nur der Boden der Pfanne geheizt werden, so werden die Schieber ww. (in Fig. 287. und 288.) geöffnet, und wie vorerwähnt die Schie- ber ee. (Fig. 283.) und vv. (Fig. 288.) geschlossen. Soll aber die Hitze von dem ausgebrannten Feuer noch zum Nachkochen benutzt und sämmtliche Kanäle verschlossen werden, so geschieht dies durch die Schieber vv. ww. in Fig. 288., und wenn man das Feuer mitten im Brennen dämpfen will, so dürfen nur die Schieber vv. und ww. geschlossen, dagegen die Einheizthür und die Schornsteinklappe z. ge- öffnet werden.
Die sonstigen Maaße gehen aus der Zeichnung hervor, nur ist zu merken, daß wenn bei Holzbrand die Pfanne etwa 15 Zoll hoch über dem Feuer steht, sie bei Torfbrand nur einen Fuß hoch darüber stehen darf. Einheizung und Aschenfall müssen mit eisernen Thüren versehen sein. Die Größe der ganzen Anlage wird nach der Größe der Pfanne angegeben. Nehmen wir etwa eine 6 Fuß lange 4 Fuß breite Pfanne an, so muß, wenn mit Steinkohlen geheizt wird, der Rost in Fig. 282. 4 Fuß lang 2 Fuß breit, bei Torffeuerung eben so, bei Holzfeuerung aber nur 3 Fuß lang 18 Zoll breit, und so ver- hältnißmäßig bei größern oder kleinern Pfannen sein.
Die in Fig. 282. mit qr. bezeichneten drei krummen Linien sind gemauerte Stufen, welche in Fig. 284. als solche nach hinten aufstei- gen, von den Seiten aber vom Roste an sich rund in die Höhe bis unter den Boden der Pfanne wölben, wie in Fig. 285. zu sehen ist.
Zur Vereinfachung dieser Arbeit aber hat man anstatt der Her- aufwölbung gewöhnliche Stufen, sowohl von hinten als an den Seiten gemauert, welche gleich gute Dienste leisten, und von ungeübten Mau- rern eher zu machen sind.
Die Anlage dieser Stufen richtet sich darnach, daß die Pfanne mit ihrem Boden an allen 4 Stellen um 3 Zoll auf dem, den Herd um- fassenden Mauerwerke (wie aus Fig. 282. und 283. hervorgeht) ruhen muß. Die Einheizthür wird bei Holzfeuerung 15 Zoll, bei Torffeue- rung 1 Fuß hoch, aber immer 15 Zoll breit. Da nun der Boden der Pfanne unmittelbar über der Thüröffnung kein Auflager hat, so muß zur Unterstützung der Pfanne auf beiden Seiten die Thür innerhalb nach Fig. 282. ein Absatz nn., 5 Zoll vorspringend, gemauert werden, auf welchem der Boden der Pfanne ruht. Hier muß auch die Pfanne dicht an die Mauer angestoßen werden, weil wenn ein luftiger Zwischenraum daselbst verbliebe, die Kante der Pfanne verbrennen würde.
Der Aschenfall erhält genau die Länge und Breite des Rostes, und es müssen auf dem, den Aschenfall umgebenden Mauerwerke, die
Menzel, der praktische Maurer. 21
nur der Boden der Pfanne geheizt werden, ſo werden die Schieber ww. (in Fig. 287. und 288.) geöffnet, und wie vorerwähnt die Schie- ber ee. (Fig. 283.) und vv. (Fig. 288.) geſchloſſen. Soll aber die Hitze von dem ausgebrannten Feuer noch zum Nachkochen benutzt und ſämmtliche Kanäle verſchloſſen werden, ſo geſchieht dies durch die Schieber vv. ww. in Fig. 288., und wenn man das Feuer mitten im Brennen dämpfen will, ſo dürfen nur die Schieber vv. und ww. geſchloſſen, dagegen die Einheizthür und die Schornſteinklappe z. ge- öffnet werden.
Die ſonſtigen Maaße gehen aus der Zeichnung hervor, nur iſt zu merken, daß wenn bei Holzbrand die Pfanne etwa 15 Zoll hoch über dem Feuer ſteht, ſie bei Torfbrand nur einen Fuß hoch darüber ſtehen darf. Einheizung und Aſchenfall müſſen mit eiſernen Thüren verſehen ſein. Die Größe der ganzen Anlage wird nach der Größe der Pfanne angegeben. Nehmen wir etwa eine 6 Fuß lange 4 Fuß breite Pfanne an, ſo muß, wenn mit Steinkohlen geheizt wird, der Roſt in Fig. 282. 4 Fuß lang 2 Fuß breit, bei Torffeuerung eben ſo, bei Holzfeuerung aber nur 3 Fuß lang 18 Zoll breit, und ſo ver- hältnißmäßig bei größern oder kleinern Pfannen ſein.
Die in Fig. 282. mit qr. bezeichneten drei krummen Linien ſind gemauerte Stufen, welche in Fig. 284. als ſolche nach hinten aufſtei- gen, von den Seiten aber vom Roſte an ſich rund in die Höhe bis unter den Boden der Pfanne wölben, wie in Fig. 285. zu ſehen iſt.
