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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber das Wesen und den Ursprung des Geldes.
lichen Grenzen die Rechtsordnung zu haben. Der Ursprung des
Geldes (zu unterscheiden von der Abart desselben der Münze)

ihre besondern Eigenschaften zurückführen. Aristoteles weist (Polit. I, 6)
auf ihre leichte Handhabung und Transportabilität, und an einer andern
Stelle (Eth. Nic. V, 6) auf ihre relativ grosse Stabilität im Preise hin, und
Xenophon (de vectigal. Athen. 4) beobachtet sogar schon die weiten quan-
titativen Grenzen ihrer Absatzfähigkeit, zumal jene des Silbers. Würden, so
argumentirt er, die Producte der Kupferschmiede, Schmiede, ja selbst Wein
und Getreide in aussergewöhnlich grossen Quantitäten zu Markte gelangen,
so müssten sie stark im Preise sinken, während Silber und in beschränkterer
Weise auch Gold stets lohnenden Absatz fänden. Die Dauerhaftigkeit und
Unzerstörbarkeit der edlen Metalle, zumal des Goldes, hat schon Plinius
(hist. nat. 33, c. 19, 31) hervorgehoben.
Die ausserordentlich reiche Literatur, welche das Mittelalter und
das sechzehnte Jahrhundert über das Münz- und Masswesen zu Tage
gefördert hat, findet man in der: "Bibliotheca nummaria" des Philipp
Labbe (ed. Reichenberg, 1692) sorgfältig gesammelt. Die "Collectio
Budeliana" (1591), Marquardus Freher: De re monetaria (1605) (hier
die Tractate von Oresmius und Gabr. Byel) enthalten viele bemerkenswerthe
Publicationen dieses Zeitraumes. Roscher hat in seinem System I, §. 116, 5
einige der wichtigsten mit grossem Forscherfleisse hervorgehoben. Dieselben
beschäftigen sich zumeist mit practischen Fragen des Münzwesens, zumal mit
der durch vielfache Missbräuche der Staatsverwaltungen wichtig gewordenen
Frage nach dem Bestande und den Grenzen des Rechtes der Fürsten, Münz-
veränderungen vorzunehmen, und den vermögensrechtlichen Folgen dieser
letzteren. Hiebei nehmen einige derselben Anlass, auch die Frage vom Ur-
sprunge des Geldes zu behandeln und entledigen sich dieser Aufgabe auf
Grundlage der Forschungen des Alterthums, mit stetem Hinweise auf Ari-
stoteles. So Nic. Oresmius (+ 1383): Tractat. de orig. et jure etc., ed.
Freher, S. 2 append.; Gabr. Byel (+ 1495): Tract. de Monetis, ed. Freher,
S. 33; Carol. Molinaeus: Tract. de mutatione monetarum (1555), edit.
Budeliana, S. 485; Didacus Couarouvia: Veter. numm. collat. (um 1560)
edit. Bud. S. 648; Malestroit: Paradoxa (1566), ibid. S. 747; J. Me-
nochius
: Consilia, ibid. S. 705; R. Budelius: De monetis et re num-
maria (1591), S. 10. Der Gang der Untersuchung bei diesen Schriftstellern
lässt sich fast durchwegs dahin zusammenfassen, dass sie zunächst die Schwie-
rigkeiten darlegen, welche aus dem blossen Tauschhandel für den Verkehr
entstehen, hierauf auf die Möglichkeit hinweisen, diese Schwierigkeiten durch
Einführung des Geldes zu beheben, im weitern Verlaufe der Darstellung
die besondere Eignung der edlen Metalle zu diesem Zwecke betonen, und
endlich mit Berufung auf Aristoteles zum Schlusse gelangen, dieselben seien
durch Menschensatzung thatsächlich zum Gelde geworden ("pecunia instru-
mentum artificialiter adinventum," sagt Oresmius, S. 2, a. a. O.; "vel ex
Menger, Volkswirthschaftslehre. 17

Ueber das Wesen und den Ursprung des Geldes.
