Haken gebogene Eisen, deren sich unten am Ende jedes hölzernen Griffes 2 solche befinden.
Noch kleinere Steine werden mit Ketten umschlungen und heraus- gewuchtet oder weggeschleift.
§. 20. Gründung auf gutem Baugrunde.
Nach Abgrabung des Abraumes derjenigen Stellen, wo man den Grund untersuchen will, gräbt man (wie in §. 18. 1. erwähnt) Löcher, um zu erforschen wie mächtig die vorhandene tragbare Schicht ist. Jn Städten kennen die alten Maurermeister und Brun- nenmacher gewöhnlich den Grund und Boden sehr genau, und man kann ihre Erfahrungen hinsichtlich der Beschaffenheit desselben zu Rathe ziehen. Stellen sich aber die geringsten Zweifel an der Güte des Untergrundes ein, so thut man besser genau zu untersuchen. Hoch und höher gelegene Baustellen haben in der Regel einen sicherern Grund als die niedrigen. Am wenigsten ist den an Wässern und Sümpfen liegenden Stellen zu trauen.
Hat man sich nun von der Tüchtigkeit des Untergrundes hin- länglich überzeugt, so folgt die Absteckung des Bauplatzes.
Zuerst steckt man auf dem Boden den Grundriß des Gebäudes nach der Bauzeichnung, welche in verjüngtem Maaßstabe gefertigt ist, nach dem wirklichen Maaßstabe (in natürlicher Größe) ab. Jn Taf. II. Fig. 41. ist das gewöhnliche Verfahren hierbei vorgestellt. Zuerst werden die vier Ecken des Gebäudes mit kleinen Pfählen aa. etwa 11/2 Zoll stark 11/2 Fuß lang oberflächlich abgesteckt, und die rechten Winkel nur nach dem Augenmaaße genommen. An diese Pfähle be- festigt man eine Schnur, wickelt sie einigemal um, so daß sie immer an den innern Kanten der Pfähle läuft (weil wenn man einmal die innere und einmal die äußere Kante nehmen wollte, sich ein Unter- schied in den Längenmaaßen ergeben würde).
Um die 4 Eckpfähle genau zu bestimmen müssen sie im rechten Winkel gegen einander eingerichtet werden.
Einen rechten Winkel bilden aber jede 3 Linien (oder Latten) welche nach den Maaßen 3, 4, 5, oder aus einem Factor und 3, 4, 5, also etwa 2 x 3 und 2 x 4 und 2 x 5 gebildet sind (weil in jedem rechtwinkligen Dreieck das Quadrat der Hypothenuse gleich der Summe der Quadrate der beiden Catheten ist, welches bei den Zahlen 3, 4, 5 der Fall ist, auch wenn man sie mit einem gemeinschaftlichen Factor multiplicirt).
Man bildet also einen solchen rechten Winkel, wenn man 2 ge-
Haken gebogene Eiſen, deren ſich unten am Ende jedes hölzernen Griffes 2 ſolche befinden.
Noch kleinere Steine werden mit Ketten umſchlungen und heraus- gewuchtet oder weggeſchleift.
§. 20. Gründung auf gutem Baugrunde.
Nach Abgrabung des Abraumes derjenigen Stellen, wo man den Grund unterſuchen will, gräbt man (wie in §. 18. 1. erwähnt) Löcher, um zu erforſchen wie mächtig die vorhandene tragbare Schicht iſt. Jn Städten kennen die alten Maurermeiſter und Brun- nenmacher gewöhnlich den Grund und Boden ſehr genau, und man kann ihre Erfahrungen hinſichtlich der Beſchaffenheit deſſelben zu Rathe ziehen. Stellen ſich aber die geringſten Zweifel an der Güte des Untergrundes ein, ſo thut man beſſer genau zu unterſuchen. Hoch und höher gelegene Bauſtellen haben in der Regel einen ſicherern Grund als die niedrigen. Am wenigſten iſt den an Wäſſern und Sümpfen liegenden Stellen zu trauen.
Hat man ſich nun von der Tüchtigkeit des Untergrundes hin- länglich überzeugt, ſo folgt die Abſteckung des Bauplatzes.
