Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.Athenischen Prytaneum erhalten werden. Wollen sie in ihren Fa- Nicht die Beamten allein haben Recht auf den Ruhestand, c. Die Gliederung des Genusses. Der Ruhestand muß aber nicht nur am Abend des Lebens, Die Gemeinde oder ihre einzelnen Bezirke, wenn sie zu groß Der Genuß theilt sich in die öffentliche Geselligkeit und das Atheniſchen Prytaneum erhalten werden. Wollen ſie in ihren Fa- Nicht die Beamten allein haben Recht auf den Ruheſtand, c. Die Gliederung des Genuſſes. Der Ruheſtand muß aber nicht nur am Abend des Lebens, Die Gemeinde oder ihre einzelnen Bezirke, wenn ſie zu groß Der Genuß theilt ſich in die öffentliche Geſelligkeit und das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0134" n="124"/> Atheniſchen Prytaneum erhalten werden. Wollen ſie in ihren Fa-<lb/> milien bleiben, ſo erhalten ſie etwa zwei Drittel ihres bisherigen<lb/> Einkommens. Vermögende und die eine ſonſtige Rente ziehen,<lb/> erhalten, wenn auch weniger, doch wohl immer ſo viel, daß ſie<lb/> des Lohns ihrer Erſparniſſe nicht verluſtig gehen.</p><lb/> <p>Nicht die Beamten allein haben Recht auf den Ruheſtand,<lb/> ſondern jeder Arbeiter, wie denn ihr Unterſchied auch zu verſchwin-<lb/> den beſtimmt iſt. Wenn durch die Gliederung des Umlaufs Alle<lb/> für Alle einſtehen, ſo braucht man nicht mehr zu fragen, wo das<lb/> Geld dazu herkommen ſoll, — ganz abgeſehen davon, daß in einem<lb/> gut gegliederten Staate keine Pfründen vergeben, keine Millionen<lb/> (ich komme immer wieder darauf zurück) in ſtehende Heere vergeudet<lb/> und an müßige Arbeitsfähige vertheilt werden, wie die vielen<lb/> Ruheſtandsgelder junger Officiere, und die ungeheuren Summen<lb/> an eine Menge ausgetretener Miniſter.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">c.</hi> <hi rendition="#g">Die Gliederung des Genuſſes.</hi> </head><lb/> <p>Der <hi rendition="#g">Ruheſtand</hi> muß aber nicht nur am Abend des Lebens,<lb/> nach den vollbrachten Kämpfen deſſelben, ſondern auch ſchon für den<lb/> kräftigen Arbeiter <hi rendition="#g">am Abend jedes Tages</hi> eintreten. Der<lb/> Zweck der Arbeit iſt der Genuß, und er muß dem vollbrachten<lb/> Tagewerke folgen. Der Genuß muß ebenſo gegliedert ſein als<lb/> die Arbeit, und damit iſt erſt die geſellſchaftliche Frage vollkom-<lb/> men gelöſt.</p><lb/> <p>Die Gemeinde oder ihre einzelnen Bezirke, wenn ſie zu groß<lb/> iſt, haben ihre Zuſammenkünfte für ſtaatliche Angelegenheiten; ſie<lb/> wählen die Gemeinde-Behörde, die Stadtverordneten, und die Ge-<lb/> ſetzgeber für den Staat und den ganzen Bund. Neben dieſer<lb/> ſtaatlichen Wirkſamkeit ſteht die geſellſchaftliche Ordnung, wo die<lb/> Gemeindeglieder nach ihren Arbeitszweigen zuſammentreten, um ihre<lb/> Vereinsvorſtände und die gewerblichen Gemeinderäthe zu wählen.<lb/> An dieſe beiden öffentlichen Thätigkeiten muß ſich nun auch die<lb/><hi rendition="#g">geſellige</hi> ſchließen, und hoffentlich wird ſie bei uns nicht wie<lb/> nach den erſten Wahlen wieder einſchlafen.</p><lb/> <p>Der Genuß theilt ſich in die öffentliche Geſelligkeit und das<lb/><hi rendition="#g">Familienleben.</hi> Die Frau ſteht hier als die Förderin des<lb/> Genuſſes an der Spitze. Das Familienleben ſoll nicht hintenange-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [124/0134]
Atheniſchen Prytaneum erhalten werden. Wollen ſie in ihren Fa-
milien bleiben, ſo erhalten ſie etwa zwei Drittel ihres bisherigen
Einkommens. Vermögende und die eine ſonſtige Rente ziehen,
erhalten, wenn auch weniger, doch wohl immer ſo viel, daß ſie
des Lohns ihrer Erſparniſſe nicht verluſtig gehen.
Nicht die Beamten allein haben Recht auf den Ruheſtand,
ſondern jeder Arbeiter, wie denn ihr Unterſchied auch zu verſchwin-
den beſtimmt iſt. Wenn durch die Gliederung des Umlaufs Alle
für Alle einſtehen, ſo braucht man nicht mehr zu fragen, wo das
Geld dazu herkommen ſoll, — ganz abgeſehen davon, daß in einem
gut gegliederten Staate keine Pfründen vergeben, keine Millionen
(ich komme immer wieder darauf zurück) in ſtehende Heere vergeudet
und an müßige Arbeitsfähige vertheilt werden, wie die vielen
Ruheſtandsgelder junger Officiere, und die ungeheuren Summen
an eine Menge ausgetretener Miniſter.
c. Die Gliederung des Genuſſes.
Der Ruheſtand muß aber nicht nur am Abend des Lebens,
nach den vollbrachten Kämpfen deſſelben, ſondern auch ſchon für den
kräftigen Arbeiter am Abend jedes Tages eintreten. Der
Zweck der Arbeit iſt der Genuß, und er muß dem vollbrachten
Tagewerke folgen. Der Genuß muß ebenſo gegliedert ſein als
die Arbeit, und damit iſt erſt die geſellſchaftliche Frage vollkom-
men gelöſt.
Die Gemeinde oder ihre einzelnen Bezirke, wenn ſie zu groß
iſt, haben ihre Zuſammenkünfte für ſtaatliche Angelegenheiten; ſie
wählen die Gemeinde-Behörde, die Stadtverordneten, und die Ge-
ſetzgeber für den Staat und den ganzen Bund. Neben dieſer
ſtaatlichen Wirkſamkeit ſteht die geſellſchaftliche Ordnung, wo die
Gemeindeglieder nach ihren Arbeitszweigen zuſammentreten, um ihre
Vereinsvorſtände und die gewerblichen Gemeinderäthe zu wählen.
An dieſe beiden öffentlichen Thätigkeiten muß ſich nun auch die
geſellige ſchließen, und hoffentlich wird ſie bei uns nicht wie
nach den erſten Wahlen wieder einſchlafen.
Der Genuß theilt ſich in die öffentliche Geſelligkeit und das
Familienleben. Die Frau ſteht hier als die Förderin des
Genuſſes an der Spitze. Das Familienleben ſoll nicht hintenange-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |