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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.

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Eine Hypothese zur bessern Aufklärung
durch die eingeschobene Parenthese ganz harmonisch, und an-
dre ähnliche nicht der mindesten Schwierigkeit unterworfen.

Aber, dachte ich, die Sendgrafen, woraus eine barbarische
Latini ät entweder Zent- oder Cent und bey den Etymolo-
gisten wohl gar Synodalgrafen gemacht, sind in Westphalen
gar nicht bekannt; und es müssen doch auch dort wohl ausser-
ordentliche Richter gewesen seyn, welche zu Haut und Haar
gerichtet, und diejenigen, welche entweder das Wehrgeld
nicht bezahlen oder nicht annehmen wollen, zur ausserordent-
lichen Strafe gezogen haben. Dies war unmöglich zu läug-
nen; allein was konnten die westphälischen Freygrafen (co-
mites liberi)
in der That und bey ihrem Ursprunge anders
seyn als Sendgrafen? Frey oder fray heißt im Holländischen
noch ausserordentlich; im Deutschen dasjenige, was von der
Regel abweicht; und da der Sendgraf der judex extraordi-
narius vel irregularis
war, weil der ordentliche Richter nicht
anders als auf die Erhaltung und Genugthuung erkannte; so
konnte ihm der Name Freygraf aus einem andern Gesichts-
punkte mit dem vollkommensten Rechte, und um so viel mehr
beygelegt werden, weil Frais- oder freisliche Obrigkeit in der
That auch nur so viel als das officium extraordinarium, was
zu Haut und Haar richtet, bezeichnet, die sogenannte Male-
fitzische
aber gerade der Gegenstand von der Benefitzischen ist,
welche das Blut verschonet und die Verbrecher zu Gelde
richtet.

Bey dem allen schien mir doch das System zu witzig, wenn
ich es plötzlich in die Carolingischen Zeiten legen wollte. Wenn
Carl diesen Unterscheid zuerst erfunden hätte: so würde er sich
deutlicher darüber ausgedruckt haben. Es mußte also entwe-
der zu seiner Zeit eine ganz bekannte Sache seyn, daß die
höchste Obrigkeit lediglich zur Erhaltung (ad compositionem

civi-

Eine Hypotheſe zur beſſern Aufklaͤrung
durch die eingeſchobene Parentheſe ganz harmoniſch, und an-
dre aͤhnliche nicht der mindeſten Schwierigkeit unterworfen.

Aber, dachte ich, die Sendgrafen, woraus eine barbariſche
Latini aͤt entweder Zent- oder Cent und bey den Etymolo-
giſten wohl gar Synodalgrafen gemacht, ſind in Weſtphalen
gar nicht bekannt; und es muͤſſen doch auch dort wohl auſſer-
ordentliche Richter geweſen ſeyn, welche zu Haut und Haar
gerichtet, und diejenigen, welche entweder das Wehrgeld
nicht bezahlen oder nicht annehmen wollen, zur auſſerordent-
lichen Strafe gezogen haben. Dies war unmoͤglich zu laͤug-
nen; allein was konnten die weſtphaͤliſchen Freygrafen (co-
mites liberi)
in der That und bey ihrem Urſprunge anders
ſeyn als Sendgrafen? Frey oder fray heißt im Hollaͤndiſchen
noch auſſerordentlich; im Deutſchen dasjenige, was von der
Regel abweicht; und da der Sendgraf der judex extraordi-
narius vel irregularis
war, weil der ordentliche Richter nicht
anders als auf die Erhaltung und Genugthuung erkannte; ſo
konnte ihm der Name Freygraf aus einem andern Geſichts-
punkte mit dem vollkommenſten Rechte, und um ſo viel mehr
beygelegt werden, weil Frais- oder freisliche Obrigkeit in der
That auch nur ſo viel als das officium extraordinarium, was
zu Haut und Haar richtet, bezeichnet, die ſogenannte Male-
fitziſche
aber gerade der Gegenſtand von der Benefitziſchen iſt,
welche das Blut verſchonet und die Verbrecher zu Gelde
richtet.

Bey dem allen ſchien mir doch das Syſtem zu witzig, wenn
ich es ploͤtzlich in die Carolingiſchen Zeiten legen wollte. Wenn
Carl dieſen Unterſcheid zuerſt erfunden haͤtte: ſo wuͤrde er ſich
deutlicher daruͤber ausgedruckt haben. Es mußte alſo entwe-
der zu ſeiner Zeit eine ganz bekannte Sache ſeyn, daß die
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[472/0490] Eine Hypotheſe zur beſſern Aufklaͤrung durch die eingeſchobene Parentheſe ganz harmoniſch, und an- dre aͤhnliche nicht der mindeſten Schwierigkeit unterworfen. Aber, dachte ich, die Sendgrafen, woraus eine barbariſche Latini aͤt entweder Zent- oder Cent und bey den Etymolo- giſten wohl gar Synodalgrafen gemacht, ſind in Weſtphalen gar nicht bekannt; und es muͤſſen doch auch dort wohl auſſer- ordentliche Richter geweſen ſeyn, welche zu Haut und Haar gerichtet, und diejenigen, welche entweder das Wehrgeld nicht bezahlen oder nicht annehmen wollen, zur auſſerordent- lichen Strafe gezogen haben. Dies war unmoͤglich zu laͤug- nen; allein was konnten die weſtphaͤliſchen Freygrafen (co- mites liberi) in der That und bey ihrem Urſprunge anders ſeyn als Sendgrafen? Frey oder fray heißt im Hollaͤndiſchen noch auſſerordentlich; im Deutſchen dasjenige, was von der Regel abweicht; und da der Sendgraf der judex extraordi- narius vel irregularis war, weil der ordentliche Richter nicht anders als auf die Erhaltung und Genugthuung erkannte; ſo konnte ihm der Name Freygraf aus einem andern Geſichts- punkte mit dem vollkommenſten Rechte, und um ſo viel mehr beygelegt werden, weil Frais- oder freisliche Obrigkeit in der That auch nur ſo viel als das officium extraordinarium, was zu Haut und Haar richtet, bezeichnet, die ſogenannte Male- fitziſche aber gerade der Gegenſtand von der Benefitziſchen iſt, welche das Blut verſchonet und die Verbrecher zu Gelde richtet. Bey dem allen ſchien mir doch das Syſtem zu witzig, wenn ich es ploͤtzlich in die Carolingiſchen Zeiten legen wollte. Wenn Carl dieſen Unterſcheid zuerſt erfunden haͤtte: ſo wuͤrde er ſich deutlicher daruͤber ausgedruckt haben. Es mußte alſo entwe- der zu ſeiner Zeit eine ganz bekannte Sache ſeyn, daß die hoͤchſte Obrigkeit lediglich zur Erhaltung (ad compoſitionem civi-

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 472. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/490>, abgerufen am 23.07.2024.