Felsgrund, wird jede Erdschicht von der Last des darauf ruhenden Ge- bäudes, senkrecht zusammengepreßt und zugleich nach den Sei- ten hin fortgedrängt, bis der Widerstand des unterhalb und nach den Seiten zu befindlichen Erdreiches diese Pressungen nach und nach aufhebt. Hierdurch erfolgt das senkrechte Einsinken oder die Sen- kung eines jeden Gebäudes. Um aber diese Senkung von vorn her- ein so unschädlich als möglich zu machen, verfährt man folgendermaßen.
Mit gewöhnlichen etwa 100 Pfund schweren hölzernen Hand- rammen wird die Sohle der Fundamentgraben bis zur möglichsten Festigkeit abgerammt. Hierdurch wird das Erdreich schon vorher so stark zusammengepreßt, daß der Druck des später aufgeführten Ge- bäudes nur noch eine sehr geringe oder auch gar keine Wirkung mehr machen wird, und also auch keine Senkung desselben weiter erfol- gen kann.
Daß das Abrammen nur bei an sich festem Boden die meisten Dienste in dieser Hinsicht leisten wird, ist einleuchtend. Sehr weicher Boden taugt überdem zu Gründungen nur, wenn eigenthümliche Vor- richtungen dabei angewendet werden, die sogleich folgen sollen.
Oft findet sich eine feste Erdschicht erst in einer Tiefe von 8-- 12--16 Fuß unter der Oberfläche. Ob es in diesem Falle besser ist die Erdschichten bis zu diesen Tiefen durchzugraben, auf die feste Erdschicht ein gewöhnliches Mauerfundament zu legen und darauf den Bau zu führen; oder ob es besser wäre, eine der nunmehr folgenden künstlichen Gründungsarten dabei zu benutzen, hängt von vielerlei Um- ständen, Oertlichkeiten und Erfahrungen ab, und muß jedesmal dem Ermessen des Baumeisters überlassen bleiben, nicht aber, wie es so oft geschieht, durch die Unkenntniß und den Eigensinn des Bau- herrn bestimmt werden dürfen.
§. 21. Gründung auf Rosten.
Jst der Boden in eine große Tiefe hinab entweder stellenweise oder überall so weich, daß ein darauf aufgeführtes Mauerstück ohne weiteres versinken würde, so bedient man sich zur Gründung hölzerner breiter Unterlagen, auf welche das Gebäude zu stehen kommt, und alsdann gleichsam vermittelst dieser Unterlagen auf dem weichen Bo- den schwimmt. Man nennt diese Vorrichtung Roste.
Es giebt zweierlei Arten davon: den liegenden (gestreckten, fliegenden) Rost und den stehenden oder Pfahlrost. Obgleich die Anfertigung beider nicht zur Maurerarbeit gehört, wird es doch geeignet sein davon eine kurze Uebersicht zu geben.
Felsgrund, wird jede Erdſchicht von der Laſt des darauf ruhenden Ge- bäudes, ſenkrecht zuſammengepreßt und zugleich nach den Sei- ten hin fortgedrängt, bis der Widerſtand des unterhalb und nach den Seiten zu befindlichen Erdreiches dieſe Preſſungen nach und nach aufhebt. Hierdurch erfolgt das ſenkrechte Einſinken oder die Sen- kung eines jeden Gebäudes. Um aber dieſe Senkung von vorn her- ein ſo unſchädlich als möglich zu machen, verfährt man folgendermaßen.
Mit gewöhnlichen etwa 100 Pfund ſchweren hölzernen Hand- rammen wird die Sohle der Fundamentgraben bis zur möglichſten Feſtigkeit abgerammt. Hierdurch wird das Erdreich ſchon vorher ſo ſtark zuſammengepreßt, daß der Druck des ſpäter aufgeführten Ge- bäudes nur noch eine ſehr geringe oder auch gar keine Wirkung mehr machen wird, und alſo auch keine Senkung deſſelben weiter erfol- gen kann.
Daß das Abrammen nur bei an ſich feſtem Boden die meiſten Dienſte in dieſer Hinſicht leiſten wird, iſt einleuchtend. Sehr weicher Boden taugt überdem zu Gründungen nur, wenn eigenthümliche Vor- richtungen dabei angewendet werden, die ſogleich folgen ſollen.
