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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
richtungen und Werkzeuge, aber über keinerlei Feuerung und
über kein Wasser verfügen, so ist klar, dass dasselbe in diesem
Falle nicht mehr die Macht hätte, die obigen Güter zweiter
Ordnung zur Befriedigung seines Bedürfnisses nach Brotnahrung
heranzuziehen, denn ohne Feuerung und ohne Wasser kann kein
Brot bereitet werden, selbst wenn man über alle übrigen hiezu
erforderlichen Güter verfügt. Es würden demnach in diesem
Falle die Güter zweiter Ordnung, in Rücksicht auf das Bedürf-
niss nach Brotnahrung, sofort ihre Güterqualität einbüssen, da
eine der vier Voraussetzungen derselben (in diesem Fall die
vierte Voraussetzung) mangeln würde.

Damit wäre durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Dinge,
deren Güterqualität hier in Frage ist, selbst unter den obigen
Verhältnissen ihre Güterqualität mit Rücksicht auf andere Be-
dürfnisse jenes Individuums, in dessen Verfügung sie sich be-
finden, aufrecht erhalten könnten, in sofern dasselbe die Macht
besässe, diese Güter zur Befriedigung anderer Bedürfnisse als
jenes nach Brotnahrung heranzuziehen, oder aber trotz des
Mangels des einen oder des anderen complementären Gutes
doch die übrigen auch für sich geeignet wären, ein menschliches
Bedürfniss in mittelbarer oder unmittelbarer Weise zu befriedigen.
Würden aber die vorhandenen Güter zweiter Ordnung wegen des
Mangels an einem oder mehreren complementären Gütern weder
für sich allein, noch aber in Verbindung mit anderen verfüg-
baren Gütern zur Befriedigung irgend eines menschlichen Be-
dürfnisses herangezogen werden können, so würden jene Güter
allerdings durch den Mangel der complementären Güter allein
schon ihre Güterqualität vollständig einbüssen, denn die wirth-
schaftenden Menschen besässen dann nicht weiter die Gewalt,
sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse heranzuziehen und es ent-
fiele somit eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güter-
qualität.

Als Resultat unserer bisherigen Untersuchung ergiebt sich
demnach vorerst der Satz, dass die Güter zweiter Ordnung
in ihrer Güterqualität dadurch bedingt sind, dass zugleich die
complementaren Güter derselben Ordnung zum mindesten mit
Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes erster
Ordnung der menschlichen Verfügung unterworfen sind.


Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
richtungen und Werkzeuge, aber über keinerlei Feuerung und
über kein Wasser verfügen, so ist klar, dass dasselbe in diesem
Falle nicht mehr die Macht hätte, die obigen Güter zweiter
Ordnung zur Befriedigung seines Bedürfnisses nach Brotnahrung
heranzuziehen, denn ohne Feuerung und ohne Wasser kann kein
Brot bereitet werden, selbst wenn man über alle übrigen hiezu
erforderlichen Güter verfügt. Es würden demnach in diesem
Falle die Güter zweiter Ordnung, in Rücksicht auf das Bedürf-
niss nach Brotnahrung, sofort ihre Güterqualität einbüssen, da
eine der vier Voraussetzungen derselben (in diesem Fall die
vierte Voraussetzung) mangeln würde.

Damit wäre durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Dinge,
deren Güterqualität hier in Frage ist, selbst unter den obigen
Verhältnissen ihre Güterqualität mit Rücksicht auf andere Be-
dürfnisse jenes Individuums, in dessen Verfügung sie sich be-
finden, aufrecht erhalten könnten, in sofern dasselbe die Macht
besässe, diese Güter zur Befriedigung anderer Bedürfnisse als
jenes nach Brotnahrung heranzuziehen, oder aber trotz des
Mangels des einen oder des anderen complementären Gutes
doch die übrigen auch für sich geeignet wären, ein menschliches
Bedürfniss in mittelbarer oder unmittelbarer Weise zu befriedigen.
Würden aber die vorhandenen Güter zweiter Ordnung wegen des
Mangels an einem oder mehreren complementären Gütern weder
für sich allein, noch aber in Verbindung mit anderen verfüg-
baren Gütern zur Befriedigung irgend eines menschlichen Be-
dürfnisses herangezogen werden können, so würden jene Güter
allerdings durch den Mangel der complementären Güter allein
schon ihre Güterqualität vollständig einbüssen, denn die wirth-
schaftenden Menschen besässen dann nicht weiter die Gewalt,
sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse heranzuziehen und es ent-
fiele somit eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güter-
qualität.

Als Resultat unserer bisherigen Untersuchung ergiebt sich
demnach vorerst der Satz, dass die Güter zweiter Ordnung
in ihrer Güterqualität dadurch bedingt sind, dass zugleich die
complementaren Güter derselben Ordnung zum mindesten mit
Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes erster
Ordnung der menschlichen Verfügung unterworfen sind.


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[12/0030] Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen. richtungen und Werkzeuge, aber über keinerlei Feuerung und über kein Wasser verfügen, so ist klar, dass dasselbe in diesem Falle nicht mehr die Macht hätte, die obigen Güter zweiter Ordnung zur Befriedigung seines Bedürfnisses nach Brotnahrung heranzuziehen, denn ohne Feuerung und ohne Wasser kann kein Brot bereitet werden, selbst wenn man über alle übrigen hiezu erforderlichen Güter verfügt. Es würden demnach in diesem Falle die Güter zweiter Ordnung, in Rücksicht auf das Bedürf- niss nach Brotnahrung, sofort ihre Güterqualität einbüssen, da eine der vier Voraussetzungen derselben (in diesem Fall die vierte Voraussetzung) mangeln würde. Damit wäre durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Dinge, deren Güterqualität hier in Frage ist, selbst unter den obigen Verhältnissen ihre Güterqualität mit Rücksicht auf andere Be- dürfnisse jenes Individuums, in dessen Verfügung sie sich be- finden, aufrecht erhalten könnten, in sofern dasselbe die Macht besässe, diese Güter zur Befriedigung anderer Bedürfnisse als jenes nach Brotnahrung heranzuziehen, oder aber trotz des Mangels des einen oder des anderen complementären Gutes doch die übrigen auch für sich geeignet wären, ein menschliches Bedürfniss in mittelbarer oder unmittelbarer Weise zu befriedigen. Würden aber die vorhandenen Güter zweiter Ordnung wegen des Mangels an einem oder mehreren complementären Gütern weder für sich allein, noch aber in Verbindung mit anderen verfüg- baren Gütern zur Befriedigung irgend eines menschlichen Be- dürfnisses herangezogen werden können, so würden jene Güter allerdings durch den Mangel der complementären Güter allein schon ihre Güterqualität vollständig einbüssen, denn die wirth- schaftenden Menschen besässen dann nicht weiter die Gewalt, sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse heranzuziehen und es ent- fiele somit eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güter- qualität. Als Resultat unserer bisherigen Untersuchung ergiebt sich demnach vorerst der Satz, dass die Güter zweiter Ordnung in ihrer Güterqualität dadurch bedingt sind, dass zugleich die complementaren Güter derselben Ordnung zum mindesten mit Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes erster Ordnung der menschlichen Verfügung unterworfen sind.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/30>, abgerufen am 24.11.2024.