Zur Vereinfachung dieſer Arbeit aber hat man anſtatt der Her- aufwölbung gewöhnliche Stufen, ſowohl von hinten als an den Seiten gemauert, welche gleich gute Dienſte leiſten, und von ungeübten Mau- rern eher zu machen ſind.
Die Anlage dieſer Stufen richtet ſich darnach, daß die Pfanne mit ihrem Boden an allen 4 Stellen um 3 Zoll auf dem, den Herd um- faſſenden Mauerwerke (wie aus Fig. 282. und 283. hervorgeht) ruhen muß. Die Einheizthür wird bei Holzfeuerung 15 Zoll, bei Torffeue- rung 1 Fuß hoch, aber immer 15 Zoll breit. Da nun der Boden der Pfanne unmittelbar über der Thüröffnung kein Auflager hat, ſo muß zur Unterſtützung der Pfanne auf beiden Seiten die Thür innerhalb nach Fig. 282. ein Abſatz nn., 5 Zoll vorſpringend, gemauert werden, auf welchem der Boden der Pfanne ruht. Hier muß auch die Pfanne dicht an die Mauer angeſtoßen werden, weil wenn ein luftiger Zwiſchenraum daſelbſt verbliebe, die Kante der Pfanne verbrennen würde.
Der Aſchenfall erhält genau die Länge und Breite des Roſtes, und es müſſen auf dem, den Aſchenfall umgebenden Mauerwerke, die
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nur der Boden der Pfanne geheizt werden, ſo werden die Schieber
ww. (in Fig. 287. und 288.) geöffnet, und wie vorerwähnt die Schie-
ber ee. (Fig. 283.) und vv. (Fig. 288.) geſchloſſen. Soll aber die
Hitze von dem ausgebrannten Feuer noch zum Nachkochen benutzt und
ſämmtliche Kanäle verſchloſſen werden, ſo geſchieht dies durch die
Schieber vv. ww. in Fig. 288., und wenn man das Feuer mitten
im Brennen dämpfen will, ſo dürfen nur die Schieber vv. und ww.
geſchloſſen, dagegen die Einheizthür und die Schornſteinklappe z. ge-
öffnet werden.
Die ſonſtigen Maaße gehen aus der Zeichnung hervor, nur iſt
zu merken, daß wenn bei Holzbrand die Pfanne etwa 15 Zoll hoch
über dem Feuer ſteht, ſie bei Torfbrand nur einen Fuß hoch darüber
ſtehen darf. Einheizung und Aſchenfall müſſen mit eiſernen Thüren
verſehen ſein. Die Größe der ganzen Anlage wird nach der Größe
der Pfanne angegeben. Nehmen wir etwa eine 6 Fuß lange 4 Fuß
breite Pfanne an, ſo muß, wenn mit Steinkohlen geheizt wird, der
Roſt in Fig. 282. 4 Fuß lang 2 Fuß breit, bei Torffeuerung eben
ſo, bei Holzfeuerung aber nur 3 Fuß lang 18 Zoll breit, und ſo ver-
hältnißmäßig bei größern oder kleinern Pfannen ſein.
Die in Fig. 282. mit qr. bezeichneten drei krummen Linien ſind
gemauerte Stufen, welche in Fig. 284. als ſolche nach hinten aufſtei-
gen, von den Seiten aber vom Roſte an ſich rund in die Höhe bis unter
den Boden der Pfanne wölben, wie in Fig. 285. zu ſehen iſt.
Zur Vereinfachung dieſer Arbeit aber hat man anſtatt der Her-
aufwölbung gewöhnliche Stufen, ſowohl von hinten als an den Seiten
gemauert, welche gleich gute Dienſte leiſten, und von ungeübten Mau-
rern eher zu machen ſind.
Die Anlage dieſer Stufen richtet ſich darnach, daß die Pfanne
mit ihrem Boden an allen 4 Stellen um 3 Zoll auf dem, den Herd um-
faſſenden Mauerwerke (wie aus Fig. 282. und 283. hervorgeht) ruhen
muß. Die Einheizthür wird bei Holzfeuerung 15 Zoll, bei Torffeue-
rung 1 Fuß hoch, aber immer 15 Zoll breit. Da nun der Boden der
Pfanne unmittelbar über der Thüröffnung kein Auflager hat, ſo muß
zur Unterſtützung der Pfanne auf beiden Seiten die Thür innerhalb nach
Fig. 282. ein Abſatz nn., 5 Zoll vorſpringend, gemauert werden, auf
welchem der Boden der Pfanne ruht. Hier muß auch die Pfanne dicht
an die Mauer angeſtoßen werden, weil wenn ein luftiger Zwiſchenraum
daſelbſt verbliebe, die Kante der Pfanne verbrennen würde.
Der Aſchenfall erhält genau die Länge und Breite des Roſtes,
und es müſſen auf dem, den Aſchenfall umgebenden Mauerwerke, die
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/331>, abgerufen am 28.07.2024.
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