Hafen, wie die jungen noch mit allen 32 Winden kämpf- ten. Noch ehe der junge Gläubiger, dem zu Gefallen die Erleichterung geschieht, ins Schiff kam, hatten sie ihre besten Waaren so gut als gelandet; und diesem der mit seinem Gute das Schiff überlud, der es zu sinken zwang, der an aller Unsicherheit Schuld ist, sollte das Rhodische Gesetz zu statten kommen?
Wie selten suchen oder verlangen überdem die ältern Gläubiger den Concurs oder den Verkauf eines Guts? Der Tisch des Schuldners ist ihnen gedeckt, warum soll- ten sie mehr Gäste dazu bitten als satt werden können? Wenn sie ja ihre Capitalien zurück haben wollen: so über- tragen sie solche einem andern, der froh ist eine alte und sichere Pfandverschreibung einzulösen, oder sie lassen sol- che stehen, wenn das dafür verpfändete Gut auf das Ge- schrey eines jungen Gläubigers verkauft wird. Ihnen ist es eins, ob der Eigner des Guts Titius oder Cajus heißt, ihre Zinsen folgen ihnen aus dem Gute, und ihr Vorrecht bleibt ihnen unveränderlich. Blos der junge unvorsichtige Mann, der zu viel borgte, der vielleicht seine Assecuranz in einem höhern Zins bezogen, und zum voraus die Unsicherheit genutzt hat, erregt den Concurs. Ihm allein zu Gefallen geschieht der Verkauf; um ihn zu retten wird das Pfand ein, zwey oder dreymahl feil ge- boten, ein Curator angeordnet, und ein Urtheil gespro- chen; und zu solchen Unkosten soll der Gläubiger beytra- gen, der vor hundert Jahren in der vollkommensten Si- cherheit borgte? Das Hypothekenbuch ruft einem jeden zu, trau schau wem! Dieser Zuruf ist so gut wie eine öf- fentliche Protestation der ältern Gläubiger gegen alle jün- gere; und wenn diese sich daran nicht kehren: so müssen sie auch ihre Gefahr stehen.
Nur dann, wenn der Concurs über bewegliches Gut, über ein Waarenlager, oder über andre vergängliche und
dem
ſollten nicht gleich vertheilet werden.
Hafen, wie die jungen noch mit allen 32 Winden kaͤmpf- ten. Noch ehe der junge Glaͤubiger, dem zu Gefallen die Erleichterung geſchieht, ins Schiff kam, hatten ſie ihre beſten Waaren ſo gut als gelandet; und dieſem der mit ſeinem Gute das Schiff uͤberlud, der es zu ſinken zwang, der an aller Unſicherheit Schuld iſt, ſollte das Rhodiſche Geſetz zu ſtatten kommen?
Wie ſelten ſuchen oder verlangen uͤberdem die aͤltern Glaͤubiger den Concurs oder den Verkauf eines Guts? Der Tiſch des Schuldners iſt ihnen gedeckt, warum ſoll- ten ſie mehr Gaͤſte dazu bitten als ſatt werden koͤnnen? Wenn ſie ja ihre Capitalien zuruͤck haben wollen: ſo uͤber- tragen ſie ſolche einem andern, der froh iſt eine alte und ſichere Pfandverſchreibung einzuloͤſen, oder ſie laſſen ſol- che ſtehen, wenn das dafuͤr verpfaͤndete Gut auf das Ge- ſchrey eines jungen Glaͤubigers verkauft wird. Ihnen iſt es eins, ob der Eigner des Guts Titius oder Cajus heißt, ihre Zinſen folgen ihnen aus dem Gute, und ihr Vorrecht bleibt ihnen unveraͤnderlich. Blos der junge unvorſichtige Mann, der zu viel borgte, der vielleicht ſeine Aſſecuranz in einem hoͤhern Zins bezogen, und zum voraus die Unſicherheit genutzt hat, erregt den Concurs. Ihm allein zu Gefallen geſchieht der Verkauf; um ihn zu retten wird das Pfand ein, zwey oder dreymahl feil ge- boten, ein Curator angeordnet, und ein Urtheil geſpro- chen; und zu ſolchen Unkoſten ſoll der Glaͤubiger beytra- gen, der vor hundert Jahren in der vollkommenſten Si- cherheit borgte? Das Hypothekenbuch ruft einem jeden zu, trau ſchau wem! Dieſer Zuruf iſt ſo gut wie eine oͤf- fentliche Proteſtation der aͤltern Glaͤubiger gegen alle juͤn- gere; und wenn dieſe ſich daran nicht kehren: ſo muͤſſen ſie auch ihre Gefahr ſtehen.