Oft findet ſich eine feſte Erdſchicht erſt in einer Tiefe von 8— 12—16 Fuß unter der Oberfläche. Ob es in dieſem Falle beſſer iſt die Erdſchichten bis zu dieſen Tiefen durchzugraben, auf die feſte Erdſchicht ein gewöhnliches Mauerfundament zu legen und darauf den Bau zu führen; oder ob es beſſer wäre, eine der nunmehr folgenden künſtlichen Gründungsarten dabei zu benutzen, hängt von vielerlei Um- ſtänden, Oertlichkeiten und Erfahrungen ab, und muß jedesmal dem Ermeſſen des Baumeiſters überlaſſen bleiben, nicht aber, wie es ſo oft geſchieht, durch die Unkenntniß und den Eigenſinn des Bau- herrn beſtimmt werden dürfen.
§. 21. Gründung auf Roſten.
Jſt der Boden in eine große Tiefe hinab entweder ſtellenweiſe oder überall ſo weich, daß ein darauf aufgeführtes Mauerſtück ohne weiteres verſinken würde, ſo bedient man ſich zur Gründung hölzerner breiter Unterlagen, auf welche das Gebäude zu ſtehen kommt, und alsdann gleichſam vermittelſt dieſer Unterlagen auf dem weichen Bo- den ſchwimmt. Man nennt dieſe Vorrichtung Roſte.
Es giebt zweierlei Arten davon: den liegenden (geſtreckten, fliegenden) Roſt und den ſtehenden oder Pfahlroſt. Obgleich die Anfertigung beider nicht zur Maurerarbeit gehört, wird es doch geeignet ſein davon eine kurze Ueberſicht zu geben.
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[84/0094]
Felsgrund, wird jede Erdſchicht von der Laſt des darauf ruhenden Ge-
bäudes, ſenkrecht zuſammengepreßt und zugleich nach den Sei-
ten hin fortgedrängt, bis der Widerſtand des unterhalb und nach
den Seiten zu befindlichen Erdreiches dieſe Preſſungen nach und nach
aufhebt. Hierdurch erfolgt das ſenkrechte Einſinken oder die Sen-
kung eines jeden Gebäudes. Um aber dieſe Senkung von vorn her-
ein ſo unſchädlich als möglich zu machen, verfährt man folgendermaßen.
Mit gewöhnlichen etwa 100 Pfund ſchweren hölzernen Hand-
rammen wird die Sohle der Fundamentgraben bis zur möglichſten
Feſtigkeit abgerammt. Hierdurch wird das Erdreich ſchon vorher ſo
ſtark zuſammengepreßt, daß der Druck des ſpäter aufgeführten Ge-
bäudes nur noch eine ſehr geringe oder auch gar keine Wirkung mehr
machen wird, und alſo auch keine Senkung deſſelben weiter erfol-
gen kann.
Daß das Abrammen nur bei an ſich feſtem Boden die meiſten
Dienſte in dieſer Hinſicht leiſten wird, iſt einleuchtend. Sehr weicher
Boden taugt überdem zu Gründungen nur, wenn eigenthümliche Vor-
richtungen dabei angewendet werden, die ſogleich folgen ſollen.
Oft findet ſich eine feſte Erdſchicht erſt in einer Tiefe von 8—
12—16 Fuß unter der Oberfläche. Ob es in dieſem Falle beſſer
iſt die Erdſchichten bis zu dieſen Tiefen durchzugraben, auf die feſte
Erdſchicht ein gewöhnliches Mauerfundament zu legen und darauf den
Bau zu führen; oder ob es beſſer wäre, eine der nunmehr folgenden
künſtlichen Gründungsarten dabei zu benutzen, hängt von vielerlei Um-
ſtänden, Oertlichkeiten und Erfahrungen ab, und muß jedesmal dem
Ermeſſen des Baumeiſters überlaſſen bleiben, nicht aber, wie es
ſo oft geſchieht, durch die Unkenntniß und den Eigenſinn des Bau-
herrn beſtimmt werden dürfen.
§. 21. Gründung auf Roſten.
Jſt der Boden in eine große Tiefe hinab entweder ſtellenweiſe
oder überall ſo weich, daß ein darauf aufgeführtes Mauerſtück ohne
weiteres verſinken würde, ſo bedient man ſich zur Gründung hölzerner
breiter Unterlagen, auf welche das Gebäude zu ſtehen kommt, und
alsdann gleichſam vermittelſt dieſer Unterlagen auf dem weichen Bo-
den ſchwimmt. Man nennt dieſe Vorrichtung Roſte.
Es giebt zweierlei Arten davon: den liegenden (geſtreckten,
fliegenden) Roſt und den ſtehenden oder Pfahlroſt. Obgleich
die Anfertigung beider nicht zur Maurerarbeit gehört, wird es doch
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/94>, abgerufen am 06.07.2024.
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