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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Der menschliche Bedarf.
stehenden Zeitraum ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung, und
findet dieser letztere sein Mass in den, nach dem jeweiligen
Stande der Technik der betreffenden Productionszweige, zur vollen
Deckung unseres Bedarfes an Gütern erster Ordnung noch erfor-
derlichen Gütern höherer Ordnung.

Dies einfache Verhältniss, das wir mit Rücksicht auf unseren
Bedarf an Productionsmitteln soeben dargestellt haben, liegt
nun aber, wie wir sofort sehen werden, nur in seltenen Fällen
unserer Beobachtung vor, vielmehr bewirkt ein aus dem Causal-
nexus der Güter sich ergebender Umstand eine wichtige Modifi-
cation desselben.

Wir haben (S. 11) eines weiteren dargethan, dass es
den Mensehen unmöglich ist, irgend ein Gut höherer Ordnung
zur Hervorbringung der entsprechenden Güter niederer Ordnung
zu verwenden, wenn sie nicht zugleich über die complementären
Güter zu verfügen vermögen. Was wir nun oben von den Gütern
im Allgemeinen sagten, erhält hier seine schärfere Präcision,
wenn wir die Güter in Rücksicht auf die verfügbaren Quantitäten
derselben in Betracht ziehen. Haben wir früher gesehen, dass
wir Güter höherer Ordnung nur dann in Güter niederer Ordnung
verwandeln, und solcherart zur Befriedigung menschlicher Bedürf-
nisse heranziehen können, wenn wir zugleich über die comple-
mentären Güter zu verfügen vermögen, so stellt sich uns dieser
Grundsatz unter dem obigen Gesichtspunkte in der Weise dar,
dass wir Quantitäten von Gütern höher er Ordnung
zur Hervorbringung bestimmter Quantitäten von
Gütern niederer Ordnung und somit schliesslich
zur Deckung unseres Bedarfes nicht anders heran-
ziehen können, als wenn wir zugleich über die com-
plementären Quantitäten der übrigen Güter höherer
Ordnung zu verfügen in der Lage sind
. So können wir
zum Beispiel selbst die grösste Quantität von Grundstücken zur
Hervorbringung selbst der geringsten Quantität von Getreide
nicht heranziehen, wofern wir nicht über die zur Hervorbringung
dieser geringen Güterquantität erforderlichen (complementären)
Quantitäten von Samengetreide, Arbeitsleistungen u. dgl. m. ver-
fügen können.

Es tritt demnach auch niemals ein Bedarf an einem ein-

Der menschliche Bedarf.
stehenden Zeitraum ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung, und
findet dieser letztere sein Mass in den, nach dem jeweiligen
Stande der Technik der betreffenden Productionszweige, zur vollen
Deckung unseres Bedarfes an Gütern erster Ordnung noch erfor-
derlichen Gütern höherer Ordnung.

Dies einfache Verhältniss, das wir mit Rücksicht auf unseren
Bedarf an Productionsmitteln soeben dargestellt haben, liegt
nun aber, wie wir sofort sehen werden, nur in seltenen Fällen
unserer Beobachtung vor, vielmehr bewirkt ein aus dem Causal-
nexus der Güter sich ergebender Umstand eine wichtige Modifi-
cation desselben.

Wir haben (S. 11) eines weiteren dargethan, dass es
den Mensehen unmöglich ist, irgend ein Gut höherer Ordnung
zur Hervorbringung der entsprechenden Güter niederer Ordnung
zu verwenden, wenn sie nicht zugleich über die complementären
Güter zu verfügen vermögen. Was wir nun oben von den Gütern
im Allgemeinen sagten, erhält hier seine schärfere Präcision,
wenn wir die Güter in Rücksicht auf die verfügbaren Quantitäten
derselben in Betracht ziehen. Haben wir früher gesehen, dass
wir Güter höherer Ordnung nur dann in Güter niederer Ordnung
verwandeln, und solcherart zur Befriedigung menschlicher Bedürf-
nisse heranziehen können, wenn wir zugleich über die comple-
mentären Güter zu verfügen vermögen, so stellt sich uns dieser
Grundsatz unter dem obigen Gesichtspunkte in der Weise dar,
dass wir Quantitäten von Gütern höher er Ordnung
zur Hervorbringung bestimmter Quantitäten von
Gütern niederer Ordnung und somit schliesslich
zur Deckung unseres Bedarfes nicht anders heran-
ziehen können, als wenn wir zugleich über die com-
plementären Quantitäten der übrigen Güter höherer
Ordnung zu verfügen in der Lage sind
. So können wir
zum Beispiel selbst die grösste Quantität von Grundstücken zur
Hervorbringung selbst der geringsten Quantität von Getreide
nicht heranziehen, wofern wir nicht über die zur Hervorbringung
dieser geringen Güterquantität erforderlichen (complementären)
Quantitäten von Samengetreide, Arbeitsleistungen u. dgl. m. ver-
fügen können.

Es tritt demnach auch niemals ein Bedarf an einem ein-

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[40/0058] Der menschliche Bedarf. stehenden Zeitraum ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung, und findet dieser letztere sein Mass in den, nach dem jeweiligen Stande der Technik der betreffenden Productionszweige, zur vollen Deckung unseres Bedarfes an Gütern erster Ordnung noch erfor- derlichen Gütern höherer Ordnung. Dies einfache Verhältniss, das wir mit Rücksicht auf unseren Bedarf an Productionsmitteln soeben dargestellt haben, liegt nun aber, wie wir sofort sehen werden, nur in seltenen Fällen unserer Beobachtung vor, vielmehr bewirkt ein aus dem Causal- nexus der Güter sich ergebender Umstand eine wichtige Modifi- cation desselben. Wir haben (S. 11) eines weiteren dargethan, dass es den Mensehen unmöglich ist, irgend ein Gut höherer Ordnung zur Hervorbringung der entsprechenden Güter niederer Ordnung zu verwenden, wenn sie nicht zugleich über die complementären Güter zu verfügen vermögen. Was wir nun oben von den Gütern im Allgemeinen sagten, erhält hier seine schärfere Präcision, wenn wir die Güter in Rücksicht auf die verfügbaren Quantitäten derselben in Betracht ziehen. Haben wir früher gesehen, dass wir Güter höherer Ordnung nur dann in Güter niederer Ordnung verwandeln, und solcherart zur Befriedigung menschlicher Bedürf- nisse heranziehen können, wenn wir zugleich über die comple- mentären Güter zu verfügen vermögen, so stellt sich uns dieser Grundsatz unter dem obigen Gesichtspunkte in der Weise dar, dass wir Quantitäten von Gütern höher er Ordnung zur Hervorbringung bestimmter Quantitäten von Gütern niederer Ordnung und somit schliesslich zur Deckung unseres Bedarfes nicht anders heran- ziehen können, als wenn wir zugleich über die com- plementären Quantitäten der übrigen Güter höherer Ordnung zu verfügen in der Lage sind. So können wir zum Beispiel selbst die grösste Quantität von Grundstücken zur Hervorbringung selbst der geringsten Quantität von Getreide nicht heranziehen, wofern wir nicht über die zur Hervorbringung dieser geringen Güterquantität erforderlichen (complementären) Quantitäten von Samengetreide, Arbeitsleistungen u. dgl. m. ver- fügen können. Es tritt demnach auch niemals ein Bedarf an einem ein-

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/58>, abgerufen am 24.11.2024.