Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.15. über die Gemeindeordnung; 16. ein allgemeines deutsches Gesetzbuch. Ob alles das, was dieser Entwurf Abweichendes von der 15. über die Gemeindeordnung; 16. ein allgemeines deutſches Geſetzbuch. Ob alles das, was dieſer Entwurf Abweichendes von der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0159" n="149"/> <list> <item>15. über die Gemeindeordnung;</item><lb/> <item>16. ein allgemeines deutſches Geſetzbuch.</item> </list><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p>Ob alles das, was dieſer Entwurf Abweichendes von der<lb/> ſo eben beſchloſſenen Verfaſſung des Deutſchen Bundesſtaates hat,<lb/> bei einer nach §. 202. derſelben vorbehaltenen Reviſion zur An-<lb/> wendung kommen könne, und wie bald, ſtelle ich der Geſchichte anheim.<lb/> So viel aber weiß ich, daß, bevor die von mir vorgeſchlagenen<lb/> Bundes-, Staats- und Gemeinde-Räthe nicht ins Leben getreten,<lb/> die Gerichte nicht in der vorgeſchlagenen Weiſe umgeſtaltet, Kirche<lb/> und Schule nicht, gleich allen anderen Arbeiter-Vereinen, durch<lb/> ſich ſelbſt gegliedert ſein werden, wir unter dem Kleeblatt der<lb/> Beamten-, Soldaten- und Prieſterherrſchaft ſeufzen müſſen.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </body> </text> </TEI> [149/0159]
15. über die Gemeindeordnung;
16. ein allgemeines deutſches Geſetzbuch.
Ob alles das, was dieſer Entwurf Abweichendes von der
ſo eben beſchloſſenen Verfaſſung des Deutſchen Bundesſtaates hat,
bei einer nach §. 202. derſelben vorbehaltenen Reviſion zur An-
wendung kommen könne, und wie bald, ſtelle ich der Geſchichte anheim.
So viel aber weiß ich, daß, bevor die von mir vorgeſchlagenen
Bundes-, Staats- und Gemeinde-Räthe nicht ins Leben getreten,
die Gerichte nicht in der vorgeſchlagenen Weiſe umgeſtaltet, Kirche
und Schule nicht, gleich allen anderen Arbeiter-Vereinen, durch
ſich ſelbſt gegliedert ſein werden, wir unter dem Kleeblatt der
Beamten-, Soldaten- und Prieſterherrſchaft ſeufzen müſſen.
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