Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Sechstes Capitel. Gebrauchswerth und Tauschwerth. a) Ueber das Wesen des Gebrauchswerthes und des Tauschwerthes. So lange die wirthschaftliche Entwickelung eines Volkes so *) Vgl. Schmoller, Tübing. Ztsch. 1863, S. 53.
Sechstes Capitel. Gebrauchswerth und Tauschwerth. a) Ueber das Wesen des Gebrauchswerthes und des Tauschwerthes. So lange die wirthschaftliche Entwickelung eines Volkes so *) Vgl. Schmoller, Tübing. Ztsch. 1863, S. 53.
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Sechstes Capitel.
Gebrauchswerth und Tauschwerth.
a) Ueber das Wesen des Gebrauchswerthes und des Tauschwerthes.
So lange die wirthschaftliche Entwickelung eines Volkes so
tief steht, dass bei dem Mangel eines jeden nennenswerthen
Verkehrs der Güterbedarf der einzelnen Familien direct durch
ihre eigene Production gedeckt werden muss, haben die Güter
für die wirthschaftenden Subjecte selbstverständlich nur unter
der Voraussetzung Werth, dass sie ihrer inneren Natur nach
geeignet sind, Bedürfnisse der isolirt wirthschaftenden Individuen,
oder solche ihrer Familien *), in directer Weise zu befriedigen.
Wenn aber die wirthschaftenden Menschen in Folge der fort-
schreitenden Erkenntniss ihrer ökonomischen Interessen in Ver-
kehr mit einander treten, Güter gegen Güter zu tauschen
beginnen und sich schliesslich ein Zustand ergibt, in welchem
der Besitz von ökonomischen Gütern denjenigen, welche über
dieselben verfügen, die Macht gibt, durch Zuhilfenahme von
Tauschoperationen über Güter anderer Art zu verfügen, dann
ist es zur Sicherstellung der Befriedigung bestimmter Bedürf-
nisse nicht mehr unbedingt erforderlich, dass die wirthschaften-
den Individuen über die zur directen Befriedigung dieser letz-
tern erforderlichen Güter verfügen. Unter entwickelten Cultur-
verhältnissen können die wirthschaftenden Subjecte sich die
Befriedigung ihrer Bedürfnisse zwar vor wie nach dadurch
sicher stellen, dass sie sich in den Besitz solcher Güter
setzen, welche bei directer Verwendung jenen Erfolg herbei-
führen, den wir die Befriedigung dieser Bedürfnisse nennen, sie
können denselben Erfolg aber auch in indirecter Weise herbei-
führen, indem sie Güter ihrer Verfügung unterwerfen, welche je
*) Vgl. Schmoller, Tübing. Ztsch. 1863, S. 53.
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