Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.dritter Abschnitt. riern geschlagen haben. Vielleicht blieb wohl gar derBrukterische Nahme blos denjenigen Bundes-genos- sen, welche vorhin jenseits der Lippe (b) zu ihnen gehö- ret und daher ihren Nahmen geführet hatten. Dann die Brukter zeigten sich bald darauf am Rhein, und zuletzt im fränkischen Bunde, mit dessen Hülfe sie sich der Angrivarier erwehren konnten. Eine solche Ver- änderung schadete dero Zeit der gemeinen Freyheit so leicht nicht. Ein überwundenes Volk trat gleichsam nur in den Bund der Sieger, ohne im übrigen seine Verfassung zu verlieren, es mogte denn seyn, daß man es völlig vertilgte oder verjagte. Denn man kannte das Mittel noch nicht, Länder durch Besatzungen zu erhalten; und ließ einem Feldherrn schwerlich das Recht aus einem gemeinen Gewinn sein Eigenthum zu machen, solchen seinem Gefolge zu verleihen, und der Nation gefährlich zu werden. Ausser diesem aber hat- ten die Sieger keinen andern Weg sich der Ueberwun- denen zu versichern, als sie mit sich selbst in eine gemeine Reihe zu bringen, und ihnen ihre eigne Ehre mitzutheilen; oder sie ganz zu vertreiben, und ihre Höfe mit Siegern zu besetzen, welche denn ihr Recht noch weniger verlohren. (a) Spurinna Bructerorum regem vi & armis induxit in regnum ostentatoque bello ferocissimam gentem terrore perdomuit. PLIN. II. ep. 7. Es sind einige welche die Niederlage der Brukter auf die Unternehmung des Spurinna folgen lassen. (b) Die Peutingerische Charte nach der Ausgabe des von Scheib, zeigt sie daselbst Segm. II Allein da es bloß eine Reisecharte ist, worauf der Rhein in gerader Linie läuft, und das Wort: Boructuarii nur in der N 4
dritter Abſchnitt. riern geſchlagen haben. Vielleicht blieb wohl gar derBrukteriſche Nahme blos denjenigen Bundes-genoſ- ſen, welche vorhin jenſeits der Lippe (b) zu ihnen gehoͤ- ret und daher ihren Nahmen gefuͤhret hatten. Dann die Brukter zeigten ſich bald darauf am Rhein, und zuletzt im fraͤnkiſchen Bunde, mit deſſen Huͤlfe ſie ſich der Angrivarier erwehren konnten. Eine ſolche Ver- aͤnderung ſchadete dero Zeit der gemeinen Freyheit ſo leicht nicht. Ein uͤberwundenes Volk trat gleichſam nur in den Bund der Sieger, ohne im uͤbrigen ſeine Verfaſſung zu verlieren, es mogte denn ſeyn, daß man es voͤllig vertilgte oder verjagte. Denn man kannte das Mittel noch nicht, Laͤnder durch Beſatzungen zu erhalten; und ließ einem Feldherrn ſchwerlich das Recht aus einem gemeinen Gewinn ſein Eigenthum zu machen, ſolchen ſeinem Gefolge zu verleihen, und der Nation gefaͤhrlich zu werden. Auſſer dieſem aber hat- ten die Sieger keinen andern Weg ſich der Ueberwun- denen zu verſichern, als ſie mit ſich ſelbſt in eine gemeine Reihe zu bringen, und ihnen ihre eigne Ehre mitzutheilen; oder ſie ganz zu vertreiben, und ihre Hoͤfe mit Siegern zu beſetzen, welche denn ihr Recht noch weniger verlohren. (a) Spurinna Bructerorum regem vi & armis induxit in regnum oſtentatoque bello ferociſſimam gentem terrore perdomuit. PLIN. II. ep. 7. Es ſind einige welche die Niederlage der Brukter auf die Unternehmung des Spurinna folgen laſſen. (b) Die Peutingeriſche Charte nach der Ausgabe des von Scheib, zeigt ſie daſelbſt Segm. II Allein da es bloß eine Reiſecharte iſt, worauf der Rhein in gerader Linie laͤuft, und das Wort: Boructuarii nur in der N 4
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dritter Abſchnitt.
riern geſchlagen haben. Vielleicht blieb wohl gar der
Brukteriſche Nahme blos denjenigen Bundes-genoſ-
ſen, welche vorhin jenſeits der Lippe
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zu ihnen gehoͤ-
ret und daher ihren Nahmen gefuͤhret hatten. Dann
die Brukter zeigten ſich bald darauf am Rhein, und
zuletzt im fraͤnkiſchen Bunde, mit deſſen Huͤlfe ſie ſich
der Angrivarier erwehren konnten. Eine ſolche Ver-
aͤnderung ſchadete dero Zeit der gemeinen Freyheit ſo
leicht nicht. Ein uͤberwundenes Volk trat gleichſam
nur in den Bund der Sieger, ohne im uͤbrigen ſeine
Verfaſſung zu verlieren, es mogte denn ſeyn, daß man
es voͤllig vertilgte oder verjagte. Denn man kannte
das Mittel noch nicht, Laͤnder durch Beſatzungen zu
erhalten; und ließ einem Feldherrn ſchwerlich das
Recht aus einem gemeinen Gewinn ſein Eigenthum zu
machen, ſolchen ſeinem Gefolge zu verleihen, und der
Nation gefaͤhrlich zu werden. Auſſer dieſem aber hat-
ten die Sieger keinen andern Weg ſich der Ueberwun-
denen zu verſichern, als ſie mit ſich ſelbſt in eine
gemeine Reihe zu bringen, und ihnen ihre eigne Ehre
mitzutheilen; oder ſie ganz zu vertreiben, und ihre
Hoͤfe mit Siegern zu beſetzen, welche denn ihr Recht
noch weniger verlohren.
⁽a⁾ Spurinna Bructerorum regem vi & armis induxit in regnum
oſtentatoque bello ferociſſimam gentem terrore perdomuit.
PLIN. II. ep. 7. Es ſind einige welche die Niederlage
der Brukter auf die Unternehmung des Spurinna folgen
laſſen.
⁽b⁾ Die Peutingeriſche Charte nach der Ausgabe des von
Scheib, zeigt ſie daſelbſt Segm. II Allein da es bloß
eine Reiſecharte iſt, worauf der Rhein in gerader
Linie laͤuft, und das Wort: Boructuarii nur in der
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