Eben so auf dem Lande alle aus Holzwerk gefertigten Bewährungen und Strauchzäune, besonders bei sehr trockner Witterung.
§. 86. Sturm, Luftzüge, Zugluft.
Jedes massive Gebäude ist durch seine Schwere gegen den Sturm hinlänglich gesichert. Nur bei ganz außerordentlichen Naturerscheinun- gen dieser Art (wie z. B. die Windhose war, welche im Jahre 1845 in der Gegend von Rouen zwei Fabrikgehöfte in wenig Augenblicken gänzlich zerstörte, und das obere Stockwerk eines massiven Gebäu- des von dem untern wie mit einem Messer abschnitt und zertrümmerte) kann auch selbst Mauerwerk vom Sturme zerstört werden.
Bei Dächern dagegen, mit Dachsteinen eingedeckt, kann dieser Fall sehr leicht eintreten; besonders wenn die Dachsteine sehr flach liegen, so daß der Sturm sie von unten fassen kann, was namentlich bei Sturmwirbeln der Fall ist. Auch wenn die Lattung zu weit ist, und die Dachsteine weniger als mindestens 3 Zoll einander überdecken, ist es dem Sturme leicht sich ein Loch zu machen und das Dach ab- zudecken. Bei Stürmen muß man daher alle Dachfenster und Luken sorgfältig schließen, wenn auch das Dach böhmisch in Kalk gelegt wäre, obgleich es dann weniger zu sagen hat.
Auch sehr hoch freistehende Schornsteine, und besonders Schorn- steinkappen, werden häufig von Stürmen eingeworfen, wenn sie nicht gehörig befestigt sind.
Die Luftzüge bringt man in Gestalt von engen gemauerten Röhren (wie russische Schornsteine) da an, wo man eine Abführung der verdorbenen Luft beabsichtigt. Man führt sie dann wie enge Schornsteine über das Dach hinaus. Sie werden nöthig bei Alko- ven, verdeckten Höfen, Abtritten, Mistgruben etc. Oben sind sie offen und unten läßt man eine Oeffnung, welche mit einer Thür geschlossen werden kann.
Zugluft dient, das Mauerwerk trocken und die Luft rein zu erhalten.
Die| einfachsten Mittel sind: Oeffnen der Thüren und Fenster, so wie die erwähnten Luftzüge.
Die lästige und ungesunde Zugluft zu verhindern, dienen fol- gende Anordnungen:
1) Niemals darf die vordere Thür eines Hauses mit der Hinter- thür desselben in gerader Linie stehen, oder ein sogenannter durchge- hender Flur vorhanden sein. Müßte ein solcher stattfinden, so muß eine Mittelwand den Abschluß gegen Zugluft bilden, oder mindestens
Eben ſo auf dem Lande alle aus Holzwerk gefertigten Bewährungen und Strauchzäune, beſonders bei ſehr trockner Witterung.
§. 86. Sturm, Luftzüge, Zugluft.
Jedes maſſive Gebäude iſt durch ſeine Schwere gegen den Sturm hinlänglich geſichert. Nur bei ganz außerordentlichen Naturerſcheinun- gen dieſer Art (wie z. B. die Windhoſe war, welche im Jahre 1845 in der Gegend von Rouen zwei Fabrikgehöfte in wenig Augenblicken gänzlich zerſtörte, und das obere Stockwerk eines maſſiven Gebäu- des von dem untern wie mit einem Meſſer abſchnitt und zertrümmerte) kann auch ſelbſt Mauerwerk vom Sturme zerſtört werden.
Bei Dächern dagegen, mit Dachſteinen eingedeckt, kann dieſer Fall ſehr leicht eintreten; beſonders wenn die Dachſteine ſehr flach liegen, ſo daß der Sturm ſie von unten faſſen kann, was namentlich bei Sturmwirbeln der Fall iſt. Auch wenn die Lattung zu weit iſt, und die Dachſteine weniger als mindeſtens 3 Zoll einander überdecken, iſt es dem Sturme leicht ſich ein Loch zu machen und das Dach ab- zudecken. Bei Stürmen muß man daher alle Dachfenſter und Luken ſorgfältig ſchließen, wenn auch das Dach böhmiſch in Kalk gelegt wäre, obgleich es dann weniger zu ſagen hat.
