Man darf und muß es also zum Ruhme Ihrer Königl. Hoheit Ernst August II. noch erwehnen, daß Höchstdieselbe die jetzt noch in guter Aufnahme stehende Wachsbleiche vor hiestger Stadt ehedem angelegt, und zur Beförderung der- selben die Bienenzucht in hiesigem Hochstift durch folgende Verordnung zu verbessern gedacht haben.
Von Gottes Gnaden, Ernst August, Herzog von York und Albanien, Bischof zu Osnabrück, Herzog zu Braun- schweig und Lüneburg etc. etc. Unsere Gnade zuvor, Ed- ler, liebe Getreue! Wir haben sehr mißfällig wahrge- nommen, daß in diesem Fürstenthum und Hochstifte auf die Bienenzucht gar wenig geleget werde, da dieselbe je- doch denen Unterthanen ein ansehnliches prosttiren kann; wann wir nun, wie euch bereits bekannt, zu Beförde- rung des Commercii eine Wachsbleiche hieselbst anlegen zu lassen, gnädigst resolvirt haben, und zu deren Eta- blirung eine grosse Quantität gelben Wachses von Jah- ren zu Jahren erfordert wird. Als ergehet an euch hiemit Unser gnädigster Befehl, daß ihr in dem euch gnädigst anvertrautem Amte zu introduciren, damit, so oft ein neuer Colonus auf die Stätte, es sey ein voll- oder halbes Erbe, ein Erb- oder Markkotte, gelassen wird, derselbe eine gewisse Anzahl Bienenstöcke an- und zuzulegen sich verpflichten müsse, und zwarn ein Voll- spanner, oder ein Colonus so auf ein volles und auf ein halbes Erbe zu wohnen kömmt (massen diese wohl gleich tractiret werden können) wenigstens 12 Körbe, ein Erbkötter 6, und ein Markkötter 4, auch denen Umständen nach 3, zum wenigsten aber 2 Stöcke an- lege, da dann der hieraus kommende Vortheil denen Unterthanen zu statten kommen, dieselbe aber dabey ver- pflichtet seyn sollen, vor einen gewissen, hiernächst de-
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zur Befoͤrderung der Bienenzucht.
Man darf und muß es alſo zum Ruhme Ihrer Koͤnigl. Hoheit Ernſt Auguſt II. noch erwehnen, daß Hoͤchſtdieſelbe die jetzt noch in guter Aufnahme ſtehende Wachsbleiche vor hieſtger Stadt ehedem angelegt, und zur Befoͤrderung der- ſelben die Bienenzucht in hieſigem Hochſtift durch folgende Verordnung zu verbeſſern gedacht haben.
Von Gottes Gnaden, Ernſt Auguſt, Herzog von York und Albanien, Biſchof zu Oſnabruͤck, Herzog zu Braun- ſchweig und Luͤneburg ꝛc. ꝛc. Unſere Gnade zuvor, Ed- ler, liebe Getreue! Wir haben ſehr mißfaͤllig wahrge- nommen, daß in dieſem Fuͤrſtenthum und Hochſtifte auf die Bienenzucht gar wenig geleget werde, da dieſelbe je- doch denen Unterthanen ein anſehnliches proſttiren kann; wann wir nun, wie euch bereits bekannt, zu Befoͤrde- rung des Commercii eine Wachsbleiche hieſelbſt anlegen zu laſſen, gnaͤdigſt reſolvirt haben, und zu deren Eta- blirung eine groſſe Quantitaͤt gelben Wachſes von Jah- ren zu Jahren erfordert wird. Als ergehet an euch hiemit Unſer gnaͤdigſter Befehl, daß ihr in dem euch gnaͤdigſt anvertrautem Amte zu introduciren, damit, ſo oft ein neuer Colonus auf die Staͤtte, es ſey ein voll- oder halbes Erbe, ein Erb- oder Markkotte, gelaſſen wird, derſelbe eine gewiſſe Anzahl Bienenſtoͤcke an- und zuzulegen ſich verpflichten muͤſſe, und zwarn ein Voll- ſpanner, oder ein Colonus ſo auf ein volles und auf ein halbes Erbe zu wohnen koͤmmt (maſſen dieſe wohl gleich tractiret werden koͤnnen) wenigſtens 12 Koͤrbe, ein Erbkoͤtter 6, und ein Markkoͤtter 4, auch denen Umſtaͤnden nach 3, zum wenigſten aber 2 Stoͤcke an- lege, da dann der hieraus kommende Vortheil denen Unterthanen zu ſtatten kommen, dieſelbe aber dabey ver- pflichtet ſeyn ſollen, vor einen gewiſſen, hiernaͤchſt de-
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zur Befoͤrderung der Bienenzucht.
Man darf und muß es alſo zum Ruhme Ihrer Koͤnigl.
Hoheit Ernſt Auguſt II. noch erwehnen, daß Hoͤchſtdieſelbe
die jetzt noch in guter Aufnahme ſtehende Wachsbleiche vor
hieſtger Stadt ehedem angelegt, und zur Befoͤrderung der-
ſelben die Bienenzucht in hieſigem Hochſtift durch folgende
Verordnung zu verbeſſern gedacht haben.
Von Gottes Gnaden, Ernſt Auguſt, Herzog von York
und Albanien, Biſchof zu Oſnabruͤck, Herzog zu Braun-
ſchweig und Luͤneburg ꝛc. ꝛc. Unſere Gnade zuvor, Ed-
ler, liebe Getreue! Wir haben ſehr mißfaͤllig wahrge-
nommen, daß in dieſem Fuͤrſtenthum und Hochſtifte auf
die Bienenzucht gar wenig geleget werde, da dieſelbe je-
doch denen Unterthanen ein anſehnliches proſttiren kann;
wann wir nun, wie euch bereits bekannt, zu Befoͤrde-
rung des Commercii eine Wachsbleiche hieſelbſt anlegen
zu laſſen, gnaͤdigſt reſolvirt haben, und zu deren Eta-
blirung eine groſſe Quantitaͤt gelben Wachſes von Jah-
ren zu Jahren erfordert wird. Als ergehet an euch
hiemit Unſer gnaͤdigſter Befehl, daß ihr in dem euch
gnaͤdigſt anvertrautem Amte zu introduciren, damit, ſo
oft ein neuer Colonus auf die Staͤtte, es ſey ein voll-
oder halbes Erbe, ein Erb- oder Markkotte, gelaſſen
wird, derſelbe eine gewiſſe Anzahl Bienenſtoͤcke an- und
zuzulegen ſich verpflichten muͤſſe, und zwarn ein Voll-
ſpanner, oder ein Colonus ſo auf ein volles und auf
ein halbes Erbe zu wohnen koͤmmt (maſſen dieſe wohl
gleich tractiret werden koͤnnen) wenigſtens 12 Koͤrbe,
ein Erbkoͤtter 6, und ein Markkoͤtter 4, auch denen
Umſtaͤnden nach 3, zum wenigſten aber 2 Stoͤcke an-
lege, da dann der hieraus kommende Vortheil denen
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und vermehrte Auflage“ des 3. Teils von Justus Mösers „Patriotischen Phantasien“ zur Digitalisierung ausgewählt. Sie erschien 1778, also im selben Jahr wie die Erstauflage dieses Bandes, und ist bis S. 260 seitenidentisch mit dieser. Die Abschnitte LX („Gedanken über den westphälischen Leibeigenthum“) bis LXVIII („Gedanken über den Stillestand der Leibeignen“) sind Ergänzungen gegenüber der ersten Auflage.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/185>, abgerufen am 22.11.2024.
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