Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.erster Abschnitt. lassen haben, wenn man hätte ein Himmels-Zeichendazu gebrauchen können. Der Priester war noth- wendig Edel. (c) Denn wenn er zu einer Mannie o- der zu einer gemeinen Versamlung gehöret hätte: so würde sich eine andre von ihm nichts haben vorschrei- ben lassen. Man muß ihn deswegen als einen unab- hängigen geheiligten National-Beamten ansehn, der gleich dem Adel zwischen den Jnnungen gestanden, ohne zu einer einzigen ins besondre zu gehören. (d) Jhr Kirchen-Bann war erschrecklich. (e) (a) Si Dii prohibuerunt, nulla de eadem re in eundem diem consultatio. TAC. G. 10. Man weiß, daß durch eben dieses Kunst-Stück der Rath zu Rom sich gegen die Macht der Menge erhielt. Ein Zeichen konnte aber nur vorher übel gedeutet werden. Wenn das Volk ein- mal seinen Schluß gefaßt; würde es zu spät und auch zu viel gewesen seyn einen förmlichen Schluß vernich- tigen zu dürfen. Die Stimme des Volks war alsdenn die Stimme Gottes, und dagegen muste der Priester schweigen. Dergleichen Zeichen-Deutungen fehlen uns jetzt oft. Wenn bey den Römern ein General sich zu- rück ziehen, oder nicht zur Schlacht ausrücken wollte: so war ein gesehener Bienen-Schwarm; oder ein Neu- Mond, Ursache genug. Und die Armee glaubte des- wegen nicht, daß der Feind zu stark; oder ein ander Mangel vorhanden wäre. Jn Ermanglung solcher Zei- chen muß jetzt oft ein General die wahre Ursache bloß geben, wenn ihn ein Vorwand der mangelnden Subsi- stenz nicht rettet. (b) Silentium per sacerdotes. TAC. G. 11. (c) Von den Galliern sagt CAES. de B. G. VI. dieses aus- drücklich; und es folgt von selbst. Als Wehr hätte er einer gemeinen Versamlung; und im Gefolge ei- nem Herrn angehört; niedriger kann man ihn nicht setzen; und also bleibt nichts als der Höchste- oder Adels- erſter Abſchnitt. laſſen haben, wenn man haͤtte ein Himmels-Zeichendazu gebrauchen koͤnnen. Der Prieſter war noth- wendig Edel. (c) Denn wenn er zu einer Mannie o- der zu einer gemeinen Verſamlung gehoͤret haͤtte: ſo wuͤrde ſich eine andre von ihm nichts haben vorſchrei- ben laſſen. Man muß ihn deswegen als einen unab- haͤngigen geheiligten National-Beamten anſehn, der gleich dem Adel zwiſchen den Jnnungen geſtanden, ohne zu einer einzigen ins beſondre zu gehoͤren. (d) Jhr Kirchen-Bann war erſchrecklich. (e) (a) Si Dii prohibuerunt, nulla de eadem re in eundem diem conſultatio. TAC. G. 10. Man weiß, daß durch eben dieſes Kunſt-Stuͤck der Rath zu Rom ſich gegen die Macht der Menge erhielt. Ein Zeichen konnte aber nur vorher uͤbel gedeutet werden. Wenn das Volk ein- mal ſeinen Schluß gefaßt; wuͤrde es zu ſpaͤt und auch zu viel geweſen ſeyn einen foͤrmlichen Schluß vernich- tigen zu duͤrfen. Die Stimme des Volks war alsdenn die Stimme Gottes, und dagegen muſte der Prieſter ſchweigen. Dergleichen Zeichen-Deutungen fehlen uns jetzt oft. Wenn bey den Roͤmern ein General ſich zu- ruͤck ziehen, oder nicht zur Schlacht ausruͤcken wollte: ſo war ein geſehener Bienen-Schwarm; oder ein Neu- Mond, Urſache genug. Und die Armee glaubte des- wegen nicht, daß der Feind zu ſtark; oder ein ander Mangel vorhanden waͤre. Jn Ermanglung ſolcher Zei- chen muß jetzt oft ein General die wahre Urſache bloß geben, wenn ihn ein Vorwand der mangelnden Subſi- ſtenz nicht rettet. (b) Silentium per ſacerdotes. TAC. G. 11. (c) Von den Galliern ſagt CAES. de B. G. VI. dieſes aus- druͤcklich; und es folgt von ſelbſt. Als Wehr haͤtte er einer gemeinen Verſamlung; und im Gefolge ei- nem Herrn angehoͤrt; niedriger kann man ihn nicht ſetzen; und alſo bleibt nichts als der Hoͤchſte- oder Adels- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0105" n="75"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">erſter Abſchnitt.</hi></fw><lb/> laſſen haben, wenn man haͤtte ein Himmels-Zeichen<lb/> dazu gebrauchen koͤnnen. 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erſter Abſchnitt.
laſſen haben, wenn man haͤtte ein Himmels-Zeichen
dazu gebrauchen koͤnnen. Der Prieſter war noth-
wendig Edel.
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Denn wenn er zu einer Mannie o-
der zu einer gemeinen Verſamlung gehoͤret haͤtte: ſo
wuͤrde ſich eine andre von ihm nichts haben vorſchrei-
ben laſſen. Man muß ihn deswegen als einen unab-
haͤngigen geheiligten National-Beamten anſehn, der
gleich dem Adel zwiſchen den Jnnungen geſtanden,
ohne zu einer einzigen ins beſondre zu gehoͤren.
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Jhr Kirchen-Bann war erſchrecklich.
⁽e⁾
⁽a⁾ Si Dii prohibuerunt, nulla de eadem re in eundem diem
conſultatio. TAC. G. 10. Man weiß, daß durch eben
dieſes Kunſt-Stuͤck der Rath zu Rom ſich gegen die
Macht der Menge erhielt. Ein Zeichen konnte aber nur
vorher uͤbel gedeutet werden. Wenn das Volk ein-
mal ſeinen Schluß gefaßt; wuͤrde es zu ſpaͤt und auch
zu viel geweſen ſeyn einen foͤrmlichen Schluß vernich-
tigen zu duͤrfen. Die Stimme des Volks war alsdenn
die Stimme Gottes, und dagegen muſte der Prieſter
ſchweigen. Dergleichen Zeichen-Deutungen fehlen uns
jetzt oft. Wenn bey den Roͤmern ein General ſich zu-
ruͤck ziehen, oder nicht zur Schlacht ausruͤcken wollte:
ſo war ein geſehener Bienen-Schwarm; oder ein Neu-
Mond, Urſache genug. Und die Armee glaubte des-
wegen nicht, daß der Feind zu ſtark; oder ein ander
Mangel vorhanden waͤre. Jn Ermanglung ſolcher Zei-
chen muß jetzt oft ein General die wahre Urſache bloß
geben, wenn ihn ein Vorwand der mangelnden Subſi-
ſtenz nicht rettet.
⁽b⁾ Silentium per ſacerdotes. TAC. G. 11.
⁽c⁾ Von den Galliern ſagt CAES. de B. G. VI. dieſes aus-
druͤcklich; und es folgt von ſelbſt. Als Wehr haͤtte er
einer gemeinen Verſamlung; und im Gefolge ei-
nem Herrn angehoͤrt; niedriger kann man ihn nicht
ſetzen; und alſo bleibt nichts als der Hoͤchſte- oder Adels-
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Zitationshilfe: | Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/105>, abgerufen am 16.07.2024. |