Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.setzt werden; aber der Genuß muß auch der öffentlichen Gesellig- Die öffentliche Geselligkeit ist wieder eine doppelte, die ſetzt werden; aber der Genuß muß auch der öffentlichen Geſellig- Die öffentliche Geſelligkeit iſt wieder eine doppelte, die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0135" n="125"/> ſetzt werden; aber der Genuß muß auch der öffentlichen Geſellig-<lb/> keit, beſonders bei freien Völkern, zufallen. Auch in der Familie<lb/> wird der Genuß erleichtert, wenn die gemeinſame Vorſorge mehre-<lb/> rer Familien eintritt. Jn dieſer Rückſicht werden mit Recht<lb/><hi rendition="#g">Familien-Vereine</hi> empfohlen: alſo z. B. Gemeinſamkeit des<lb/> Lebens aller Arbeiter großer gewerblicher Anſtalten; ferner bei<lb/> den Gemeinde-Bezirken und Gewerken gemeinſame Anſchaffung<lb/> der theuern oder bedeutenderen Lebens- und Winterbedürfniſſe, wie<lb/> Korn, Oel, Holz, Torf, im Großen, und Abgabe derſelben nach<lb/> Bedarf an die einzelnen Familien gegen Geld oder Arbeit; billige<lb/> Verträge mit Bäckern u. ſ. w. Auf dieſe Weiſe würden die Fa-<lb/> milien bedeutend wohlfeiler leben können; und es verſteht ſich,<lb/> daß alles dieſes wieder durch unſere Gemeinde-Banken vermittelt<lb/> werden müßte.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">öffentliche Geſelligkeit</hi> iſt wieder eine doppelte, die<lb/><hi rendition="#g">der Bezirks-Vereine</hi> und die <hi rendition="#g">der Arbeiter-Vereine.</hi> Es<lb/> ſchadet nichts, daß Beide ſich kreuzen. Der Bezirk hat ein enge-<lb/> meinſamen Verſammlungsort, ſo gut wie der Arbeiterzweig; es<lb/> müſſen großartige Geſellſchaftshäuſer ſein. Die ſich vereinzelnden<lb/> Arbeiter haben nur die Eine Geſelligkeit, die Andern wählen, wo<lb/> ſie ihren Abend zubringen wollen: im Bezirksvereine, in ihrer Ar-<lb/> beiter-Zuſammenkunft, zu Hauſe — allein oder in Geſellſchaft. Jn<lb/> den öffentlichen Vereinen wechſelt geſellige Unterhaltung, Belehrung,<lb/> Muſik und Tanz; ſo daß ſie, umgekehrt als der Handwerkerver-<lb/> ein, aus der Gliederung des Genuſſes wieder an das Gebiet der<lb/> Bildungsanſtalt anſtreifen. Auch für die, welche gemeinſam eſſen<lb/> wollen, muß geſorgt werden; und der gemeinſame Tiſch der Be-<lb/> zirks- oder Gemeinde-Genoſſen nach vollendeter Arbeit würde eine<lb/> neue Erſparniß für die Wollenden ſein, wenn er auch beſſer be-<lb/> ſtellt, mit Muſik, Blumen u. ſ. w. gewürzt würde, und durch die<lb/> ermöglichte Mannigfaltigkeit jeden Geſchmack befriedigen könnte.<lb/> Das Frühſtück wäre dagegen vorzugsweiſe das Mahl der Familie.<lb/> Nicht nur Handwerker, Kaufleute, auch Univerſitätsmitglieder<lb/> und Andere haben ſolche gemeinſame Mittelpunkte, mit Bibliothe-<lb/> ken, Leſezimmern, Spielzimmern u. ſ. w. Wie in den Bezirks-<lb/> vereinen alle Stände zuſammenkommen und hier eben ihre An-<lb/> näherung und Ausgleichung ſich von ſelber machen muß, ſo kann<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [125/0135]
ſetzt werden; aber der Genuß muß auch der öffentlichen Geſellig-
keit, beſonders bei freien Völkern, zufallen. Auch in der Familie
wird der Genuß erleichtert, wenn die gemeinſame Vorſorge mehre-
rer Familien eintritt. Jn dieſer Rückſicht werden mit Recht
Familien-Vereine empfohlen: alſo z. B. Gemeinſamkeit des
Lebens aller Arbeiter großer gewerblicher Anſtalten; ferner bei
den Gemeinde-Bezirken und Gewerken gemeinſame Anſchaffung
der theuern oder bedeutenderen Lebens- und Winterbedürfniſſe, wie
Korn, Oel, Holz, Torf, im Großen, und Abgabe derſelben nach
Bedarf an die einzelnen Familien gegen Geld oder Arbeit; billige
Verträge mit Bäckern u. ſ. w. Auf dieſe Weiſe würden die Fa-
milien bedeutend wohlfeiler leben können; und es verſteht ſich,
daß alles dieſes wieder durch unſere Gemeinde-Banken vermittelt
werden müßte.
Die öffentliche Geſelligkeit iſt wieder eine doppelte, die
der Bezirks-Vereine und die der Arbeiter-Vereine. Es
ſchadet nichts, daß Beide ſich kreuzen. Der Bezirk hat ein enge-
meinſamen Verſammlungsort, ſo gut wie der Arbeiterzweig; es
müſſen großartige Geſellſchaftshäuſer ſein. Die ſich vereinzelnden
Arbeiter haben nur die Eine Geſelligkeit, die Andern wählen, wo
ſie ihren Abend zubringen wollen: im Bezirksvereine, in ihrer Ar-
beiter-Zuſammenkunft, zu Hauſe — allein oder in Geſellſchaft. Jn
den öffentlichen Vereinen wechſelt geſellige Unterhaltung, Belehrung,
Muſik und Tanz; ſo daß ſie, umgekehrt als der Handwerkerver-
ein, aus der Gliederung des Genuſſes wieder an das Gebiet der
Bildungsanſtalt anſtreifen. Auch für die, welche gemeinſam eſſen
wollen, muß geſorgt werden; und der gemeinſame Tiſch der Be-
zirks- oder Gemeinde-Genoſſen nach vollendeter Arbeit würde eine
neue Erſparniß für die Wollenden ſein, wenn er auch beſſer be-
ſtellt, mit Muſik, Blumen u. ſ. w. gewürzt würde, und durch die
ermöglichte Mannigfaltigkeit jeden Geſchmack befriedigen könnte.
Das Frühſtück wäre dagegen vorzugsweiſe das Mahl der Familie.
Nicht nur Handwerker, Kaufleute, auch Univerſitätsmitglieder
und Andere haben ſolche gemeinſame Mittelpunkte, mit Bibliothe-
ken, Leſezimmern, Spielzimmern u. ſ. w. Wie in den Bezirks-
vereinen alle Stände zuſammenkommen und hier eben ihre An-
näherung und Ausgleichung ſich von ſelber machen muß, ſo kann
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