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Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.

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Unterstützungskassen; das Dritte der Ruhestand. Die vorläufige
Bedingung einer Sicherung der Arbeit ist aber das von allen
Lehns- und andern mittelaltrigen Lasten befreite Eigenthum, damit
die freie Bewegung der Arbeit möglich sei.

a) Der Unterricht.

Die Ehe ist erst die wahre Persönlichkeit des Menschen durch Ver-
schmelzung der geschlechtlichen Verschiedenheit in Eine geistige Einheit.
Der Mann verwaltet die Erzeugnisse und den Tausch, die Frau den
Verbrauch und die Ersparniß. Die Ehe ist die Verkörperung der
volkswirthschaftlichen Zweiheit, die eine Einheit werden soll. Auch
hilft die Frau oft mit erwerben. Aber wenn der Werth der dop-
pelten Arbeit beim armen Handarbeiter dazu dienen soll, eine zahl-
reiche Familie zu ernähren, so ist das meist der Grund des Her-
unterkommens der Handarbeiter. Sie müssen dann ihre Kinder früh
in Fabriken arbeiten lassen, damit sie zum Lebensunterhalt der Fa-
milie beitragen. So lernen sie nichts, und bleiben eine stäte
Pflanzschule des Proletariats und des Lasters. Die erste Aufgabe
der Gesellschaft ist also, die Kinder zu tüchtigen Arbeitern zu er-
ziehen. Die französische Verfassung fordert mit Recht die Unent-
geltlichkeit des ersten Unterrichts.
Jch will hier über den
öffentlichen Unterricht nur die allgemeinsten Grundzüge andeuten,
weil ich davon besonders theils gehandelt habe*), theils noch zu
handeln gedenke.

Die vor der Ehe erzeugten Kinder, die Kinder der Armen,
welche dieselben nicht erziehen können und wollen, arme Waisen,
die Kinder der Geschiedenen, wenn kein Theil sie behalten will,
kurz überall, wo der Wille und die Mittel der Eltern nicht
eine allerdings auch ganz freigelassene Einzel-Erziehung belieben,
sind von der Gesellschaft zu erziehen. Das Austhun der Kinder
an einzelne Familien führt meist zu deren Verderben. Findel-
häuser, Waisenhäuser, Volksschulen verschmelzen in Ein großes
Volks-Erziehungswesen. Die Volksschullehrer-Vereine
stehen zunächst unter dem Gemeinderath. Jn ländlichen und städ-
tischen Gemeinden bekommen die Kinder neben dem wissenschaft-

*) Jn einem ersten Heft "Zur Unterrichtsfrage" (Trowitzsch und Sohn, 1848).

Unterſtützungskaſſen; das Dritte der Ruheſtand. Die vorläufige
Bedingung einer Sicherung der Arbeit iſt aber das von allen
Lehns- und andern mittelaltrigen Laſten befreite Eigenthum, damit
die freie Bewegung der Arbeit möglich ſei.

α) Der Unterricht.

Die Ehe iſt erſt die wahre Perſönlichkeit des Menſchen durch Ver-
ſchmelzung der geſchlechtlichen Verſchiedenheit in Eine geiſtige Einheit.
Der Mann verwaltet die Erzeugniſſe und den Tauſch, die Frau den
Verbrauch und die Erſparniß. Die Ehe iſt die Verkörperung der
volkswirthſchaftlichen Zweiheit, die eine Einheit werden ſoll. Auch
hilft die Frau oft mit erwerben. Aber wenn der Werth der dop-
pelten Arbeit beim armen Handarbeiter dazu dienen ſoll, eine zahl-
reiche Familie zu ernähren, ſo iſt das meiſt der Grund des Her-
unterkommens der Handarbeiter. Sie müſſen dann ihre Kinder früh
in Fabriken arbeiten laſſen, damit ſie zum Lebensunterhalt der Fa-
milie beitragen. So lernen ſie nichts, und bleiben eine ſtäte
Pflanzſchule des Proletariats und des Laſters. Die erſte Aufgabe
der Geſellſchaft iſt alſo, die Kinder zu tüchtigen Arbeitern zu er-
ziehen. Die franzöſiſche Verfaſſung fordert mit Recht die Unent-
geltlichkeit des erſten Unterrichts.
Jch will hier über den
öffentlichen Unterricht nur die allgemeinſten Grundzüge andeuten,
weil ich davon beſonders theils gehandelt habe*), theils noch zu
handeln gedenke.

