Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

Bild:
<< vorherige Seite

leichtlich verhindert werden/ und dadurch ein und ander nachtheil und schaden leiden möchte: Als wolte seine Alteza Krafft deroselben/ und dessen geheimen Raht auffgetragene macht/ und aus der grosser liebe zu disem Estat und vätterlicher fürsorge Gerichts und Rechtens/ mit consens und wüssen dessen Rahts/ der macht und gewalt hätte bis zur versamlung des nächsten Parlaments / gesäze zu machen und zu geben/ hiemit männiglichen zu wüssen gemacht und ernstlich verordnet haben/ daß alle Officianten/ so auff den 10. des Monats Decembr. in einiger bedienung Authoritet/ Juris-diction, oder regierung dises Estats gestanden/ Ihre refpective Chargien bis zu seiner Alteze fernerer verordnung ohnveränder lich behalten / auch alle Commissien/ Patenten und andere Beneficien zur administrirung der Justiz strekend/ wie nicht weniger alle und jede Processen so vorm ordinari-Gerichten der Admiralität oder Commissarien ventilirt werden/ aller gestalt selbige am 10. Decembris jüngst gestanden/ gültig sein/ und als vor solche/ bis weiterer anordnung gehalten werden soten/ zu welchem ende dann seine Alteze denen Justitiariis und Officianten allerhand Standes und Condition angedeutet haben wolte/ in dero respective bedienung und verwaltung fort zu fahren/ nichts anders als ob wäre oder stunde das vorige Parlament annoch in seinem alten wesen und Stande/ sc.

In Schlesien ward ein Wildschüz eingezogen/ der nicht allein Grausamer Mörder. Jahr Christe 1654. 180. Mordthaten begangen/ wie er selber bekante/ sondern hatte auch mit seiner leiblichen Schwester 2. Kinder gezeuget/ denen er das Herr ausgeschnitten und gefressen.

Er war folgender weisen abgestraffet:

Erstlich wurden ihm die finger der beiden händen abgezwiket/ und die Brüste und beide Arme mit glüenden zangen gerissen. Nach disem ward er auff eine Kühhaut nakend durch die statt bis auff den gerichts plaz geschleiffet/ von unden auff gerädert/ und endlich geviertheilet.

Wie hoch und sehr sich die Reichs-genossenerfreueren/ daß Fredinand 4 Röm. König tob. Ferdinandus IV. Käis. Majest. Sohn/ Böhmischer und Ungarischer König/ auch nun mehr zum Römischen König erwehlet und gecrönet worden/ so hoch und sehr ward männiglich betrübet über den unverhofften Todesfall des erstgedachten Römischen Königs/ in dem derselbe hieselbst zu Wien den 9. Julij an den Kindes-bla-

leichtlich verhindert werden/ und dadurch ein und ander nachtheil und schaden leiden möchte: Als wolte seine Alteza Krafft deroselben/ und dessen geheimen Raht auffgetragene macht/ und aus der grosser liebe zu disem Estat und vätterlicher fürsorge Gerichts und Rechtens/ mit consens und wüssen dessen Rahts/ der macht und gewalt hätte bis zur versamlung des nächsten Parlaments / gesäze zu machen und zu geben/ hiemit männiglichen zu wüssen gemacht und ernstlich verordnet haben/ daß alle Officianten/ so auff den 10. des Monats Decembr. in einiger bedienung Authoritet/ Juris-diction, oder regierung dises Estats gestanden/ Ihre refpectivè Chargien bis zu seiner Alteze fernerer verordnung ohnveränder lich behalten / auch alle Commissien/ Patenten und andere Beneficien zur administrirung der Justiz strekend/ wie nicht weniger alle und jede Processen so vorm ordinari-Gerichten der Admiralität oder Commissarien ventilirt werden/ aller gestalt selbige am 10. Decembris jüngst gestanden/ gültig sein/ und als vor solche/ bis weiterer anordnung gehalten werden soten/ zu welchem ende dann seine Alteze denen Justitiariis und Officianten allerhand Standes und Condition angedeutet haben wolte/ in dero respectivè bedienung und verwaltung fort zu fahren/ nichts anders als ob wäre oder stunde das vorige Parlament añoch in seinem alten wesen und Stande/ sc.

In Schlesien ward ein Wildschüz eingezogen/ der nicht allein Grausamer Mörder. Jahr Christe 1654. 180. Mordthaten begangen/ wie er selber bekante/ sondern hatte auch mit seiner leiblichen Schwester 2. Kinder gezeuget/ denen er das Herr ausgeschnitten und gefressen.

Er war folgender weisen abgestraffet:

Erstlich wurden ihm die finger der beiden händen abgezwiket/ und die Brüste und beide Arme mit glüenden zangen gerissen. Nach disem ward er auff eine Kühhaut nakend durch die statt bis auff den gerichts plaz geschleiffet/ von unden auff gerädert/ und endlich geviertheilet.

