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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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a) Der liegende Rost Taf. II. Fig. 27. A. B. C. Fig. 27. A.
zeigt den Grundriß, Fig. 27. B. C. die Durchschnitte. Der Grund-
riß stellt den Rost an der Giebelecke eines Gebäudes vor, mit einem
Giebelroste, 2 Frontrosten, einem Mittelwandroste und 2 Querwand-
rosten. Ein solcher liegender Rost besteht aus den Unterlagen aaa.
Diese sind bei schweren Gebäuden Ganzhölzer, bei leichteren nur Boh-
lenstücke von 5 Zoll Stärke und möglichst breit. Auch müssen sie
hinlänglich vor der Breite der Grundmauern vorstehen. Auf diesen
Unterlagen werden nach der Länge des Gebäudes andere Hölzer oder
Bohlen gestreckt bbb. und zwar nach Verhältniß der Breite der Grund-
mauern 2 bis 3 derselben. Jn gleicher Höhe mit diesen Bohlen
oder Balken bb. kommen die Unterlagen gg. zu den Giebeln oder
Quermauern zu liegen, und über diese wieder in der Breite der Grund-
mauern die Balken oder Bohlen ccc.

Endlich übernagelt man sowohl diese Balken cc. als die mit
bb. bezeichneten querüber mit Bohlen dd. (wozu hölzerne Nägel
genommen werden können). Die Bohlen dd. bilden zwar keine ebene
Fläche, welches aber nichts ausmacht, da durch das Mauerwerk alles
ausgeglichen wird. Da ein liegender Rost, wenn das Mauerwerk
darauf kommt, jedenfalls tiefer sinkt, so ist es nothwendig, den Unter-
bau des Gebäudes höher zu machen als er ohne diese Senkung zu
sein brauchte.

Die Entfernung der Unterlagen aaa. und gg. hängt von der
Stärke der darüber zu streckenden Balken bbb. und cc. ab; nimmt
man nemlich zu letzteren nur Bohlen anstatt Halbholz oder Balken,
so müssen die Unterlagen näher gelegt werden, damit die Bohlen oder
Balken von einer Unterlage zur andern nicht biegen. 3 Fuß lichte
Entfernung bei Balken und 2 Fuß lichte Entfernung bei Bohlen wür-
den wohl die Gränzen sein. Jm ersten Falle müßten mindestens vier-
zöllige Bohlen zur Benagelung, im andern Falle 21/2 bis 3 zöllige ge-
nommen werden. Auf diesen Rost nun wird das Gebäude aufgemauert.

b) Der stehende Rost, Pfahlrost, Pilotage Taf. II. Fig. 28.
A. B. C.

Aus dem Grundriß Fig. 28. A. ist das Ganze deutlich zu er-
sehen. Der stehende Rost unterscheidet sich von dem liegenden dadurch,
daß zuvörderst Pfähle eingerammt werden, auf welche man die Rost-
schwellen aaa. und ddd. aufzapft. Ueber diese Rostschwellen sind,
4--5 Fuß von einander, Querhölzer oder Zangen bb. aufgekämmt.
Da, wo Quer- oder Scheidewände auf die Haupt- oder langen Wände
stoßen, dienen die Schwellen derselben zugleich als Zangen der erste-

a) Der liegende Roſt Taf. II. Fig. 27. A. B. C. Fig. 27. A.
zeigt den Grundriß, Fig. 27. B. C. die Durchſchnitte. Der Grund-
riß ſtellt den Roſt an der Giebelecke eines Gebäudes vor, mit einem
Giebelroſte, 2 Frontroſten, einem Mittelwandroſte und 2 Querwand-
roſten. Ein ſolcher liegender Roſt beſteht aus den Unterlagen aaa.
Dieſe ſind bei ſchweren Gebäuden Ganzhölzer, bei leichteren nur Boh-
lenſtücke von 5 Zoll Stärke und möglichſt breit. Auch müſſen ſie
hinlänglich vor der Breite der Grundmauern vorſtehen. Auf dieſen
Unterlagen werden nach der Länge des Gebäudes andere Hölzer oder
Bohlen geſtreckt bbb. und zwar nach Verhältniß der Breite der Grund-
mauern 2 bis 3 derſelben. Jn gleicher Höhe mit dieſen Bohlen
oder Balken bb. kommen die Unterlagen gg. zu den Giebeln oder
Quermauern zu liegen, und über dieſe wieder in der Breite der Grund-
mauern die Balken oder Bohlen ccc.

Endlich übernagelt man ſowohl dieſe Balken cc. als die mit
bb. bezeichneten querüber mit Bohlen dd. (wozu hölzerne Nägel
genommen werden können). Die Bohlen dd. bilden zwar keine ebene
Fläche, welches aber nichts ausmacht, da durch das Mauerwerk alles
ausgeglichen wird. Da ein liegender Roſt, wenn das Mauerwerk
darauf kommt, jedenfalls tiefer ſinkt, ſo iſt es nothwendig, den Unter-
bau des Gebäudes höher zu machen als er ohne dieſe Senkung zu
ſein brauchte.

