Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.1) Muß bei dem Fundamentgraben auf denjenigen Flächen des Terrains, wo keine Keller kommen, das Erdreich so weit abgegra- ben werden, als der sogenannte Abraum geht (die fruchttragende Erde, oder auf Wiesengrund die obere Erdschicht), also etwa 11/2 bis 2 Fuß tief. Anstatt dieses Abraumes kann man entweder den später zu legenden Fußboden hohl lassen, oder man bringt reinen, scharfen, trocknen Sand an die Stelle des Abraumes (wenn das Dach eingehängt ist). 2) Jst der Bauplatz ein Garten gewesen, oder haben Bäume da- selbst gestanden, so muß nicht blos aller Abraum, sondern auch alles Baumwurzelwerk, und wenn es noch so tief ging, auf das sorg- fältigste entfernt werden, weil, wie die Erfahrung gelehrt hat, die Schwammwurzeln hier entstehen können. 3) Die Fundamente selbst dürfen unter keiner Bedingung weder mit Lehm, noch mit sogenanntem Sparkalk, noch mit Kalkmörtel, wobei der Sand sehr lehmig war, gemauert werden; man muß dazu den Mörtel aus Kalk und lehmfreiem Sande bereitet verwenden. Dies gilt auch von den Ofenfundamenten, und den Fundamenten der Blockstufen in den untersten Stockwerken. 4) Man vermeide solche Bauplätze auf dem Lande, wo Mistgru- ben, Düngerstätten und dergleichen den Pflanzenwuchs fördernde An- lagen bestehen, oder gewesen sind. Es ist mir ein Fall bekannt, wo man eine Grube, die früher als Küchenausguß gebraucht wurde, nicht gehörig beachtet hatte, und von welchem Punkte aus der Schwamm einen guten Theil von einem Fachwerkshause zerstörte. 5) Scheidet man die Plynthen (nach §. 84.) von dem obern Ge- bäude durch Asphalt-, Glas- oder Metallüberzüge, so kann der in den Fundamenten wurzelnde Schwamm, wenigstens auf allen diesen Punkten, nicht nach oben dringen, wenn er nicht etwa seitwärts die an- liegenden Fußboden ergreift. Es würde aber immer schon sehr viel gewon- nen sein, wenn man ihn verhindert sich weiter nach oben fortzupflanzen. 6) Lehmwände und mit Lehmsteinen gemauerte oder verblendete Wände pflanzen ihn fort. Man muß daher unterhalb derselben im- mer etwa 4 Schichten von gebrannten Steinen in reinem Kalkmör- tel vermauern. Dies wären die von dem Maurer zu beobachtenden Vorsichts- Wir kommen nun zu der Aufgabe, den Schwamm aus dem 1) Muß bei dem Fundamentgraben auf denjenigen Flächen des Terrains, wo keine Keller kommen, das Erdreich ſo weit abgegra- ben werden, als der ſogenannte Abraum geht (die fruchttragende Erde, oder auf Wieſengrund die obere Erdſchicht), alſo etwa 1½ bis 2 Fuß tief. Anſtatt dieſes Abraumes kann man entweder den ſpäter zu legenden Fußboden hohl laſſen, oder man bringt reinen, ſcharfen, trocknen Sand an die Stelle des Abraumes (wenn das Dach eingehängt iſt). 2) Jſt der Bauplatz ein Garten geweſen, oder haben Bäume da- ſelbſt geſtanden, ſo muß nicht blos aller Abraum, ſondern auch alles Baumwurzelwerk, und wenn es noch ſo tief ging, auf das ſorg- fältigſte entfernt werden, weil, wie die Erfahrung gelehrt hat, die Schwammwurzeln hier entſtehen können. 3) Die Fundamente ſelbſt dürfen unter keiner Bedingung weder mit Lehm, noch mit ſogenanntem Sparkalk, noch mit Kalkmörtel, wobei der Sand ſehr lehmig war, gemauert werden; man muß dazu den Mörtel aus Kalk und lehmfreiem Sande bereitet verwenden. Dies gilt auch von den Ofenfundamenten, und den Fundamenten der Blockſtufen in den unterſten Stockwerken. 4) Man vermeide ſolche Bauplätze auf dem Lande, wo Miſtgru- ben, Düngerſtätten und dergleichen den Pflanzenwuchs fördernde An- lagen beſtehen, oder geweſen ſind. Es iſt mir ein Fall bekannt, wo man eine Grube, die früher als Küchenausguß gebraucht wurde, nicht gehörig beachtet hatte, und von welchem Punkte aus der Schwamm einen guten Theil von einem Fachwerkshauſe zerſtörte. 5) Scheidet man die Plynthen (nach §. 84.) von dem obern Ge- bäude durch Asphalt-, Glas- oder Metallüberzüge, ſo kann der in den Fundamenten wurzelnde Schwamm, wenigſtens auf allen dieſen Punkten, nicht nach oben dringen, wenn er nicht etwa ſeitwärts die an- liegenden Fußboden ergreift. Es würde aber immer ſchon ſehr viel gewon- nen ſein, wenn man ihn verhindert ſich weiter nach oben fortzupflanzen. 