Wie hoch und sehr sich die Reichs-genossenerfreueren/ daß Fredinand 4 Röm. König tob. Ferdinandus IV. Käis. Majest. Sohn/ Böhmischer und Ungarischer König/ auch nun mehr zum Römischen König erwehlet und gecrönet worden/ so hoch und sehr ward männiglich betrübet über den unverhofften Todesfall des erstgedachten Römischen Königs/ in dem derselbe hieselbst zu Wien den 9. Julij an den Kindes-bla-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0507" n="467"/>
leichtlich verhindert werden/ und            dadurch ein und ander nachtheil und schaden leiden möchte: Als wolte seine Alteza Krafft            deroselben/ und dessen geheimen Raht auffgetragene macht/ und aus der grosser liebe zu            disem Estat und vätterlicher fürsorge Gerichts und Rechtens/ mit consens und wüssen            dessen Rahts/ der macht und gewalt hätte bis zur versamlung des nächsten Parlaments /            gesäze zu machen und zu geben/ hiemit männiglichen zu wüssen gemacht und ernstlich            verordnet haben/ daß alle Officianten/ so auff den 10. des Monats Decembr. in einiger            bedienung Authoritet/ Juris-diction, oder regierung dises Estats gestanden/ Ihre            refpectivè Chargien bis zu seiner Alteze fernerer verordnung ohnveränder lich behalten /            auch alle Commissien/ Patenten und andere Beneficien zur administrirung der Justiz            strekend/ wie nicht weniger alle und jede Processen so vorm ordinari-Gerichten der            Admiralität oder Commissarien ventilirt werden/ aller gestalt selbige am 10. Decembris            jüngst gestanden/ gültig sein/ und als vor solche/ bis weiterer anordnung gehalten            werden soten/ zu welchem ende dann seine Alteze denen Justitiariis und Officianten            allerhand Standes und Condition angedeutet haben wolte/ in dero respectivè bedienung und            verwaltung fort zu fahren/ nichts anders als ob wäre oder stunde das vorige Parlament            an&#x0303;och in seinem alten wesen und Stande/ sc.</p>
        <p>In Schlesien ward ein Wildschüz eingezogen/ der nicht allein <note place="right">Grausamer Mörder. Jahr Christe 1654.</note> 180. Mordthaten begangen/ wie er selber            bekante/ sondern hatte auch mit seiner leiblichen Schwester 2. Kinder gezeuget/ denen er            das Herr ausgeschnitten und gefressen.</p>
        <p>Er war folgender weisen abgestraffet:</p>
        <p>Erstlich wurden ihm die finger der beiden händen abgezwiket/ und die Brüste und beide            Arme mit glüenden zangen gerissen. Nach disem ward er auff eine Kühhaut nakend durch die            statt bis auff den gerichts plaz geschleiffet/ von unden auff gerädert/ und endlich            geviertheilet.</p>
        <p>Wie hoch und sehr sich die Reichs-genossenerfreueren/ daß <note place="right">Fredinand              4 Röm. König tob.</note> Ferdinandus IV. Käis. Majest. Sohn/ Böhmischer und Ungarischer            König/ auch nun mehr zum Römischen König erwehlet und gecrönet worden/ so hoch und sehr            ward männiglich betrübet über den unverhofften Todesfall des erstgedachten Römischen            Königs/ in dem derselbe hieselbst zu Wien den 9. Julij an den Kindes-bla-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[467/0507] leichtlich verhindert werden/ und dadurch ein und ander nachtheil und schaden leiden möchte: Als wolte seine Alteza Krafft deroselben/ und dessen geheimen Raht auffgetragene macht/ und aus der grosser liebe zu disem Estat und vätterlicher fürsorge Gerichts und Rechtens/ mit consens und wüssen dessen Rahts/ der macht und gewalt hätte bis zur versamlung des nächsten Parlaments / gesäze zu machen und zu geben/ hiemit männiglichen zu wüssen gemacht und ernstlich verordnet haben/ daß alle Officianten/ so auff den 10. des Monats Decembr. in einiger bedienung Authoritet/ Juris-diction, oder regierung dises Estats gestanden/ Ihre refpectivè Chargien bis zu seiner Alteze fernerer verordnung ohnveränder lich behalten / auch alle Commissien/ Patenten und andere Beneficien zur administrirung der Justiz strekend/ wie nicht weniger alle und jede Processen so vorm ordinari-Gerichten der Admiralität oder Commissarien ventilirt werden/ aller gestalt selbige am 10. Decembris jüngst gestanden/ gültig sein/ und als vor solche/ bis weiterer anordnung gehalten werden soten/ zu welchem ende dann seine Alteze denen Justitiariis und Officianten allerhand Standes und Condition angedeutet haben wolte/ in dero respectivè bedienung und verwaltung fort zu fahren/ nichts anders als ob wäre oder stunde das vorige Parlament añoch in seinem alten wesen und Stande/ sc. In Schlesien ward ein Wildschüz eingezogen/ der nicht allein 180. Mordthaten begangen/ wie er selber bekante/ sondern hatte auch mit seiner leiblichen Schwester 2. Kinder gezeuget/ denen er das Herr ausgeschnitten und gefressen. Grausamer Mörder. Jahr Christe 1654. Er war folgender weisen abgestraffet: Erstlich wurden ihm die finger der beiden händen abgezwiket/ und die Brüste und beide Arme mit glüenden zangen gerissen. Nach disem ward er auff eine Kühhaut nakend durch die statt bis auff den gerichts plaz geschleiffet/ von unden auff gerädert/ und endlich geviertheilet. Wie hoch und sehr sich die Reichs-genossenerfreueren/ daß Ferdinandus IV. Käis. Majest. Sohn/ Böhmischer und Ungarischer König/ auch nun mehr zum Römischen König erwehlet und gecrönet worden/ so hoch und sehr ward männiglich betrübet über den unverhofften Todesfall des erstgedachten Römischen Königs/ in dem derselbe hieselbst zu Wien den 9. Julij an den Kindes-bla- Fredinand 4 Röm. König tob.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/507
Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 467. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/507>, abgerufen am 22.11.2024.