Die Entfernung der Unterlagen aaa. und gg. hängt von der
Stärke der darüber zu ſtreckenden Balken bbb. und cc. ab; nimmt
man nemlich zu letzteren nur Bohlen anſtatt Halbholz oder Balken,
ſo müſſen die Unterlagen näher gelegt werden, damit die Bohlen oder
Balken von einer Unterlage zur andern nicht biegen. 3 Fuß lichte
Entfernung bei Balken und 2 Fuß lichte Entfernung bei Bohlen wür-
den wohl die Gränzen ſein. Jm erſten Falle müßten mindeſtens vier-
zöllige Bohlen zur Benagelung, im andern Falle 2½ bis 3 zöllige ge-
nommen werden. Auf dieſen Roſt nun wird das Gebäude aufgemauert.

b) Der ſtehende Roſt, Pfahlroſt, Pilotage Taf. II. Fig. 28.
A. B. C.

Aus dem Grundriß Fig. 28. A. iſt das Ganze deutlich zu er-
ſehen. Der ſtehende Roſt unterſcheidet ſich von dem liegenden dadurch,
daß zuvörderſt Pfähle eingerammt werden, auf welche man die Roſt-
ſchwellen aaa. und ddd. aufzapft. Ueber dieſe Roſtſchwellen ſind,
4—5 Fuß von einander, Querhölzer oder Zangen bb. aufgekämmt.
Da, wo Quer- oder Scheidewände auf die Haupt- oder langen Wände
ſtoßen, dienen die Schwellen derſelben zugleich als Zangen der erſte-

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[85/0095] a) Der liegende Roſt Taf. II. Fig. 27. A. B. C. Fig. 27. A. zeigt den Grundriß, Fig. 27. B. C. die Durchſchnitte. Der Grund- riß ſtellt den Roſt an der Giebelecke eines Gebäudes vor, mit einem Giebelroſte, 2 Frontroſten, einem Mittelwandroſte und 2 Querwand- roſten. Ein ſolcher liegender Roſt beſteht aus den Unterlagen aaa. Dieſe ſind bei ſchweren Gebäuden Ganzhölzer, bei leichteren nur Boh- lenſtücke von 5 Zoll Stärke und möglichſt breit. Auch müſſen ſie hinlänglich vor der Breite der Grundmauern vorſtehen. Auf dieſen Unterlagen werden nach der Länge des Gebäudes andere Hölzer oder Bohlen geſtreckt bbb. und zwar nach Verhältniß der Breite der Grund- mauern 2 bis 3 derſelben. Jn gleicher Höhe mit dieſen Bohlen oder Balken bb. kommen die Unterlagen gg. zu den Giebeln oder Quermauern zu liegen, und über dieſe wieder in der Breite der Grund- mauern die Balken oder Bohlen ccc. Endlich übernagelt man ſowohl dieſe Balken cc. als die mit bb. bezeichneten querüber mit Bohlen dd. (wozu hölzerne Nägel genommen werden können). Die Bohlen dd. bilden zwar keine ebene Fläche, welches aber nichts ausmacht, da durch das Mauerwerk alles ausgeglichen wird. Da ein liegender Roſt, wenn das Mauerwerk darauf kommt, jedenfalls tiefer ſinkt, ſo iſt es nothwendig, den Unter- bau des Gebäudes höher zu machen als er ohne dieſe Senkung zu ſein brauchte. Die Entfernung der Unterlagen aaa. und gg. hängt von der Stärke der darüber zu ſtreckenden Balken bbb. und cc. ab; nimmt man nemlich zu letzteren nur Bohlen anſtatt Halbholz oder Balken, ſo müſſen die Unterlagen näher gelegt werden, damit die Bohlen oder Balken von einer Unterlage zur andern nicht biegen. 3 Fuß lichte Entfernung bei Balken und 2 Fuß lichte Entfernung bei Bohlen wür- den wohl die Gränzen ſein. Jm erſten Falle müßten mindeſtens vier- zöllige Bohlen zur Benagelung, im andern Falle 2½ bis 3 zöllige ge- nommen werden. Auf dieſen Roſt nun wird das Gebäude aufgemauert. b) Der ſtehende Roſt, Pfahlroſt, Pilotage Taf. II. Fig. 28. A. B. C. Aus dem Grundriß Fig. 28. A. iſt das Ganze deutlich zu er- ſehen. Der ſtehende Roſt unterſcheidet ſich von dem liegenden dadurch, daß zuvörderſt Pfähle eingerammt werden, auf welche man die Roſt- ſchwellen aaa. und ddd. aufzapft. Ueber dieſe Roſtſchwellen ſind, 4—5 Fuß von einander, Querhölzer oder Zangen bb. aufgekämmt. Da, wo Quer- oder Scheidewände auf die Haupt- oder langen Wände ſtoßen, dienen die Schwellen derſelben zugleich als Zangen der erſte-

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/95>, abgerufen am 23.11.2024.