6) Lehmwände und mit Lehmſteinen gemauerte oder verblendete Wände pflanzen ihn fort. Man muß daher unterhalb derſelben im- mer etwa 4 Schichten von gebrannten Steinen in reinem Kalkmör- tel vermauern. Dies wären die von dem Maurer zu beobachtenden Vorſichts- Wir kommen nun zu der Aufgabe, den Schwamm aus dem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0364" n="354"/> <list> <item>1) Muß bei dem Fundamentgraben auf denjenigen Flächen des<lb/> Terrains, wo <hi rendition="#g">keine Keller</hi> kommen, das Erdreich ſo weit abgegra-<lb/> ben werden, als der ſogenannte Abraum geht (die fruchttragende Erde,<lb/> oder auf Wieſengrund die obere Erdſchicht), alſo etwa 1½ bis 2 Fuß tief.<lb/> Anſtatt dieſes Abraumes kann man entweder den ſpäter zu legenden<lb/> Fußboden hohl laſſen, oder man bringt reinen, ſcharfen, <hi rendition="#g">trocknen</hi><lb/> Sand an die Stelle des Abraumes (wenn das Dach eingehängt iſt).</item><lb/> <item>2) Jſt der Bauplatz ein Garten geweſen, oder haben Bäume da-<lb/> ſelbſt geſtanden, ſo muß nicht blos aller Abraum, ſondern auch alles<lb/><hi rendition="#g">Baumwurzelwerk,</hi> und wenn es noch ſo tief ging, auf das <hi rendition="#g">ſorg-<lb/> fältigſte</hi> entfernt werden, weil, wie die Erfahrung gelehrt hat, die<lb/> Schwammwurzeln hier entſtehen können.</item><lb/> <item>3) Die Fundamente ſelbſt dürfen unter keiner Bedingung weder<lb/> mit <hi rendition="#g">Lehm,</hi> noch mit ſogenanntem <hi rendition="#g">Sparkalk,</hi> noch mit Kalkmörtel,<lb/> wobei der Sand ſehr lehmig war, gemauert werden; man muß dazu<lb/> den Mörtel aus Kalk und <hi rendition="#g">lehmfreiem Sande</hi> bereitet verwenden.<lb/> Dies gilt auch von den Ofenfundamenten, und den Fundamenten der<lb/> Blockſtufen in den unterſten Stockwerken.</item><lb/> <item>4) Man vermeide ſolche Bauplätze auf dem Lande, wo Miſtgru-<lb/> ben, Düngerſtätten und dergleichen den Pflanzenwuchs fördernde An-<lb/> lagen beſtehen, oder geweſen ſind. 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1) Muß bei dem Fundamentgraben auf denjenigen Flächen des
Terrains, wo keine Keller kommen, das Erdreich ſo weit abgegra-
ben werden, als der ſogenannte Abraum geht (die fruchttragende Erde,
oder auf Wieſengrund die obere Erdſchicht), alſo etwa 1½ bis 2 Fuß tief.
Anſtatt dieſes Abraumes kann man entweder den ſpäter zu legenden
Fußboden hohl laſſen, oder man bringt reinen, ſcharfen, trocknen
Sand an die Stelle des Abraumes (wenn das Dach eingehängt iſt).
2) Jſt der Bauplatz ein Garten geweſen, oder haben Bäume da-
ſelbſt geſtanden, ſo muß nicht blos aller Abraum, ſondern auch alles
Baumwurzelwerk, und wenn es noch ſo tief ging, auf das ſorg-
fältigſte entfernt werden, weil, wie die Erfahrung gelehrt hat, die
Schwammwurzeln hier entſtehen können.
3) Die Fundamente ſelbſt dürfen unter keiner Bedingung weder
mit Lehm, noch mit ſogenanntem Sparkalk, noch mit Kalkmörtel,
wobei der Sand ſehr lehmig war, gemauert werden; man muß dazu
den Mörtel aus Kalk und lehmfreiem Sande bereitet verwenden.
Dies gilt auch von den Ofenfundamenten, und den Fundamenten der
Blockſtufen in den unterſten Stockwerken.
4) Man vermeide ſolche Bauplätze auf dem Lande, wo Miſtgru-
ben, Düngerſtätten und dergleichen den Pflanzenwuchs fördernde An-
lagen beſtehen, oder geweſen ſind. Es iſt mir ein Fall bekannt, wo
man eine Grube, die früher als Küchenausguß gebraucht wurde, nicht
gehörig beachtet hatte, und von welchem Punkte aus der Schwamm
einen guten Theil von einem Fachwerkshauſe zerſtörte.
5) Scheidet man die Plynthen (nach §. 84.) von dem obern Ge-
bäude durch Asphalt-, Glas- oder Metallüberzüge, ſo kann der in
den Fundamenten wurzelnde Schwamm, wenigſtens auf allen dieſen
Punkten, nicht nach oben dringen, wenn er nicht etwa ſeitwärts die an-
liegenden Fußboden ergreift. Es würde aber immer ſchon ſehr viel gewon-
nen ſein, wenn man ihn verhindert ſich weiter nach oben fortzupflanzen.
6) Lehmwände und mit Lehmſteinen gemauerte oder verblendete
Wände pflanzen ihn fort. Man muß daher unterhalb derſelben im-
mer etwa 4 Schichten von gebrannten Steinen in reinem Kalkmör-
tel vermauern.
Dies wären die von dem Maurer zu beobachtenden Vorſichts-
maßregeln. Es kann zwar nichtsdeſtoweniger der Holzſchwamm ſich aus
dem Bauholze ſelbſt erzeugen, das iſt aber Sache des Zimmermanns.
Wir kommen nun zu der Aufgabe, den Schwamm aus dem
Mauerwerke zu vertreiben, wenn er ſeine Wurzeln darin hätte: Hier-
bei hilft gar nichts weiter, als Fortbrechen alles vom Schwamme
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