Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Keine Plaggen dürfen aus einer Mark die halbe Mark urbar machen, und euch dieses Land ver-heuren; auf diese Weise aber würde euer vermeintliches Recht keine Gränzen haben, und das ist eben so viel als gar kein Recht. Wir selbst widersetzen uns allen neuen Zu- schlägen, und besonders allen, welche zu Säelande ge- macht werden sollen, weil das Plaggenmatt dadurch ver- mindert, und gleichwohl dessen immer mehr erfordert wird, nachdem mehr Zuschläge gemacht werden. Da wir nun selbst um unser Plaggenmatt zu schonen, kein Säeland ma- chen, wie können wir euch denn in aller Welt gestatten, daß unsre Nachbarn den Vortheil, wir aber den augenschein- lichsten Schaden haben sollen? Jede andre Sache kann zwar, der Regel nach, aus der Mark, wenn sie zuförderst in der- selben zu Hause und Hofe gebracht ist, verkaufet werden; auch selbst das Zehntstroh, obgleich der Zehnte nicht vom Felde aus der Mark gefahren werden darf, mag aus der Scheune an Ausmärker verkaufet werden; allein bey Plag- gen, die nicht von der Heyde aufs Feld, sondern allemal erst zu Hause gefahren werden müssen, ehe sie gebraucht wer- den können, fällt diese natürliche und überaus vernünftige Einschränkung weg. Indessen sieht man doch aus eben der- felben, wohin der Geist dieser Gesetze gehe. Man sieht fer- ner leicht durch die Finger, wenn einer ein Fuder Dorf vom Mohre verkauft; wenn aber ein geringer Genosse allen Torf den er machen kann, auf diese Weise losschlägt, und dem auswärtigen Käufer zugleich erlaubt, denselben vom Mohre abzuholen: so zwingt man den Kötter nicht mehr zu verkaufen, als er selbst vom Mohre zu Hause bringen kann. Diese einzige Einschränkung hebt allen Mißbrauch; indem einer gewiß viermal so viel auf dem Mohre verferti- gen, und dort verkaufen, als mit seinen oder kostbar ge- dungenen Pferden nach Hause bringen kann. Es
Keine Plaggen duͤrfen aus einer Mark die halbe Mark urbar machen, und euch dieſes Land ver-heuren; auf dieſe Weiſe aber wuͤrde euer vermeintliches Recht keine Graͤnzen haben, und das iſt eben ſo viel als gar kein Recht. Wir ſelbſt widerſetzen uns allen neuen Zu- ſchlaͤgen, und beſonders allen, welche zu Saͤelande ge- macht werden ſollen, weil das Plaggenmatt dadurch ver- mindert, und gleichwohl deſſen immer mehr erfordert wird, nachdem mehr Zuſchlaͤge gemacht werden. Da wir nun ſelbſt um unſer Plaggenmatt zu ſchonen, kein Saͤeland ma- chen, wie koͤnnen wir euch denn in aller Welt geſtatten, daß unſre Nachbarn den Vortheil, wir aber den augenſchein- lichſten Schaden haben ſollen? Jede andre Sache kann zwar, der Regel nach, aus der Mark, wenn ſie zufoͤrderſt in der- ſelben zu Hauſe und Hofe gebracht iſt, verkaufet werden; auch ſelbſt das Zehntſtroh, obgleich der Zehnte nicht vom Felde aus der Mark gefahren werden darf, mag aus der Scheune an Ausmaͤrker verkaufet werden; allein bey Plag- gen, die nicht von der Heyde aufs Feld, ſondern allemal erſt zu Hauſe gefahren werden muͤſſen, ehe ſie gebraucht wer- den koͤnnen, faͤllt dieſe natuͤrliche und uͤberaus vernuͤnftige Einſchraͤnkung weg. Indeſſen ſieht man doch aus eben der- felben, wohin der Geiſt dieſer Geſetze gehe. Man ſieht fer- ner leicht durch die Finger, wenn einer ein Fuder Dorf vom Mohre verkauft; wenn aber ein geringer Genoſſe allen Torf den er machen kann, auf dieſe Weiſe losſchlaͤgt, und dem auswaͤrtigen Kaͤufer zugleich erlaubt, denſelben vom Mohre abzuholen: ſo zwingt man den Koͤtter nicht mehr zu verkaufen, als er ſelbſt vom Mohre zu Hauſe bringen kann. Dieſe einzige Einſchraͤnkung hebt allen Mißbrauch; indem einer gewiß viermal ſo viel auf dem Mohre verferti- gen, und dort verkaufen, als mit ſeinen oder koſtbar ge- dungenen Pferden nach Hauſe bringen kann. Es
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Keine Plaggen duͤrfen aus einer Mark
die halbe Mark urbar machen, und euch dieſes Land ver-
heuren; auf dieſe Weiſe aber wuͤrde euer vermeintliches
Recht keine Graͤnzen haben, und das iſt eben ſo viel als
gar kein Recht. Wir ſelbſt widerſetzen uns allen neuen Zu-
ſchlaͤgen, und beſonders allen, welche zu Saͤelande ge-
macht werden ſollen, weil das Plaggenmatt dadurch ver-
mindert, und gleichwohl deſſen immer mehr erfordert wird,
nachdem mehr Zuſchlaͤge gemacht werden. Da wir nun
ſelbſt um unſer Plaggenmatt zu ſchonen, kein Saͤeland ma-
chen, wie koͤnnen wir euch denn in aller Welt geſtatten, daß
unſre Nachbarn den Vortheil, wir aber den augenſchein-
lichſten Schaden haben ſollen? Jede andre Sache kann zwar,
der Regel nach, aus der Mark, wenn ſie zufoͤrderſt in der-
ſelben zu Hauſe und Hofe gebracht iſt, verkaufet werden;
auch ſelbſt das Zehntſtroh, obgleich der Zehnte nicht vom
Felde aus der Mark gefahren werden darf, mag aus der
Scheune an Ausmaͤrker verkaufet werden; allein bey Plag-
gen, die nicht von der Heyde aufs Feld, ſondern allemal erſt
zu Hauſe gefahren werden muͤſſen, ehe ſie gebraucht wer-
den koͤnnen, faͤllt dieſe natuͤrliche und uͤberaus vernuͤnftige
Einſchraͤnkung weg. Indeſſen ſieht man doch aus eben der-
felben, wohin der Geiſt dieſer Geſetze gehe. Man ſieht fer-
ner leicht durch die Finger, wenn einer ein Fuder Dorf
vom Mohre verkauft; wenn aber ein geringer Genoſſe allen
Torf den er machen kann, auf dieſe Weiſe losſchlaͤgt, und
dem auswaͤrtigen Kaͤufer zugleich erlaubt, denſelben vom
Mohre abzuholen: ſo zwingt man den Koͤtter nicht mehr
zu verkaufen, als er ſelbſt vom Mohre zu Hauſe bringen
kann. Dieſe einzige Einſchraͤnkung hebt allen Mißbrauch;
indem einer gewiß viermal ſo viel auf dem Mohre verferti-
gen, und dort verkaufen, als mit ſeinen oder koſtbar ge-
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