Michelis, Arthur: Reiseschule für Touristen und Curgäste. Leipzig, 1869.III. Goldmägen -- Versicherungsschein. nun dauernd einverleibt ist. Dieser subcutane Nothpfennigbietet dem Besitzer auch dann noch eine Hilfsquelle, wenn er das Unglück hatte, bis auf die Haut ausgeplündert zu werden, so lange man ihm nur diese gelassen hat. Von allen Arten, Werthgegenstände zu sichern, die miß- Zu den wohlbedachten löblichen Vorsichtsmaßregeln, 4*
III. Goldmägen — Verſicherungsſchein. nun dauernd einverleibt iſt. Dieſer ſubcutane Nothpfennigbietet dem Beſitzer auch dann noch eine Hilfsquelle, wenn er das Unglück hatte, bis auf die Haut ausgeplündert zu werden, ſo lange man ihm nur dieſe gelaſſen hat. Von allen Arten, Werthgegenſtände zu ſichern, die miß- Zu den wohlbedachten löblichen Vorſichtsmaßregeln, 4*
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III. Goldmägen — Verſicherungsſchein.
nun dauernd einverleibt iſt. Dieſer ſubcutane Nothpfennig
bietet dem Beſitzer auch dann noch eine Hilfsquelle, wenn er
das Unglück hatte, bis auf die Haut ausgeplündert zu werden,
ſo lange man ihm nur dieſe gelaſſen hat.
Von allen Arten, Werthgegenſtände zu ſichern, die miß-
lichſte iſt eine ſchon im Alterthume geübte. Daß ſie leider
noch nicht in Vergeſſenheit gerathen, beweiſt eine Mittheilung
H. v. Maltzan’s in Weſtermann’s Monatsheften. Nach der-
ſelben hauſt nämlich im ſüdlichen Tuniſien ein räuberiſcher
Stamm, die Faraſchiſch, unter denen ſich die Meinung ein-
geniſtet hat, daß einige der durch ihr Gebiet reiſenden
Fremden „Goldmägen“ ſeien. Den Ausdruck „Goldmagen“
haben ſie eigens erſonnen zur Bezeichnung eines Menſchen,
der ſeine Baarſchaft in Goldmünzen „zwiſchen Seele und
Körper“ d. h. in ſeinen Eingeweiden verborgen hat. Einſt
herrſchte unter den Räubern die Gewohnheit, einem ge-
fangenen vermeintlichen Goldmagen kurzweg den Bauch auf-
zuſchlitzen, ſie gingen aber ſpäter davon ab und beſchränkten
ſich auf mediciniſche Behandlung ihrer Opfer. Hadſch Hamed,
der alte Diener unſeres Berichterſtatters, erzählte ihm einen
Fall der Art aus dem eigenen Jugendleben: er gerieth in die
Hände der Faraſchiſch, erhielt einen vollen Monat hindurch
ſtatt aller Speiſe nur heißes Waſſer und bitteres Salz und
wäre verhungert, wenn ihn nicht eine Tochter des Stammes,
die ſpäter ihn befreite, mit ihm entfloh und ſein Weib ward,
heimlich mit Nahrung verſehen hätte.
Zu den wohlbedachten löblichen Vorſichtsmaßregeln,
namentlich wenn es ſich um Vorausſendung von Koffern
und Kiſten handelt, gehört die Verſicherung gegen
Schein; die Aſſecuranzgebühren ſind äußerſt gering und
jedenfalls iſt der Schutz, den ſie bietet, unter Anderm auch
gegen die leider nicht ſelten vorkommenden Irrthümer und
Nachläſſigkeiten von Eiſenbahnbeamten und Spediteurs, ſowie
gegen unterwegs dieſerhalb erwachende Beſorgniſſe, hoch
anzuſchlagen. Wer nicht aſſecurirt hat, thut ſtets wohl, wo
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