äußern Vortheilen trachtet, sich nicht bezwingen läßt. Diebe wird es ewig geben, oder die Träume der Idealisten von allgemeiner Weltverbesserung müßten in Erfüllung gehn. Verdenkt es also den Nachdru¬ ckern nicht, wenn sie den Autor und rechtmäßigen Verleger bestehlen, aber straft sie, wenn ihr selbst recht thun wollt. Verdenkt es auch dem Publicum nicht, wenn es die nachgedruckten Werke kauft, da es so oft von den rechtmäßigen Verlegern übervor¬ theilt wird, und wenn es nur zwischen zwei Schrau¬ ben die Wahl hat, diejenige wählt, die es am we¬ nigsten schraubt; hebt den einen Betrug auf, indem ihr den andern unterdrückt, denn wenn jedes Buch so wohlfeil verkauft wird, als der Nachdruck dessel¬ ben, so wird der Nachdrucker bald seine Bude schlie¬ ßen müssen. Mit einem Wort, gewährt den Men¬ schen ihren Vortheil auf rechtlichem Wege, damit sie den sträflichen nicht einschlagen dürfen, und straft sie dann, wenn sie es dennoch thun. Sophisten aber sind, die den Nachdruck als etwas Rechtliches in Schutz nehmen, ihn nicht aus dem Vortheil, den er mit sich führt, sondern aus dem Recht, auf dem er gegründet sey, herleiten und entschuldigen. Aller¬ dings ist der Streit über das geistige Eigenthum zwischen Verleger und Autor, wenn es an einem be¬ stimmten Contrakt gebricht, nicht immer leicht zu entscheiden, allerdings sind die Autoren oder ihre Er¬ ben in den meisten Fällen von den Buchhändlern übervortheilt worden, und diese Letztern haben allein
aͤußern Vortheilen trachtet, ſich nicht bezwingen laͤßt. Diebe wird es ewig geben, oder die Traͤume der Idealiſten von allgemeiner Weltverbeſſerung muͤßten in Erfuͤllung gehn. Verdenkt es alſo den Nachdru¬ ckern nicht, wenn ſie den Autor und rechtmaͤßigen Verleger beſtehlen, aber ſtraft ſie, wenn ihr ſelbſt recht thun wollt. Verdenkt es auch dem Publicum nicht, wenn es die nachgedruckten Werke kauft, da es ſo oft von den rechtmaͤßigen Verlegern uͤbervor¬ theilt wird, und wenn es nur zwiſchen zwei Schrau¬ ben die Wahl hat, diejenige waͤhlt, die es am we¬ nigſten ſchraubt; hebt den einen Betrug auf, indem ihr den andern unterdruͤckt, denn wenn jedes Buch ſo wohlfeil verkauft wird, als der Nachdruck deſſel¬ ben, ſo wird der Nachdrucker bald ſeine Bude ſchlie¬ ßen muͤſſen. Mit einem Wort, gewaͤhrt den Men¬ ſchen ihren Vortheil auf rechtlichem Wege, damit ſie den ſtraͤflichen nicht einſchlagen duͤrfen, und ſtraft ſie dann, wenn ſie es dennoch thun. Sophiſten aber ſind, die den Nachdruck als etwas Rechtliches in Schutz nehmen, ihn nicht aus dem Vortheil, den er mit ſich fuͤhrt, ſondern aus dem Recht, auf dem er gegruͤndet ſey, herleiten und entſchuldigen. Aller¬ dings iſt der Streit uͤber das geiſtige Eigenthum zwiſchen Verleger und Autor, wenn es an einem be¬ ſtimmten Contrakt gebricht, nicht immer leicht zu entſcheiden, allerdings ſind die Autoren oder ihre Er¬ ben in den meiſten Faͤllen von den Buchhaͤndlern uͤbervortheilt worden, und dieſe Letztern haben allein
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aͤußern Vortheilen trachtet, ſich nicht bezwingen laͤßt.
Diebe wird es ewig geben, oder die Traͤume der
Idealiſten von allgemeiner Weltverbeſſerung muͤßten
in Erfuͤllung gehn. Verdenkt es alſo den Nachdru¬
ckern nicht, wenn ſie den Autor und rechtmaͤßigen
Verleger beſtehlen, aber ſtraft ſie, wenn ihr ſelbſt
recht thun wollt. Verdenkt es auch dem Publicum
nicht, wenn es die nachgedruckten Werke kauft, da
es ſo oft von den rechtmaͤßigen Verlegern uͤbervor¬
theilt wird, und wenn es nur zwiſchen zwei Schrau¬
ben die Wahl hat, diejenige waͤhlt, die es am we¬
nigſten ſchraubt; hebt den einen Betrug auf, indem
ihr den andern unterdruͤckt, denn wenn jedes Buch
ſo wohlfeil verkauft wird, als der Nachdruck deſſel¬
ben, ſo wird der Nachdrucker bald ſeine Bude ſchlie¬
ßen muͤſſen. Mit einem Wort, gewaͤhrt den Men¬
ſchen ihren Vortheil auf rechtlichem Wege, damit ſie
den ſtraͤflichen nicht einſchlagen duͤrfen, und ſtraft ſie
dann, wenn ſie es dennoch thun. Sophiſten aber
ſind, die den Nachdruck als etwas Rechtliches in
Schutz nehmen, ihn nicht aus dem Vortheil, den er
mit ſich fuͤhrt, ſondern aus dem Recht, auf dem er
gegruͤndet ſey, herleiten und entſchuldigen. Aller¬
dings iſt der Streit uͤber das geiſtige Eigenthum
zwiſchen Verleger und Autor, wenn es an einem be¬
ſtimmten Contrakt gebricht, nicht immer leicht zu
entſcheiden, allerdings ſind die Autoren oder ihre Er¬
ben in den meiſten Faͤllen von den Buchhaͤndlern
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Menzel, Wolfgang: Die deutsche Literatur. Bd. 1. Stuttgart, 1828, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_literatur01_1828/70>, abgerufen am 23.11.2024.
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