Zuerſt ſteckt man auf dem Boden den Grundriß des Gebäudes nach der Bauzeichnung, welche in verjüngtem Maaßſtabe gefertigt iſt, nach dem wirklichen Maaßſtabe (in natürlicher Größe) ab. Jn Taf. II. Fig. 41. iſt das gewöhnliche Verfahren hierbei vorgeſtellt. Zuerſt werden die vier Ecken des Gebäudes mit kleinen Pfählen aa. etwa 1½ Zoll ſtark 1½ Fuß lang oberflächlich abgeſteckt, und die rechten Winkel nur nach dem Augenmaaße genommen. An dieſe Pfähle be- feſtigt man eine Schnur, wickelt ſie einigemal um, ſo daß ſie immer an den innern Kanten der Pfähle läuft (weil wenn man einmal die innere und einmal die äußere Kante nehmen wollte, ſich ein Unter- ſchied in den Längenmaaßen ergeben würde).
Um die 4 Eckpfähle genau zu beſtimmen müſſen ſie im rechten Winkel gegen einander eingerichtet werden.
Einen rechten Winkel bilden aber jede 3 Linien (oder Latten) welche nach den Maaßen 3, 4, 5, oder aus einem Factor und 3, 4, 5, alſo etwa 2 × 3 und 2 × 4 und 2 × 5 gebildet ſind (weil in jedem rechtwinkligen Dreieck das Quadrat der Hypothenuſe gleich der Summe der Quadrate der beiden Catheten iſt, welches bei den Zahlen 3, 4, 5 der Fall iſt, auch wenn man ſie mit einem gemeinſchaftlichen Factor multiplicirt).
Man bildet alſo einen ſolchen rechten Winkel, wenn man 2 ge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0090"n="80"/>
Haken gebogene Eiſen, deren ſich unten am Ende jedes hölzernen<lb/>
Griffes 2 ſolche befinden.</p><lb/><p>Noch kleinere Steine werden mit Ketten umſchlungen und heraus-<lb/>
gewuchtet oder weggeſchleift.</p></div><lb/><divn="2"><head><hirendition="#b">§. 20. Gründung auf gutem Baugrunde.</hi></head><lb/><p>Nach Abgrabung des Abraumes derjenigen Stellen, wo man<lb/>
den Grund unterſuchen will, gräbt man (wie in §. 18. 1. erwähnt)<lb/>
Löcher, um zu erforſchen wie mächtig die vorhandene tragbare Schicht<lb/>
iſt. Jn Städten kennen die alten <hirendition="#g">Maurermeiſter</hi> und <hirendition="#g">Brun-<lb/>
nenmacher</hi> gewöhnlich den Grund und Boden ſehr genau, und man<lb/>
kann ihre Erfahrungen hinſichtlich der Beſchaffenheit deſſelben zu Rathe<lb/>
ziehen. Stellen ſich aber die geringſten Zweifel an der Güte des<lb/>
Untergrundes ein, ſo thut man beſſer genau zu unterſuchen. Hoch<lb/>
und höher gelegene Bauſtellen haben in der Regel einen ſicherern<lb/>
Grund als die niedrigen. Am wenigſten iſt den an Wäſſern und<lb/>
Sümpfen liegenden Stellen zu trauen.</p><lb/><p>Hat man ſich nun von der Tüchtigkeit des Untergrundes hin-<lb/>
länglich überzeugt, ſo folgt die Abſteckung des Bauplatzes.</p><lb/><p>Zuerſt ſteckt man auf dem Boden den Grundriß des Gebäudes<lb/>
nach der Bauzeichnung, welche in verjüngtem Maaßſtabe gefertigt iſt,<lb/>
nach dem wirklichen Maaßſtabe (in natürlicher Größe) ab. Jn Taf. <hirendition="#aq">II.</hi><lb/>
Fig. 41. iſt das gewöhnliche Verfahren hierbei vorgeſtellt. Zuerſt<lb/>
werden die vier Ecken des Gebäudes mit kleinen Pfählen <hirendition="#aq"><hirendition="#g">aa.</hi></hi> etwa<lb/>
1½ Zoll ſtark 1½ Fuß lang oberflächlich abgeſteckt, und die rechten<lb/>
Winkel nur nach dem Augenmaaße genommen. An dieſe Pfähle be-<lb/>
feſtigt man eine Schnur, wickelt ſie einigemal um, ſo daß ſie immer<lb/>
an den innern Kanten der Pfähle läuft (weil wenn man einmal die<lb/>
