Siebente Abtheilung. Die Eindeckung der Dächer, die Gesimse, die Ankerungen etc.
§. 61. Allgemeines.
Die Anforderungen, welche man an ein gutes Dach zu ma- chen berechtigt ist, sind: vollkommene Dichtigkeit, damit kein Regen eindringen kann, Festigkeit gegen Sturm etc. und Feuersicherheit von außen und innen.
Die Ziegeldächer, welche der Maurer und Ziegeldachdecker zu be- sorgen haben, erfüllen die Bedingung der Feuersicherheit von innen gar nicht, und von außen nur insofern, als sie das Flugfeuer ab- halten; denn bei großer Hitze eines in der Nähe brennenden Gebäu- des springen die Nasen der Dachsteine ab, die Dachsteine fallen von selbst herunter und legen den inneren Dachraum blos.
Das Material, womit man die Dächer deckt, kommt in sehr ver- schiedenen Formen vor. Als Plattziegel (Bieberschwanz, Flomstein), als Dachpfannen, als Hohlsteine (Holftern) etc. Die Natur des Ma- terials bedingt, daß die Dächer eine gewisse Neigung erhalten, da sonst die Nässe, aber namentlich das Eis- und Schneewasser die Ziegeln zerweicht. Werden die Ziegeldächer nur leicht eingedeckt, so müssen sie mindestens die halbe Tiefe des Gebäudes zur senkrech- ten Höhe des Daches erhalten.
Ein Dach mit einer geneigten Fläche heißt ein Pult- oder Schleppdach. Mit zwei gegen einander geneigten Flächen ein Sattel- oder Giebeldach. Neigen sich alle 4 Flächen gegen ein- ander, so heißt es ein ganzes Walmdach. Sind die Giebel- mauern bis etwa zur Hälfte ihrer Höhe senkrecht aufgeführt, und dann die 4 Dachflächen gegen einander geneigt, so heißt das Dach ein halbes Walmdach.
Bei sorgfältiger Eindeckung und gutem Material aber ist es hin- länglich, wenn man zur senkrechten Höhe des Daches ein Dritttheil der Breite des Hauses nimmt.
Um die Dachziegeln besser gegen die Witterung zu schützen, hat man sie häufig (besonders in Holland) glasirt. Jst die Glasur gut,
Siebente Abtheilung. Die Eindeckung der Dächer, die Geſimſe, die Ankerungen ꝛc.
§. 61. Allgemeines.
Die Anforderungen, welche man an ein gutes Dach zu ma- chen berechtigt iſt, ſind: vollkommene Dichtigkeit, damit kein Regen eindringen kann, Feſtigkeit gegen Sturm ꝛc. und Feuerſicherheit von außen und innen.
Die Ziegeldächer, welche der Maurer und Ziegeldachdecker zu be- ſorgen haben, erfüllen die Bedingung der Feuerſicherheit von innen gar nicht, und von außen nur inſofern, als ſie das Flugfeuer ab- halten; denn bei großer Hitze eines in der Nähe brennenden Gebäu- des ſpringen die Naſen der Dachſteine ab, die Dachſteine fallen von ſelbſt herunter und legen den inneren Dachraum blos.
Das Material, womit man die Dächer deckt, kommt in ſehr ver- ſchiedenen Formen vor. Als Plattziegel (Bieberſchwanz, Flomſtein), als Dachpfannen, als Hohlſteine (Holftern) ꝛc. Die Natur des Ma- terials bedingt, daß die Dächer eine gewiſſe Neigung erhalten, da ſonſt die Näſſe, aber namentlich das Eis- und Schneewaſſer die Ziegeln zerweicht. Werden die Ziegeldächer nur leicht eingedeckt, ſo müſſen ſie mindeſtens die halbe Tiefe des Gebäudes zur ſenkrech- ten Höhe des Daches erhalten.
Ein Dach mit einer geneigten Fläche heißt ein Pult- oder Schleppdach. Mit zwei gegen einander geneigten Flächen ein Sattel- oder Giebeldach. Neigen ſich alle 4 Flächen gegen ein- ander, ſo heißt es ein ganzes Walmdach. Sind die Giebel- mauern bis etwa zur Hälfte ihrer Höhe ſenkrecht aufgeführt, und dann die 4 Dachflächen gegen einander geneigt, ſo heißt das Dach ein halbes Walmdach.
Bei ſorgfältiger Eindeckung und gutem Material aber iſt es hin- länglich, wenn man zur ſenkrechten Höhe des Daches ein Dritttheil der Breite des Hauſes nimmt.
Um die Dachziegeln beſſer gegen die Witterung zu ſchützen, hat man ſie häufig (beſonders in Holland) glaſirt. Jſt die Glaſur gut,
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Siebente Abtheilung.
Die Eindeckung der Dächer, die Geſimſe, die Ankerungen ꝛc.
§. 61. Allgemeines.
Die Anforderungen, welche man an ein gutes Dach zu ma-
chen berechtigt iſt, ſind: vollkommene Dichtigkeit, damit kein Regen
eindringen kann, Feſtigkeit gegen Sturm ꝛc. und Feuerſicherheit von
außen und innen.
Die Ziegeldächer, welche der Maurer und Ziegeldachdecker zu be-
ſorgen haben, erfüllen die Bedingung der Feuerſicherheit von innen
gar nicht, und von außen nur inſofern, als ſie das Flugfeuer ab-
halten; denn bei großer Hitze eines in der Nähe brennenden Gebäu-
des ſpringen die Naſen der Dachſteine ab, die Dachſteine fallen von
ſelbſt herunter und legen den inneren Dachraum blos.
Das Material, womit man die Dächer deckt, kommt in ſehr ver-
ſchiedenen Formen vor. Als Plattziegel (Bieberſchwanz, Flomſtein),
als Dachpfannen, als Hohlſteine (Holftern) ꝛc. Die Natur des Ma-
terials bedingt, daß die Dächer eine gewiſſe Neigung erhalten, da ſonſt
die Näſſe, aber namentlich das Eis- und Schneewaſſer die Ziegeln
zerweicht. Werden die Ziegeldächer nur leicht eingedeckt, ſo müſſen
ſie mindeſtens die halbe Tiefe des Gebäudes zur ſenkrech-
ten Höhe des Daches erhalten.
Ein Dach mit einer geneigten Fläche heißt ein Pult- oder
Schleppdach. Mit zwei gegen einander geneigten Flächen ein
Sattel- oder Giebeldach. Neigen ſich alle 4 Flächen gegen ein-
ander, ſo heißt es ein ganzes Walmdach. Sind die Giebel-
mauern bis etwa zur Hälfte ihrer Höhe ſenkrecht aufgeführt, und
dann die 4 Dachflächen gegen einander geneigt, ſo heißt das Dach
ein halbes Walmdach.
Bei ſorgfältiger Eindeckung und gutem Material aber iſt es hin-
länglich, wenn man zur ſenkrechten Höhe des Daches ein Dritttheil
der Breite des Hauſes nimmt.
Um die Dachziegeln beſſer gegen die Witterung zu ſchützen, hat
man ſie häufig (beſonders in Holland) glaſirt. Jſt die Glaſur gut,
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/279>, abgerufen am 28.07.2024.
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