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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.

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Vorschlag zum bessern Unterhalt
nehmigung ihres Oberhaupts dahin vereinigte, daß in allen
Häfen und Anfutren unsers werthen Vaterlandes so wie auf
allen Gränzpässen nach der niederländischen Seite ebenfalls
ein Verhältnißmäßger Zoll auf alle englische Wollenwaaren
gelegt, und dieser zum Unterhalt für Hochbesagtes Reichs-
gericht angewandt würde.

Man rechnet in England, daß für drey Millionen und
dreymal hundert tausend Pfund Sterling Wollenwaaren in
Deutschland und in Norden abgesetzt werden. Wahrschein-
lich kömmt davon für eine Million Pf. St. zu uns. Wenn
wir einen Impost von 35 p. C.; als so viel die deutschen
Linnen jetzt in England würklich bezahlen, darauf legten:
so würde dieses jährlich schon mehr als zwey Millionen Tha-
ler betragen, und mit einer solchen Summe könnte man ge-
wiß so viel Assessores besolden, als unsre Proceßsucht erfor-
dert, und nöthig seyn würde, um alle Processe jedesmal in
einer Zeit von drey Jahren zu Ende zu bringen. Vielleicht
reichte auch der zehnte Theil schon hin, das Erforderliche zu
bestreiten.

Bis dahin sind alle englische Waaren in Deutschland Zoll-
frey eingegangen, weil dessen einzelne Stände den Häfen
und Städten, wodurch solche in ihre Länder kommen, nicht
gestatten können und wollen, solche zu ihrem Nachtheil zu
beschweren; die letztern auch mehrern Vortheil dabey gefun-
den, wenn sie fein viele ausländische Waaren dem armen
Vaterlande zuschicken können, als wenn sie durch Auflagen
die Zufuhr verhindert hätten; und diese Verfassung wird im-
mer so bleiben müssen, so lange des Heil. Röm. Reichs Für-
sten für dergleichen Auflagen nicht eine gemeinschaftliche Casse,
dessen Einnahme jedem Stande in seinem Verhältnisse zu
gute kömmt, errichten. Diese aber kan in der That zu kei-

ner

Vorſchlag zum beſſern Unterhalt
nehmigung ihres Oberhaupts dahin vereinigte, daß in allen
Haͤfen und Anfutren unſers werthen Vaterlandes ſo wie auf
allen Graͤnzpaͤſſen nach der niederlaͤndiſchen Seite ebenfalls
ein Verhaͤltnißmaͤßger Zoll auf alle engliſche Wollenwaaren
gelegt, und dieſer zum Unterhalt fuͤr Hochbeſagtes Reichs-
gericht angewandt wuͤrde.

Man rechnet in England, daß fuͤr drey Millionen und
dreymal hundert tauſend Pfund Sterling Wollenwaaren in
Deutſchland und in Norden abgeſetzt werden. Wahrſchein-
lich koͤmmt davon fuͤr eine Million Pf. St. zu uns. Wenn
wir einen Impoſt von 35 p. C.; als ſo viel die deutſchen
Linnen jetzt in England wuͤrklich bezahlen, darauf legten:
ſo wuͤrde dieſes jaͤhrlich ſchon mehr als zwey Millionen Tha-
ler betragen, und mit einer ſolchen Summe koͤnnte man ge-
wiß ſo viel Aſſeſſores beſolden, als unſre Proceßſucht erfor-
dert, und noͤthig ſeyn wuͤrde, um alle Proceſſe jedesmal in
einer Zeit von drey Jahren zu Ende zu bringen. Vielleicht
reichte auch der zehnte Theil ſchon hin, das Erforderliche zu
beſtreiten.

Bis dahin ſind alle engliſche Waaren in Deutſchland Zoll-
frey eingegangen, weil deſſen einzelne Staͤnde den Haͤfen
und Staͤdten, wodurch ſolche in ihre Laͤnder kommen, nicht
geſtatten koͤnnen und wollen, ſolche zu ihrem Nachtheil zu
beſchweren; die letztern auch mehrern Vortheil dabey gefun-
den, wenn ſie fein viele auslaͤndiſche Waaren dem armen
Vaterlande zuſchicken koͤnnen, als wenn ſie durch Auflagen
die Zufuhr verhindert haͤtten; und dieſe Verfaſſung wird im-
mer ſo bleiben muͤſſen, ſo lange des Heil. Roͤm. Reichs Fuͤr-
ſten fuͤr dergleichen Auflagen nicht eine gemeinſchaftliche Caſſe,
deſſen Einnahme jedem Stande in ſeinem Verhaͤltniſſe zu
gute koͤmmt, errichten. Dieſe aber kan in der That zu kei-

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[452/0470] Vorſchlag zum beſſern Unterhalt nehmigung ihres Oberhaupts dahin vereinigte, daß in allen Haͤfen und Anfutren unſers werthen Vaterlandes ſo wie auf allen Graͤnzpaͤſſen nach der niederlaͤndiſchen Seite ebenfalls ein Verhaͤltnißmaͤßger Zoll auf alle engliſche Wollenwaaren gelegt, und dieſer zum Unterhalt fuͤr Hochbeſagtes Reichs- gericht angewandt wuͤrde. Man rechnet in England, daß fuͤr drey Millionen und dreymal hundert tauſend Pfund Sterling Wollenwaaren in Deutſchland und in Norden abgeſetzt werden. Wahrſchein- lich koͤmmt davon fuͤr eine Million Pf. St. zu uns. Wenn wir einen Impoſt von 35 p. C.; als ſo viel die deutſchen Linnen jetzt in England wuͤrklich bezahlen, darauf legten: ſo wuͤrde dieſes jaͤhrlich ſchon mehr als zwey Millionen Tha- ler betragen, und mit einer ſolchen Summe koͤnnte man ge- wiß ſo viel Aſſeſſores beſolden, als unſre Proceßſucht erfor- dert, und noͤthig ſeyn wuͤrde, um alle Proceſſe jedesmal in einer Zeit von drey Jahren zu Ende zu bringen. Vielleicht reichte auch der zehnte Theil ſchon hin, das Erforderliche zu beſtreiten. Bis dahin ſind alle engliſche Waaren in Deutſchland Zoll- frey eingegangen, weil deſſen einzelne Staͤnde den Haͤfen und Staͤdten, wodurch ſolche in ihre Laͤnder kommen, nicht geſtatten koͤnnen und wollen, ſolche zu ihrem Nachtheil zu beſchweren; die letztern auch mehrern Vortheil dabey gefun- den, wenn ſie fein viele auslaͤndiſche Waaren dem armen Vaterlande zuſchicken koͤnnen, als wenn ſie durch Auflagen die Zufuhr verhindert haͤtten; und dieſe Verfaſſung wird im- mer ſo bleiben muͤſſen, ſo lange des Heil. Roͤm. Reichs Fuͤr- ſten fuͤr dergleichen Auflagen nicht eine gemeinſchaftliche Caſſe, deſſen Einnahme jedem Stande in ſeinem Verhaͤltniſſe zu gute koͤmmt, errichten. Dieſe aber kan in der That zu kei- ner

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/470>, abgerufen am 25.11.2024.