lichen Grenzen die Rechtsordnung zu haben. Der Ursprung des
Geldes (zu unterscheiden von der Abart desselben der Münze)

ihre besondern Eigenschaften zurückführen. Aristoteles weist (Polit. I, 6)
auf ihre leichte Handhabung und Transportabilität, und an einer andern
Stelle (Eth. Nic. V, 6) auf ihre relativ grosse Stabilität im Preise hin, und
Xenophon (de vectigal. Athen. 4) beobachtet sogar schon die weiten quan-
titativen Grenzen ihrer Absatzfähigkeit, zumal jene des Silbers. Würden, so
argumentirt er, die Producte der Kupferschmiede, Schmiede, ja selbst Wein
und Getreide in aussergewöhnlich grossen Quantitäten zu Markte gelangen,
so müssten sie stark im Preise sinken, während Silber und in beschränkterer
Weise auch Gold stets lohnenden Absatz fänden. Die Dauerhaftigkeit und
Unzerstörbarkeit der edlen Metalle, zumal des Goldes, hat schon Plinius
(hist. nat. 33, c. 19, 31) hervorgehoben.
Die ausserordentlich reiche Literatur, welche das Mittelalter und
das sechzehnte Jahrhundert über das Münz- und Masswesen zu Tage
gefördert hat, findet man in der: „Bibliotheca nummaria“ des Philipp
Labbe (ed. Reichenberg, 1692) sorgfältig gesammelt. Die „Collectio
Budeliana“ (1591), Marquardus Freher: De re monetaria (1605) (hier
die Tractate von Oresmius und Gabr. Byel) enthalten viele bemerkenswerthe
Publicationen dieses Zeitraumes. Roscher hat in seinem System I, §. 116, 5
einige der wichtigsten mit grossem Forscherfleisse hervorgehoben. Dieselben
beschäftigen sich zumeist mit practischen Fragen des Münzwesens, zumal mit
der durch vielfache Missbräuche der Staatsverwaltungen wichtig gewordenen
Frage nach dem Bestande und den Grenzen des Rechtes der Fürsten, Münz-
veränderungen vorzunehmen, und den vermögensrechtlichen Folgen dieser
letzteren. Hiebei nehmen einige derselben Anlass, auch die Frage vom Ur-
sprunge des Geldes zu behandeln und entledigen sich dieser Aufgabe auf
Grundlage der Forschungen des Alterthums, mit stetem Hinweise auf Ari-
stoteles. So Nic. Oresmius († 1383): Tractat. de orig. et jure etc., ed.
