Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.dritter Abschnitt. und Tiber hatten diesen Gedanken lange gehabt. DIO.LVI. 33. TAC. Ann. I. 11. §. 87. Denkwürdigkeiten derselben. Bis dahin erforderten die Kriege die Aufmahnung (a) Da M 3
dritter Abſchnitt. und Tiber hatten dieſen Gedanken lange gehabt. DIO.LVI. 33. TAC. Ann. I. 11. §. 87. Denkwuͤrdigkeiten derſelben. Bis dahin erforderten die Kriege die Aufmahnung (a) Da M 3
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dritter Abſchnitt.
⁽h⁾
und Tiber hatten dieſen Gedanken lange gehabt. DIO.
LVI. 33. TAC. Ann. I. 11.
§. 87.
Denkwuͤrdigkeiten derſelben.
Bis dahin erforderten die Kriege die Aufmahnung
aller Gemeinen.
⁽a⁾
Die Edlen
⁽b⁾
hielten es darin
mehrentheils mit den Roͤmern, und die Gemeinen
waren ſicher
⁽c⁾
gegen alle Herrſchaft; obwohl nicht
gegen ein Reich, welches aus den verlaͤngerten Feld-
herrſchaften haͤtte entſtehen koͤnnen. Es iſt dabey
merkwuͤrdig, daß die Roͤmer von jenem ſchwaͤbiſchen
Bunde eine foͤrmliche Huͤlfe gegen die Cheruskiſchen
und andre Saſſen erwarteten, und wiederum der
Markomanniſche Koͤnig auf den Beyſtand der Roͤmer
rechnete;
⁽d⁾
imgleichen daß die Voͤlker an der See-
kuͤſte und beſonders die Kauchen leicht der Roͤmer
Parthey nahmen, und eine roͤmiſche Beſatzung an
der Emſe duldeten.
⁽e⁾
Da die Gegenden zwiſchen
dem Rhein, der Emſe und der Weſer ſich ſolcherge-
ſtalt zur Noth-freundſchaft
⁽f⁾
bequemen muſten;
ſo konnten ſie nicht wohl ohne Haͤupter oder gemei-
ne
⁽g⁾
Koͤnige bleiben; weil die einzelnen Wohner
einen Haupt-Buͤrgen noͤthig hatten, womit die Roͤ-
mer etwas gewiſſes ſchlieſſen konnten. Ein ſolcher
Koͤnig hatte eine nothwendige Stuͤtze
⁽h⁾
an den Roͤ-
mern, ſo lange er ſein Volk nicht unterdruͤckte; und
einen natuͤrlichen Feind an den Adel, ehe man Lehne
kannte und ſolche ohne Schimpf annahm. Bis da-
hin erhielten ſich die Gemeinen durch ihn; und er
durch die Gemeinen.
⁽i⁾
(a) Da
M 3
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