Nur dann, wenn der Concurs uͤber bewegliches Gut, uͤber ein Waarenlager, oder uͤber andre vergaͤngliche und
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ſollten nicht gleich vertheilet werden.
Hafen, wie die jungen noch mit allen 32 Winden kaͤmpf-
ten. Noch ehe der junge Glaͤubiger, dem zu Gefallen
die Erleichterung geſchieht, ins Schiff kam, hatten ſie
ihre beſten Waaren ſo gut als gelandet; und dieſem der
mit ſeinem Gute das Schiff uͤberlud, der es zu ſinken
zwang, der an aller Unſicherheit Schuld iſt, ſollte das
Rhodiſche Geſetz zu ſtatten kommen?
Wie ſelten ſuchen oder verlangen uͤberdem die aͤltern
Glaͤubiger den Concurs oder den Verkauf eines Guts?
Der Tiſch des Schuldners iſt ihnen gedeckt, warum ſoll-
ten ſie mehr Gaͤſte dazu bitten als ſatt werden koͤnnen?
Wenn ſie ja ihre Capitalien zuruͤck haben wollen: ſo uͤber-
tragen ſie ſolche einem andern, der froh iſt eine alte und
ſichere Pfandverſchreibung einzuloͤſen, oder ſie laſſen ſol-
che ſtehen, wenn das dafuͤr verpfaͤndete Gut auf das Ge-
ſchrey eines jungen Glaͤubigers verkauft wird. Ihnen
iſt es eins, ob der Eigner des Guts Titius oder Cajus
heißt, ihre Zinſen folgen ihnen aus dem Gute, und ihr
Vorrecht bleibt ihnen unveraͤnderlich. Blos der junge
unvorſichtige Mann, der zu viel borgte, der vielleicht
ſeine Aſſecuranz in einem hoͤhern Zins bezogen, und zum
voraus die Unſicherheit genutzt hat, erregt den Concurs.
Ihm allein zu Gefallen geſchieht der Verkauf; um ihn zu
retten wird das Pfand ein, zwey oder dreymahl feil ge-
boten, ein Curator angeordnet, und ein Urtheil geſpro-
chen; und zu ſolchen Unkoſten ſoll der Glaͤubiger beytra-
gen, der vor hundert Jahren in der vollkommenſten Si-
cherheit borgte? Das Hypothekenbuch ruft einem jeden zu,
trau ſchau wem! Dieſer Zuruf iſt ſo gut wie eine oͤf-
fentliche Proteſtation der aͤltern Glaͤubiger gegen alle juͤn-
gere; und wenn dieſe ſich daran nicht kehren: ſo muͤſſen
ſie auch ihre Gefahr ſtehen.
Nur dann, wenn der Concurs uͤber bewegliches Gut,
uͤber ein Waarenlager, oder uͤber andre vergaͤngliche und
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und vermehrte Auflage“ des 3. Teils von Justus Mösers „Patriotischen Phantasien“ zur Digitalisierung ausgewählt. Sie erschien 1778, also im selben Jahr wie die Erstauflage dieses Bandes, und ist bis S. 260 seitenidentisch mit dieser. Die Abschnitte LX („Gedanken über den westphälischen Leibeigenthum“) bis LXVIII („Gedanken über den Stillestand der Leibeignen“) sind Ergänzungen gegenüber der ersten Auflage.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/267>, abgerufen am 29.07.2024.
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