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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
und mehr Gesellschaftskreise bei sinkenden Preisen zur Con-
sumtion des Artikels gelangen und die Versorgung der Gesell-
schaft überhaupt eine immer vollständigere wird *).

Auch in der Tendenz der ökonomischen Thätigkeit der bei
der Erzeugung eines Gutes betheiligten wirthschaftenden Per-
sonen findet durch das Auftreten der Concurrenz ein mächtiger
Umschwung statt. Dem Monopolisten ist naturgemäss das Be-
streben eigen, seine Monopolgüter nur den höhern Gesellschafts-
schichten zugänglich zu machen und alle minder tauschkräftigen
Schichten der Gesellschaft vom Genusse derselben auszuschliessen,
weil es für ihn der Regel nach viel vortheilhafter und immer
bequemer ist, grosse Gewinne an geringern, als geringe Gewinne
an grössern Quantitäten zu erzielen; die Concurrenz, welche
selbst den geringsten ökonomischen Gewinn, wo immer er mög-
lich ist, auszubeuten bemüht ist, hat dagegen die Tendenz, mit
den Gütern in so tiefe Gesellschaftskreise herabzusteigen, als
die jeweilige ökonomische Sachlage dies nur immer gestattet.
Der Monopolist hat die Regelung der Preise, beziehungsweise

*) Wir haben in dem Vorangehenden auf die Ursachen hingewiesen,
welche bewirken, dass der Monopolist der Regel nach nicht bestimmte Quan-
titäten seiner Waare schlechthin zur Veräusserung bringt, und die Preis-
bildung, gleich wie bei einer Auction, abwartet, sondern in den meisten Fällen
von vornherein gewisse Preise für eine Waare fixirt und der Wirkung der-
selben auf den Absatz entgegensieht. Ein Aehnliches gilt nun auch dort, wo
mehrere Concurrenten im Anbote einer Waare auftreten. Auch hier pflegt
jeder derselben seine Waare zu einem bestimmten Preise auszubieten und
denselben so zu calculiren, dass ihm voraussichtlich ein möglichst hoher Erlös
zufalle. Was aber seine diesbezügliche Thätigkeit von jener des Monopo-
listen unterscheidet, ist, dass dieser Letztere, wie wir sahen, es oft in seinem
Interesse gelegen finden kann, die Preise so hoch zu stellen, dass nur ein
Theil der ihm verfügbaren Quantität in den Consum gelangt, während der
Erstere durch die Concurrenz gezwungen ist, die Preise mit Rücksicht auf
die gesammte in seinen und seiner Concurrenten Händen befindlichen Quan-
titäten festzustellen, und die Preise demnach -- von Irrthum und Unkenntniss
der wirthschaftenden Subjecte abgesehen -- sich unter der Einwirkung der
gesammten, den Concurrenten im Anbote verfügbaren Quantitäten bilden. Dazu
tritt nun noch der Umstand, dass die verfügbare Quantität der Waaren
durch die Concurrenz, wie wir sahen, überhaupt beträchtlich gesteigert wird,
und es liegt hierin die Ursache der Ermässigung der Preise, welche die Con-
currenz im Gefolge hat.
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Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
und mehr Gesellschaftskreise bei sinkenden Preisen zur Con-
sumtion des Artikels gelangen und die Versorgung der Gesell-
schaft überhaupt eine immer vollständigere wird *).

Auch in der Tendenz der ökonomischen Thätigkeit der bei
der Erzeugung eines Gutes betheiligten wirthschaftenden Per-
sonen findet durch das Auftreten der Concurrenz ein mächtiger
Umschwung statt. Dem Monopolisten ist naturgemäss das Be-
streben eigen, seine Monopolgüter nur den höhern Gesellschafts-
schichten zugänglich zu machen und alle minder tauschkräftigen
Schichten der Gesellschaft vom Genusse derselben auszuschliessen,
weil es für ihn der Regel nach viel vortheilhafter und immer
bequemer ist, grosse Gewinne an geringern, als geringe Gewinne
an grössern Quantitäten zu erzielen; die Concurrenz, welche
selbst den geringsten ökonomischen Gewinn, wo immer er mög-
lich ist, auszubeuten bemüht ist, hat dagegen die Tendenz, mit
den Gütern in so tiefe Gesellschaftskreise herabzusteigen, als
die jeweilige ökonomische Sachlage dies nur immer gestattet.
Der Monopolist hat die Regelung der Preise, beziehungsweise