Die vor der Ehe erzeugten Kinder, die Kinder der Armen,
welche dieſelben nicht erziehen können und wollen, arme Waiſen,
die Kinder der Geſchiedenen, wenn kein Theil ſie behalten will,
kurz überall, wo der Wille und die Mittel der Eltern nicht
eine allerdings auch ganz freigelaſſene Einzel-Erziehung belieben,
ſind von der Geſellſchaft zu erziehen. Das Austhun der Kinder
an einzelne Familien führt meiſt zu deren Verderben. Findel-
häuſer, Waiſenhäuſer, Volksſchulen verſchmelzen in Ein großes
Volks-Erziehungsweſen. Die Volksſchullehrer-Vereine
ſtehen zunächſt unter dem Gemeinderath. Jn ländlichen und ſtäd-
tiſchen Gemeinden bekommen die Kinder neben dem wiſſenſchaft-

*) Jn einem erſten Heft „Zur Unterrichtsfrage‟ (Trowitzſch und Sohn, 1848).
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[119/0129] Unterſtützungskaſſen; das Dritte der Ruheſtand. Die vorläufige Bedingung einer Sicherung der Arbeit iſt aber das von allen Lehns- und andern mittelaltrigen Laſten befreite Eigenthum, damit die freie Bewegung der Arbeit möglich ſei. α) Der Unterricht. Die Ehe iſt erſt die wahre Perſönlichkeit des Menſchen durch Ver- ſchmelzung der geſchlechtlichen Verſchiedenheit in Eine geiſtige Einheit. Der Mann verwaltet die Erzeugniſſe und den Tauſch, die Frau den Verbrauch und die Erſparniß. Die Ehe iſt die Verkörperung der volkswirthſchaftlichen Zweiheit, die eine Einheit werden ſoll. Auch hilft die Frau oft mit erwerben. Aber wenn der Werth der dop- pelten Arbeit beim armen Handarbeiter dazu dienen ſoll, eine zahl- reiche Familie zu ernähren, ſo iſt das meiſt der Grund des Her- unterkommens der Handarbeiter. Sie müſſen dann ihre Kinder früh in Fabriken arbeiten laſſen, damit ſie zum Lebensunterhalt der Fa- milie beitragen. So lernen ſie nichts, und bleiben eine ſtäte Pflanzſchule des Proletariats und des Laſters. Die erſte Aufgabe der Geſellſchaft iſt alſo, die Kinder zu tüchtigen Arbeitern zu er- ziehen. Die franzöſiſche Verfaſſung fordert mit Recht die Unent- geltlichkeit des erſten Unterrichts. Jch will hier über den öffentlichen Unterricht nur die allgemeinſten Grundzüge andeuten, weil ich davon beſonders theils gehandelt habe *), theils noch zu handeln gedenke. Die vor der Ehe erzeugten Kinder, die Kinder der Armen, welche dieſelben nicht erziehen können und wollen, arme Waiſen, die Kinder der Geſchiedenen, wenn kein Theil ſie behalten will, kurz überall, wo der Wille und die Mittel der Eltern nicht eine allerdings auch ganz freigelaſſene Einzel-Erziehung belieben, ſind von der Geſellſchaft zu erziehen. Das Austhun der Kinder an einzelne Familien führt meiſt zu deren Verderben. Findel- häuſer, Waiſenhäuſer, Volksſchulen verſchmelzen in Ein großes Volks-Erziehungsweſen. Die Volksſchullehrer-Vereine ſtehen zunächſt unter dem Gemeinderath. Jn ländlichen und ſtäd- tiſchen Gemeinden bekommen die Kinder neben dem wiſſenſchaft- *) Jn einem erſten Heft „Zur Unterrichtsfrage‟ (Trowitzſch und Sohn, 1848).

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Zitationshilfe: Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/michelet_loesung_1849/129>, abgerufen am 24.11.2024.