Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Osnabrücksche Geschichte ben äusserte sich besonders bey diesem Rückzuge. ib. c. 7.Jnzwischen mogten die Longobarden vetuli Saxonum a- mici, die Grundsätze der Sassen nicht mißbilligen, in- dem sie sich damals nach dem Tode Alboins 12 Feld- herrn, wovon jeder nur ein Jahr regierte, erwählteu. FREDEG. Chron. c. 45. MON. FLOR. III. 17. H. CONTRACT. ad ann. 576. (d) Sie werden daher allezeit paganissimi & pervicacissimi ge- nannt. (e) Es ist hier der Ort nicht um den Geist des alten Aber- glaubens zu zeigen. Es dient auch dermalen zu nichts, da unsre Gesetzgeber die grosse Kunst verstehen, die Ehr- lichkeit bey Strafe des Zucht hauses und Vestungs- baues zu befehlen; und die Landesverordnungen in eben dem Ton zu fassen welchen ein Herr gegen seine Knechte gebrauchen kann. Sonst liesse sich eine vortrefliche Pa- rallele zwischen den Mitteln, wodurch die Alten freye Menschen zum gemeinen Wohl leiteten, und den neuern, wodurch alle Empfindung der Ehre niedergeschlagen wird, entwerfen, und zeigen daß das Kind welches die Schärfe seines Messers den Engeln zu gefallen auf die Seite legt, edler geführet werde, als dasjenige, welches mit Schlägen dazu angehalten wird. Der Aberglaube der Sassen war auf diese Art in die politische Verfas- sung geflochten, wie ich ein andermal zeigen werde. §. 108. Carls Grösse und Absichten. Carl durfte wohl wünschen sein Reich bis an die nach
Oſnabruͤckſche Geſchichte ben aͤuſſerte ſich beſonders bey dieſem Ruͤckzuge. ib. c. 7.Jnzwiſchen mogten die Longobarden vetuli Saxonum a- mici, die Grundſaͤtze der Saſſen nicht mißbilligen, in- dem ſie ſich damals nach dem Tode Alboins 12 Feld- herrn, wovon jeder nur ein Jahr regierte, erwaͤhlteu. FREDEG. Chron. c. 45. MON. FLOR. III. 17. H. CONTRACT. ad ann. 576. (d) Sie werden daher allezeit paganiſſimi & pervicaciſſimi ge- nannt. (e) Es iſt hier der Ort nicht um den Geiſt des alten Aber- glaubens zu zeigen. Es dient auch dermalen zu nichts, da unſre Geſetzgeber die groſſe Kunſt verſtehen, die Ehr- lichkeit bey Strafe des Zucht hauſes und Veſtungs- baues zu befehlen; und die Landesverordnungen in eben dem Ton zu faſſen welchen ein Herr gegen ſeine Knechte gebrauchen kann. Sonſt lieſſe ſich eine vortrefliche Pa- rallele zwiſchen den Mitteln, wodurch die Alten freye Menſchen zum gemeinen Wohl leiteten, und den neuern, wodurch alle Empfindung der Ehre niedergeſchlagen wird, entwerfen, und zeigen daß das Kind welches die Schaͤrfe ſeines Meſſers den Engeln zu gefallen auf die Seite legt, edler gefuͤhret werde, als dasjenige, welches mit Schlaͤgen dazu angehalten wird. Der Aberglaube der Saſſen war auf dieſe Art in die politiſche Verfaſ- ſung geflochten, wie ich ein andermal zeigen werde. §. 108. Carls Groͤſſe und Abſichten. Carl durfte wohl wuͤnſchen ſein Reich bis an die nach
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Oſnabruͤckſche Geſchichte
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ben aͤuſſerte ſich beſonders bey dieſem Ruͤckzuge. ib. c. 7.
Jnzwiſchen mogten die Longobarden vetuli Saxonum a-
mici, die Grundſaͤtze der Saſſen nicht mißbilligen, in-
dem ſie ſich damals nach dem Tode Alboins 12 Feld-
herrn, wovon jeder nur ein Jahr regierte, erwaͤhlteu.
FREDEG. Chron. c. 45. MON. FLOR. III. 17. H.
CONTRACT. ad ann. 576.
⁽d⁾ Sie werden daher allezeit paganiſſimi & pervicaciſſimi ge-
nannt.
⁽e⁾ Es iſt hier der Ort nicht um den Geiſt des alten Aber-
glaubens zu zeigen. Es dient auch dermalen zu nichts,
da unſre Geſetzgeber die groſſe Kunſt verſtehen, die Ehr-
lichkeit bey Strafe des Zucht hauſes und Veſtungs-
baues zu befehlen; und die Landesverordnungen in eben
dem Ton zu faſſen welchen ein Herr gegen ſeine Knechte
gebrauchen kann. Sonſt lieſſe ſich eine vortrefliche Pa-
rallele zwiſchen den Mitteln, wodurch die Alten freye
Menſchen zum gemeinen Wohl leiteten, und den neuern,
wodurch alle Empfindung der Ehre niedergeſchlagen
wird, entwerfen, und zeigen daß das Kind welches die
Schaͤrfe ſeines Meſſers den Engeln zu gefallen auf die
Seite legt, edler gefuͤhret werde, als dasjenige, welches
mit Schlaͤgen dazu angehalten wird. Der Aberglaube
der Saſſen war auf dieſe Art in die politiſche Verfaſ-
ſung geflochten, wie ich ein andermal zeigen werde.
§. 108.
Carls Groͤſſe und Abſichten.
Carl durfte wohl wuͤnſchen ſein Reich bis an die
Elbe zu erweitern. Dieſe Ausdehnung ergaͤnzte den
Zirkel, in deſſen Mittelpunkt er ohnedem ſeine Haupt-
macht
⁽a⁾
halten muſte. Er war alſo großmuͤthig an
der Weſer und grauſam an der Elbe,
⁽b⁾
weil er
dort erobern, und hier zerſtoͤren wollte. Ob ſeine
Unternehmungen gerecht oder ungerecht geweſen, iſt
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