*) Wir haben in dem Vorangehenden auf die Ursachen hingewiesen,
welche bewirken, dass der Monopolist der Regel nach nicht bestimmte Quan-
titäten seiner Waare schlechthin zur Veräusserung bringt, und die Preis-
bildung, gleich wie bei einer Auction, abwartet, sondern in den meisten Fällen
von vornherein gewisse Preise für eine Waare fixirt und der Wirkung der-
selben auf den Absatz entgegensieht. Ein Aehnliches gilt nun auch dort, wo
mehrere Concurrenten im Anbote einer Waare auftreten. Auch hier pflegt
jeder derselben seine Waare zu einem bestimmten Preise auszubieten und
denselben so zu calculiren, dass ihm voraussichtlich ein möglichst hoher Erlös
zufalle. Was aber seine diesbezügliche Thätigkeit von jener des Monopo-
listen unterscheidet, ist, dass dieser Letztere, wie wir sahen, es oft in seinem
Interesse gelegen finden kann, die Preise so hoch zu stellen, dass nur ein
Theil der ihm verfügbaren Quantität in den Consum gelangt, während der
Erstere durch die Concurrenz gezwungen ist, die Preise mit Rücksicht auf
die gesammte in seinen und seiner Concurrenten Händen befindlichen Quan-
titäten festzustellen, und die Preise demnach — von Irrthum und Unkenntniss
der wirthschaftenden Subjecte abgesehen — sich unter der Einwirkung der
gesammten, den Concurrenten im Anbote verfügbaren Quantitäten bilden. Dazu
tritt nun noch der Umstand, dass die verfügbare Quantität der Waaren
durch die Concurrenz, wie wir sahen, überhaupt beträchtlich gesteigert wird,
und es liegt hierin die Ursache der Ermässigung der Preise, welche die Con-
currenz im Gefolge hat.
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[211/0229] Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz. und mehr Gesellschaftskreise bei sinkenden Preisen zur Con- sumtion des Artikels gelangen und die Versorgung der Gesell- schaft überhaupt eine immer vollständigere wird *). Auch in der Tendenz der ökonomischen Thätigkeit der bei der Erzeugung eines Gutes betheiligten wirthschaftenden Per- sonen findet durch das Auftreten der Concurrenz ein mächtiger Umschwung statt. Dem Monopolisten ist naturgemäss das Be- streben eigen, seine Monopolgüter nur den höhern Gesellschafts- schichten zugänglich zu machen und alle minder tauschkräftigen Schichten der Gesellschaft vom Genusse derselben auszuschliessen, weil es für ihn der Regel nach viel vortheilhafter und immer bequemer ist, grosse Gewinne an geringern, als geringe Gewinne an grössern Quantitäten zu erzielen; die Concurrenz, welche selbst den geringsten ökonomischen Gewinn, wo immer er mög- lich ist, auszubeuten bemüht ist, hat dagegen die Tendenz, mit den Gütern in so tiefe Gesellschaftskreise herabzusteigen, als die jeweilige ökonomische Sachlage dies nur immer gestattet. Der Monopolist hat die Regelung der Preise, beziehungsweise *) Wir haben in dem Vorangehenden auf die Ursachen hingewiesen, welche bewirken, dass der Monopolist der Regel nach nicht bestimmte Quan- titäten seiner Waare schlechthin zur Veräusserung bringt, und die Preis- bildung, gleich wie bei einer Auction, abwartet, sondern in den meisten Fällen von vornherein gewisse Preise für eine Waare fixirt und der Wirkung der- selben auf den Absatz entgegensieht. Ein Aehnliches gilt nun auch dort, wo mehrere Concurrenten im Anbote einer Waare auftreten. Auch hier pflegt jeder derselben seine Waare zu einem bestimmten Preise auszubieten und denselben so zu calculiren, dass ihm voraussichtlich ein möglichst hoher Erlös zufalle. Was aber seine diesbezügliche Thätigkeit von jener des Monopo- listen unterscheidet, ist, dass dieser Letztere, wie wir sahen, es oft in seinem Interesse gelegen finden kann, die Preise so hoch zu stellen, dass nur ein Theil der ihm verfügbaren Quantität in den Consum gelangt, während der Erstere durch die Concurrenz gezwungen ist, die Preise mit Rücksicht auf die gesammte in seinen und seiner Concurrenten Händen befindlichen Quan- titäten festzustellen, und die Preise demnach — von Irrthum und Unkenntniss der wirthschaftenden Subjecte abgesehen — sich unter der Einwirkung der gesammten, den Concurrenten im Anbote verfügbaren Quantitäten bilden. Dazu tritt nun noch der Umstand, dass die verfügbare Quantität der Waaren durch die Concurrenz, wie wir sahen, überhaupt beträchtlich gesteigert wird, und es liegt hierin die Ursache der Ermässigung der Preise, welche die Con- currenz im Gefolge hat. 14 *

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/229>, abgerufen am 21.11.2024.