Auch ſehr hoch freiſtehende Schornſteine, und beſonders Schorn- ſteinkappen, werden häufig von Stürmen eingeworfen, wenn ſie nicht gehörig befeſtigt ſind.
Die Luftzüge bringt man in Geſtalt von engen gemauerten Röhren (wie ruſſiſche Schornſteine) da an, wo man eine Abführung der verdorbenen Luft beabſichtigt. Man führt ſie dann wie enge Schornſteine über das Dach hinaus. Sie werden nöthig bei Alko- ven, verdeckten Höfen, Abtritten, Miſtgruben ꝛc. Oben ſind ſie offen und unten läßt man eine Oeffnung, welche mit einer Thür geſchloſſen werden kann.
Zugluft dient, das Mauerwerk trocken und die Luft rein zu erhalten.
Die| einfachſten Mittel ſind: Oeffnen der Thüren und Fenſter, ſo wie die erwähnten Luftzüge.
Die läſtige und ungeſunde Zugluft zu verhindern, dienen fol- gende Anordnungen:
1) Niemals darf die vordere Thür eines Hauſes mit der Hinter- thür deſſelben in gerader Linie ſtehen, oder ein ſogenannter durchge- hender Flur vorhanden ſein. Müßte ein ſolcher ſtattfinden, ſo muß eine Mittelwand den Abſchluß gegen Zugluft bilden, oder mindeſtens
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Eben ſo auf dem Lande alle aus Holzwerk gefertigten Bewährungen
und Strauchzäune, beſonders bei ſehr trockner Witterung.
§. 86. Sturm, Luftzüge, Zugluft.
Jedes maſſive Gebäude iſt durch ſeine Schwere gegen den Sturm
hinlänglich geſichert. Nur bei ganz außerordentlichen Naturerſcheinun-
gen dieſer Art (wie z. B. die Windhoſe war, welche im Jahre 1845
in der Gegend von Rouen zwei Fabrikgehöfte in wenig Augenblicken
gänzlich zerſtörte, und das obere Stockwerk eines maſſiven Gebäu-
des von dem untern wie mit einem Meſſer abſchnitt und zertrümmerte)
kann auch ſelbſt Mauerwerk vom Sturme zerſtört werden.
Bei Dächern dagegen, mit Dachſteinen eingedeckt, kann dieſer
Fall ſehr leicht eintreten; beſonders wenn die Dachſteine ſehr flach
liegen, ſo daß der Sturm ſie von unten faſſen kann, was namentlich
bei Sturmwirbeln der Fall iſt. Auch wenn die Lattung zu weit iſt,
und die Dachſteine weniger als mindeſtens 3 Zoll einander überdecken,
iſt es dem Sturme leicht ſich ein Loch zu machen und das Dach ab-
zudecken. Bei Stürmen muß man daher alle Dachfenſter und Luken
ſorgfältig ſchließen, wenn auch das Dach böhmiſch in Kalk gelegt
wäre, obgleich es dann weniger zu ſagen hat.
Auch ſehr hoch freiſtehende Schornſteine, und beſonders Schorn-
ſteinkappen, werden häufig von Stürmen eingeworfen, wenn ſie nicht
gehörig befeſtigt ſind.
Die Luftzüge bringt man in Geſtalt von engen gemauerten
Röhren (wie ruſſiſche Schornſteine) da an, wo man eine Abführung
der verdorbenen Luft beabſichtigt. Man führt ſie dann wie enge
Schornſteine über das Dach hinaus. Sie werden nöthig bei Alko-
ven, verdeckten Höfen, Abtritten, Miſtgruben ꝛc. Oben ſind ſie offen
und unten läßt man eine Oeffnung, welche mit einer Thür geſchloſſen
werden kann.
Zugluft dient, das Mauerwerk trocken und die Luft rein zu
erhalten.
Die| einfachſten Mittel ſind: Oeffnen der Thüren und Fenſter, ſo
wie die erwähnten Luftzüge.
Die läſtige und ungeſunde Zugluft zu verhindern, dienen fol-
gende Anordnungen:
1) Niemals darf die vordere Thür eines Hauſes mit der Hinter-
thür deſſelben in gerader Linie ſtehen, oder ein ſogenannter durchge-
hender Flur vorhanden ſein. Müßte ein ſolcher ſtattfinden, ſo muß
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 350. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/360>, abgerufen am 28.07.2024.
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