Der Verfasser dieser Schrift, John Wheeler, Secre- tair der englischen Gesellschaft, schrieb bald nach dem Zeit- punkte, worinn der Kayser Rudolph der II. auf unabläßi- ges Anhalten der deutschen Hanse jener englischen Compag- nie in Deutschland c); und die Königin Elisabeth der Hanse zur Wiedervergeltung in England d) alle fernere Handlung untersagt hatte. Seine Absicht ist zu zeigen, daß England seine ganze Wohlfahrt den Marchants Adventurers zu danken, und folglich alle Ursache habe, sich ihrer mit Macht anzunehmen; ferner daß dieselben wie sie vom Kayser und der deutschen Hanse beschuldiget würden, keine Monopoli- sten wären; und letztlich, daß die deutscheu Kaufleute aus der Hanse der englischen Handlung überall den größten Schaden zugefügt hätten.
Der Handel wurde damals sowohl in Deutschland als in England durch Compagnien getrieben, weil einzelne Schiffe nicht sicher waren, und die Kauffarthey-Flotten durch Kriegesschiffe, dergleichen nur eine Compagnie zu- wege bringen konnte, begleitet werden mußten; und keinem Kaufmanne wurde ein auswärtiger Handel gestattet, wo- fern er nicht ein Mitglied der Compagnie war. Dieses veranlassete eine gewisse einförmige Handlungspolicey, nach welcher sich alle Mitglieder im Kaufen und Verkaufen rich- ten musten, so daß einer dem andern den Haudel durch Vorkauf oder Vorverkauf e) nicht verderben konnte. Man hatte zu solchem Ende gewisse Marktstädte, und in densel-
ben
c) Dieses geschahe durch ein Kayserl. Mandat sub dato Prag den 1. Aug. 1597, wovon gedachter Wheeler eine englische Ue- bersetzung liefert.
d) Die Proclamation der Königin ist vom 13. Jenner 1594, und ebenfalls eingerückt.
e)Forestallung, wenn einer unterwegens, ehe er auf den Markt kömmt, oder außerhalb dem Markte verkauft. Der Ort, wo
die
Nachricht von den Streitigkeiten
Der Verfaſſer dieſer Schrift, John Wheeler, Secre- tair der engliſchen Geſellſchaft, ſchrieb bald nach dem Zeit- punkte, worinn der Kayſer Rudolph der II. auf unablaͤßi- ges Anhalten der deutſchen Hanſe jener engliſchen Compag- nie in Deutſchland c); und die Koͤnigin Eliſabeth der Hanſe zur Wiedervergeltung in England d) alle fernere Handlung unterſagt hatte. Seine Abſicht iſt zu zeigen, daß England ſeine ganze Wohlfahrt den Marchants Adventurers zu danken, und folglich alle Urſache habe, ſich ihrer mit Macht anzunehmen; ferner daß dieſelben wie ſie vom Kayſer und der deutſchen Hanſe beſchuldiget wuͤrden, keine Monopoli- ſten waͤren; und letztlich, daß die deutſcheu Kaufleute aus der Hanſe der engliſchen Handlung uͤberall den groͤßten Schaden zugefuͤgt haͤtten.
Der Handel wurde damals ſowohl in Deutſchland als in England durch Compagnien getrieben, weil einzelne Schiffe nicht ſicher waren, und die Kauffarthey-Flotten durch Kriegesſchiffe, dergleichen nur eine Compagnie zu- wege bringen konnte, begleitet werden mußten; und keinem Kaufmanne wurde ein auswaͤrtiger Handel geſtattet, wo- fern er nicht ein Mitglied der Compagnie war. Dieſes veranlaſſete eine gewiſſe einfoͤrmige Handlungspolicey, nach welcher ſich alle Mitglieder im Kaufen und Verkaufen rich- ten muſten, ſo daß einer dem andern den Haudel durch Vorkauf oder Vorverkauf e) nicht verderben konnte. Man hatte zu ſolchem Ende gewiſſe Marktſtaͤdte, und in denſel-
ben
c) Dieſes geſchahe durch ein Kayſerl. Mandat ſub dato Prag den 1. Aug. 1597, wovon gedachter Wheeler eine engliſche Ue- berſetzung liefert.
d) Die Proclamation der Koͤnigin iſt vom 13. Jenner 1594, und ebenfalls eingeruͤckt.
e)Foreſtallung, wenn einer unterwegens, ehe er auf den Markt koͤmmt, oder außerhalb dem Markte verkauft. Der Ort, wo
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Nachricht von den Streitigkeiten
Der Verfaſſer dieſer Schrift, John Wheeler, Secre-
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punkte, worinn der Kayſer Rudolph der II. auf unablaͤßi-
ges Anhalten der deutſchen Hanſe jener engliſchen Compag-
nie in Deutſchland c); und die Koͤnigin Eliſabeth der Hanſe
zur Wiedervergeltung in England d) alle fernere Handlung
unterſagt hatte. Seine Abſicht iſt zu zeigen, daß England
ſeine ganze Wohlfahrt den Marchants Adventurers zu
danken, und folglich alle Urſache habe, ſich ihrer mit Macht
anzunehmen; ferner daß dieſelben wie ſie vom Kayſer und
der deutſchen Hanſe beſchuldiget wuͤrden, keine Monopoli-
ſten waͤren; und letztlich, daß die deutſcheu Kaufleute aus
der Hanſe der engliſchen Handlung uͤberall den groͤßten
Schaden zugefuͤgt haͤtten.
Der Handel wurde damals ſowohl in Deutſchland als
in England durch Compagnien getrieben, weil einzelne
Schiffe nicht ſicher waren, und die Kauffarthey-Flotten
durch Kriegesſchiffe, dergleichen nur eine Compagnie zu-
wege bringen konnte, begleitet werden mußten; und keinem
Kaufmanne wurde ein auswaͤrtiger Handel geſtattet, wo-
fern er nicht ein Mitglied der Compagnie war. Dieſes
veranlaſſete eine gewiſſe einfoͤrmige Handlungspolicey, nach
welcher ſich alle Mitglieder im Kaufen und Verkaufen rich-
ten muſten, ſo daß einer dem andern den Haudel durch
Vorkauf oder Vorverkauf e) nicht verderben konnte. Man
hatte zu ſolchem Ende gewiſſe Marktſtaͤdte, und in denſel-
ben
c) Dieſes geſchahe durch ein Kayſerl. Mandat ſub dato Prag
den 1. Aug. 1597, wovon gedachter Wheeler eine engliſche Ue-
berſetzung liefert.
d) Die Proclamation der Koͤnigin iſt vom 13. Jenner 1594, und
ebenfalls eingeruͤckt.
e) Foreſtallung, wenn einer unterwegens, ehe er auf den Markt
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und vermehrte Auflage“ des 3. Teils von Justus Mösers „Patriotischen Phantasien“ zur Digitalisierung ausgewählt. Sie erschien 1778, also im selben Jahr wie die Erstauflage dieses Bandes, und ist bis S. 260 seitenidentisch mit dieser. Die Abschnitte LX („Gedanken über den westphälischen Leibeigenthum“) bis LXVIII („Gedanken über den Stillestand der Leibeignen“) sind Ergänzungen gegenüber der ersten Auflage.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/188>, abgerufen am 16.02.2025.
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