zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität ein- büssen.
Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grund- satz: "Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum min- desten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen," nicht die ganze Summe der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güter- qualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heran- zuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfü- gung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur weiteren Voraussetzung hat.
In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch be- dingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ord- nung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complemen- tären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung ver- fügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut
Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität ein- büssen.
Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grund- satz: „Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum min- desten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen,“ nicht die ganze Summe der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güter- qualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heran- zuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfü- gung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur weiteren Voraussetzung hat.
In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch be- dingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ord- nung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complemen- tären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung ver- fügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbn="14"facs="#f0032"/><fwtype="header"place="top">Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.</fw><lb/>
zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung<lb/>
umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in<lb/>
Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner<lb/>
Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines<lb/>
solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität ein-<lb/>
büssen.</p><lb/><p>Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grund-<lb/>
satz: „Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität<lb/>
zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen<lb/>
auch die complementären Güter derselben Ordnung zum min-<lb/>
desten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der<lb/>
nächst niederen Ordnung unterstehen,“ nicht die ganze Summe<lb/>
der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güter-<lb/>
qualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung<lb/>
über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht<lb/>
gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heran-<lb/>
zuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so<lb/>
ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass<lb/>
wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine<lb/>
weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch<lb/>
darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter<lb/>
Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfü-<lb/>
gung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur<lb/>
weiteren Voraussetzung hat.</p><lb/><p>In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den<lb/>
Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist<lb/>
die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung<lb/>
menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch be-<lb/>
dingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ord-<lb/>
nung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch<lb/>
noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complemen-<lb/>
tären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die<lb/>
complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung ver-<lb/>
fügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer<lb/>
Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung<lb/>
eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung<lb/>
eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die<lb/>
Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[14/0032]
Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung
umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in
Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner
Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines
solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität ein-
büssen.
Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grund-
satz: „Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität
zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen
auch die complementären Güter derselben Ordnung zum min-
desten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der
nächst niederen Ordnung unterstehen,“ nicht die ganze Summe
der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güter-
qualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung
über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht
gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heran-
zuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so
ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass
wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine
weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch
darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter
Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfü-
gung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur
weiteren Voraussetzung hat.
In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den
Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist
die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch be-
dingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ord-
nung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch
noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complemen-
tären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die
complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung ver-
fügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer
Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung
eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung
eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die
Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/32>, abgerufen am 02.03.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.