innere und einmal die äußere Kante nehmen wollte, ſich ein Unter-<lb/>ſchied in den Längenmaaßen ergeben würde).</p><lb/><p>Um die 4 Eckpfähle genau zu beſtimmen müſſen ſie im rechten<lb/>
Winkel gegen einander eingerichtet werden.</p><lb/><p>Einen rechten Winkel bilden aber jede 3 Linien (oder Latten)<lb/>
welche nach den Maaßen 3, 4, 5, oder aus einem Factor und 3, 4, 5,<lb/>
alſo etwa 2 × 3 und 2 × 4 und 2 × 5 gebildet ſind (weil in jedem<lb/>
rechtwinkligen Dreieck das Quadrat der Hypothenuſe gleich der Summe<lb/>
der Quadrate der beiden Catheten iſt, welches bei den Zahlen 3, 4, 5<lb/>
der Fall iſt, auch wenn man ſie mit einem gemeinſchaftlichen Factor<lb/>
multiplicirt).</p><lb/><p>Man bildet alſo einen ſolchen rechten Winkel, wenn man 2 ge-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[80/0090]
Haken gebogene Eiſen, deren ſich unten am Ende jedes hölzernen
Griffes 2 ſolche befinden.
Noch kleinere Steine werden mit Ketten umſchlungen und heraus-
gewuchtet oder weggeſchleift.
§. 20. Gründung auf gutem Baugrunde.
Nach Abgrabung des Abraumes derjenigen Stellen, wo man
den Grund unterſuchen will, gräbt man (wie in §. 18. 1. erwähnt)
Löcher, um zu erforſchen wie mächtig die vorhandene tragbare Schicht
iſt. Jn Städten kennen die alten Maurermeiſter und Brun-
nenmacher gewöhnlich den Grund und Boden ſehr genau, und man
kann ihre Erfahrungen hinſichtlich der Beſchaffenheit deſſelben zu Rathe
ziehen. Stellen ſich aber die geringſten Zweifel an der Güte des
Untergrundes ein, ſo thut man beſſer genau zu unterſuchen. Hoch
und höher gelegene Bauſtellen haben in der Regel einen ſicherern
Grund als die niedrigen. Am wenigſten iſt den an Wäſſern und
Sümpfen liegenden Stellen zu trauen.
Hat man ſich nun von der Tüchtigkeit des Untergrundes hin-
länglich überzeugt, ſo folgt die Abſteckung des Bauplatzes.
Zuerſt ſteckt man auf dem Boden den Grundriß des Gebäudes
nach der Bauzeichnung, welche in verjüngtem Maaßſtabe gefertigt iſt,
nach dem wirklichen Maaßſtabe (in natürlicher Größe) ab. Jn Taf. II.
Fig. 41. iſt das gewöhnliche Verfahren hierbei vorgeſtellt. Zuerſt
werden die vier Ecken des Gebäudes mit kleinen Pfählen aa. etwa
1½ Zoll ſtark 1½ Fuß lang oberflächlich abgeſteckt, und die rechten
Winkel nur nach dem Augenmaaße genommen. An dieſe Pfähle be-
feſtigt man eine Schnur, wickelt ſie einigemal um, ſo daß ſie immer
an den innern Kanten der Pfähle läuft (weil wenn man einmal die
innere und einmal die äußere Kante nehmen wollte, ſich ein Unter-
ſchied in den Längenmaaßen ergeben würde).
Um die 4 Eckpfähle genau zu beſtimmen müſſen ſie im rechten
Winkel gegen einander eingerichtet werden.
Einen rechten Winkel bilden aber jede 3 Linien (oder Latten)
welche nach den Maaßen 3, 4, 5, oder aus einem Factor und 3, 4, 5,
alſo etwa 2 × 3 und 2 × 4 und 2 × 5 gebildet ſind (weil in jedem
rechtwinkligen Dreieck das Quadrat der Hypothenuſe gleich der Summe
der Quadrate der beiden Catheten iſt, welches bei den Zahlen 3, 4, 5
der Fall iſt, auch wenn man ſie mit einem gemeinſchaftlichen Factor
multiplicirt).
Man bildet alſo einen ſolchen rechten Winkel, wenn man 2 ge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/90>, abgerufen am 17.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.