht, herumzujagen: ſo liegen doch die groſſen Mittel, wodurch dieſen Uebeln abgeholfen werden koͤnnte, ſo tief in dem Ge- birge, daß eine Art von Wunderwerk geſchehen, und die groſſe Kaiſerin aller Reuſſen, Catharina die Andre, dieſe weiſe und maͤchtige Geſetzgeberinn des vorigen Jahrhunderts, aus der Erde wiederum aufſtehen muͤſte, um ſie heraufzu- bringen, und vom rohen Geſtein zu ſaͤubern. Unſre aͤlte- ſten Vorfahren, um ſich kurz zu helfen, ſchnitten den roͤmi- ſchen Richtern und Advocaten die Zungen aus, und ich ſtelle mir die wilden Fleiſcher mit der Zunge in der Hand noch oftmals vor, wie ſie ſprachen: Verdammt ſeyn alle geſchriebene Geſetze und ihre Ausleger! Hervor du alter Druide, und halte deinen Richterſt ab in die Hoͤhe; verſammle zu dir zwoͤlf, und
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als die Ausheurung der Bauerhoͤfe.
Hof mit ſeinem Gewehre den der Leibeigne unterhat, die
Loͤhnung des Staats iſt, welche vermoͤge der urſpruͤngli-
chen Verbindung gegen allen Angriff geheiliget ſeyn muß.
Wenn meine Soldaten von ihrem Gewehr und ihrem Tor-
nuͤſter ihren Kindern nach dem Werth derſelben etwas aus-
kehren muͤßten: ſo werden dieſe zwar wenig erhalten, die
Vaͤter aber wahrhaftig mit Stecken zu Felde ziehen. Mit
dem Trommelſchlag bezahlen wir alles; und das muͤßten
eure Leibeignen auch thun.
Es iſt wahrlich keine Sache, woruͤber man ſpotten
ſollte, fieng hier der Moraliſt wieder an. Iſt es gleich
traurig und erſchrecklich, einem Landmanne zur Bezahlung
einiger Kuͤhe, ſein beſtes Pferd; zur Bezahlung eines an-
dern Pferdes ſeine Kornfruͤchte, und zur Bezahlung neuer
Kornfruͤchte Wagen und Pflug zu pfaͤnden, und zur Be-
friedigung des Wagenmachers wieder bey den Kuͤhen anzu-
fangen; mithin ihn in dieſem landverderblichen Spiele, wo-
bey zuletzt alles mit Cartengeldern fuͤr die Bediente aufgeht,
herumzujagen: ſo liegen doch die groſſen Mittel, wodurch
dieſen Uebeln abgeholfen werden koͤnnte, ſo tief in dem Ge-
birge, daß eine Art von Wunderwerk geſchehen, und die
groſſe Kaiſerin aller Reuſſen, Catharina die Andre, dieſe
weiſe und maͤchtige Geſetzgeberinn des vorigen Jahrhunderts,
aus der Erde wiederum aufſtehen muͤſte, um ſie heraufzu-
bringen, und vom rohen Geſtein zu ſaͤubern. Unſre aͤlte-
ſten Vorfahren, um ſich kurz zu helfen, ſchnitten den roͤmi-
ſchen Richtern und Advocaten die Zungen aus, und ich ſtelle
mir die wilden Fleiſcher mit der Zunge in der Hand noch
oftmals vor, wie ſie ſprachen:
Verdammt ſeyn alle geſchriebene Geſetze und ihre
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und vermehrte Auflage“ des 3. Teils von Justus Mösers „Patriotischen Phantasien“ zur Digitalisierung ausgewählt. Sie erschien 1778, also im selben Jahr wie die Erstauflage dieses Bandes, und ist bis S. 260 seitenidentisch mit dieser. Die Abschnitte LX („Gedanken über den westphälischen Leibeigenthum“) bis LXVIII („Gedanken über den Stillestand der Leibeignen“) sind Ergänzungen gegenüber der ersten Auflage.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/297>, abgerufen am 31.07.2024.
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