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Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

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Minen/ oder andern eingelegten heimlichen Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr. / und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König / insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen / hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld / treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten / besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig sein.

Minen/ oder andern eingelegten heimlichen Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr. / und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König / insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen / hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld / treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten / besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig sein.

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Minen/ oder andern eingelegten heimlichen            Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend            stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz            mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen            König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren <note place="left">Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr.</note> /            und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die            Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere            Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König /            insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen            Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen            gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der            König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht            beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle            sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von            gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol            bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle            desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen /            hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides            statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und            seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld /            treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und            seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine            verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten /            besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so            der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner            in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch            seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff            und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder            Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig            sein.</p>
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[472/0512] Minen/ oder andern eingelegten heimlichen Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren / und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König / insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen / hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld / treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten / besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig sein. Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr.

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Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 472. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/512>, abgerufen am 25.11.2024.