Freher, S. 2 append.; Gabr. Byel († 1495): Tract. de Monetis, ed. Freher,
S. 33; Carol. Molinaeus: Tract. de mutatione monetarum (1555), edit.
Budeliana, S. 485; Didacus Couarouvia: Veter. numm. collat. (um 1560)
edit. Bud. S. 648; Malestroit: Paradoxa (1566), ibid. S. 747; J. Me-
nochius
: Consilia, ibid. S. 705; R. Budelius: De monetis et re num-
maria (1591), S. 10. Der Gang der Untersuchung bei diesen Schriftstellern
lässt sich fast durchwegs dahin zusammenfassen, dass sie zunächst die Schwie-
rigkeiten darlegen, welche aus dem blossen Tauschhandel für den Verkehr
entstehen, hierauf auf die Möglichkeit hinweisen, diese Schwierigkeiten durch
Einführung des Geldes zu beheben, im weitern Verlaufe der Darstellung
die besondere Eignung der edlen Metalle zu diesem Zwecke betonen, und
endlich mit Berufung auf Aristoteles zum Schlusse gelangen, dieselben seien
durch Menschensatzung thatsächlich zum Gelde geworden („pecunia instru-
mentum artificialiter adinventum,“ sagt Oresmius, S. 2, a. a. O.; „vel ex
Menger, Volkswirthschaftslehre. 17
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[257/0275] Ueber das Wesen und den Ursprung des Geldes. lichen Grenzen die Rechtsordnung zu haben. Der Ursprung des Geldes (zu unterscheiden von der Abart desselben der Münze) *) *) ihre besondern Eigenschaften zurückführen. Aristoteles weist (Polit. I, 6) auf ihre leichte Handhabung und Transportabilität, und an einer andern Stelle (Eth. Nic. V, 6) auf ihre relativ grosse Stabilität im Preise hin, und Xenophon (de vectigal. Athen. 4) beobachtet sogar schon die weiten quan- titativen Grenzen ihrer Absatzfähigkeit, zumal jene des Silbers. Würden, so argumentirt er, die Producte der Kupferschmiede, Schmiede, ja selbst Wein und Getreide in aussergewöhnlich grossen Quantitäten zu Markte gelangen, so müssten sie stark im Preise sinken, während Silber und in beschränkterer Weise auch Gold stets lohnenden Absatz fänden. Die Dauerhaftigkeit und Unzerstörbarkeit der edlen Metalle, zumal des Goldes, hat schon Plinius (hist. nat. 33, c. 19, 31) hervorgehoben. Die ausserordentlich reiche Literatur, welche das Mittelalter und das sechzehnte Jahrhundert über das Münz- und Masswesen zu Tage gefördert hat, findet man in der: „Bibliotheca nummaria“ des Philipp Labbe (ed. Reichenberg, 1692) sorgfältig gesammelt. Die „Collectio Budeliana“ (1591), Marquardus Freher: De re monetaria (1605) (hier die Tractate von Oresmius und Gabr. Byel) enthalten viele bemerkenswerthe Publicationen dieses Zeitraumes. Roscher hat in seinem System I, §. 116, 5 einige der wichtigsten mit grossem Forscherfleisse hervorgehoben. Dieselben beschäftigen sich zumeist mit practischen Fragen des Münzwesens, zumal mit der durch vielfache Missbräuche der Staatsverwaltungen wichtig gewordenen Frage nach dem Bestande und den Grenzen des Rechtes der Fürsten, Münz- veränderungen vorzunehmen, und den vermögensrechtlichen Folgen dieser letzteren. Hiebei nehmen einige derselben Anlass, auch die Frage vom Ur- sprunge des Geldes zu behandeln und entledigen sich dieser Aufgabe auf Grundlage der Forschungen des Alterthums, mit stetem Hinweise auf Ari- stoteles. So Nic. Oresmius († 1383): Tractat. de orig. et jure etc., ed. Freher, S. 2 append.; Gabr. Byel († 1495): Tract. de Monetis, ed. Freher, S. 33; Carol. Molinaeus: Tract. de mutatione monetarum (1555), edit. Budeliana, S. 485; Didacus Couarouvia: Veter. numm. collat. (um 1560) edit. Bud. S. 648; Malestroit: Paradoxa (1566), ibid. S. 747; J. Me- nochius: Consilia, ibid. S. 705; R. Budelius: De monetis et re num- maria (1591), S. 10. Der Gang der Untersuchung bei diesen Schriftstellern lässt sich fast durchwegs dahin zusammenfassen, dass sie zunächst die Schwie- rigkeiten darlegen, welche aus dem blossen Tauschhandel für den Verkehr entstehen, hierauf auf die Möglichkeit hinweisen, diese Schwierigkeiten durch Einführung des Geldes zu beheben, im weitern Verlaufe der Darstellung die besondere Eignung der edlen Metalle zu diesem Zwecke betonen, und endlich mit Berufung auf Aristoteles zum Schlusse gelangen, dieselben seien durch Menschensatzung thatsächlich zum Gelde geworden („pecunia instru- mentum artificialiter adinventum,“ sagt Oresmius, S. 2, a. a. O.; „vel ex Menger, Volkswirthschaftslehre. 17

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/275>, abgerufen am 25.11.2024.