Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
beziehungsweise auf die Gütervertheilung unter die Concurrenten um die bezügliche Waare ist immer die gleiche.
Die grössere oder geringere zur Veräusserung gebrachte Quantität eines Gutes hat demnach allerdings einen sehr be- stimmenden Einfluss auf die Preisbildung und auf die Güter- vertheilung beim Monopolhandel sowohl, wie bei dem Tausch- handel unter dem Einflusse der Concurrenz, ob aber eine bestimmte Quantität einer Waare von einem Monopolisten allein, oder von mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen zur Veräusserung gebracht wird, hat keinen Einfluss auf die eben erwähnten Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens.
Ein Gleiches können wir dort beobachten, wo Waaren zu bestimmten Preisen angeboten werden.
Die grössere, oder geringere Höhe der Preise hat, wie wir sahen, einen sehr wichtigen Einfluss auf den Gesammtabsatz der betreffenden Waare sowohl, als auch auf die Quantität, welche jeder einzelne Concurrent um dieselbe thatsächlich er- werben wird; ob aber die Waaren (bei den so fixirten Preisen) von einem einzelnen, oder von mehreren wirthschaftenden Sub- jecten zu Markte gebracht werden, hat weder auf den Absatz im Ganzen, noch auch auf die Quantitäten, welche in die Hände der einzelnen wirthschaftenden Individuen übergehen, einen un- mittelbaren und nothwendigen Einfluss.
Die Grundsätze, welche wir bezüglich der Einwirkung be- stimmter, zur Veräusserung gebrachter Quantitäten einer Monopolwaare auf die Preisbildung (S. 186) und jene, welche wir bezüglich bestimmter Preise auf den Absatz derselben (S. 191 ff.), in beiden Fällen aber auch auf ihre Vertheilung unter die einzelnen Concurrenten um dieselbe, entwickelt haben, sind demnach ihrem vollen Inhalte nach auch für alle jene Fälle an- wendbar, wo eine Anzahl von wirthschaftenden Subjecten (Con- currenten in der Nachfrage) um die ihnen von mehreren anderen wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten im Anbote) zum Aus- tausch angebotenen Quantitäten einer Waare in Concurrenz treten.
Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
beziehungsweise auf die Gütervertheilung unter die Concurrenten um die bezügliche Waare ist immer die gleiche.
Die grössere oder geringere zur Veräusserung gebrachte Quantität eines Gutes hat demnach allerdings einen sehr be- stimmenden Einfluss auf die Preisbildung und auf die Güter- vertheilung beim Monopolhandel sowohl, wie bei dem Tausch- handel unter dem Einflusse der Concurrenz, ob aber eine bestimmte Quantität einer Waare von einem Monopolisten allein, oder von mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen zur Veräusserung gebracht wird, hat keinen Einfluss auf die eben erwähnten Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens.
Ein Gleiches können wir dort beobachten, wo Waaren zu bestimmten Preisen angeboten werden.
Die grössere, oder geringere Höhe der Preise hat, wie wir sahen, einen sehr wichtigen Einfluss auf den Gesammtabsatz der betreffenden Waare sowohl, als auch auf die Quantität, welche jeder einzelne Concurrent um dieselbe thatsächlich er- werben wird; ob aber die Waaren (bei den so fixirten Preisen) von einem einzelnen, oder von mehreren wirthschaftenden Sub- jecten zu Markte gebracht werden, hat weder auf den Absatz im Ganzen, noch auch auf die Quantitäten, welche in die Hände der einzelnen wirthschaftenden Individuen übergehen, einen un- mittelbaren und nothwendigen Einfluss.
Die Grundsätze, welche wir bezüglich der Einwirkung be- stimmter, zur Veräusserung gebrachter Quantitäten einer Monopolwaare auf die Preisbildung (S. 186) und jene, welche wir bezüglich bestimmter Preise auf den Absatz derselben (S. 191 ff.), in beiden Fällen aber auch auf ihre Vertheilung unter die einzelnen Concurrenten um dieselbe, entwickelt haben, sind demnach ihrem vollen Inhalte nach auch für alle jene Fälle an- wendbar, wo eine Anzahl von wirthschaftenden Subjecten (Con- currenten in der Nachfrage) um die ihnen von mehreren anderen wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten im Anbote) zum Aus- tausch angebotenen Quantitäten einer Waare in Concurrenz treten.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0223"n="205"/><fwplace="top"type="header">Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.</fw><lb/><hirendition="#g">beziehungsweise auf die Gütervertheilung unter<lb/>
die Concurrenten um die bezügliche Waare ist<lb/>
immer die gleiche</hi>.</p><lb/><p>Die grössere oder geringere zur Veräusserung gebrachte<lb/>
Quantität eines Gutes hat demnach allerdings einen sehr be-<lb/>
stimmenden Einfluss auf die Preisbildung und auf die Güter-<lb/>
vertheilung beim Monopolhandel sowohl, wie bei dem Tausch-<lb/>
handel unter dem Einflusse der Concurrenz, ob aber eine<lb/>
bestimmte Quantität einer Waare von einem Monopolisten allein,<lb/>
oder von mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen<lb/>
zur Veräusserung gebracht wird, hat keinen Einfluss auf die<lb/>
eben erwähnten Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens.</p><lb/><p>Ein Gleiches können wir dort beobachten, wo Waaren zu<lb/>
bestimmten Preisen angeboten werden.</p><lb/><p>Die grössere, oder geringere Höhe der Preise hat, wie wir<lb/>
sahen, einen sehr wichtigen Einfluss auf den Gesammtabsatz<lb/>
der betreffenden Waare sowohl, als auch auf die Quantität,<lb/>
welche jeder einzelne Concurrent um dieselbe thatsächlich er-<lb/>
werben wird; ob aber die Waaren (bei den so fixirten Preisen)<lb/>
von einem einzelnen, oder von mehreren wirthschaftenden Sub-<lb/>
jecten zu Markte gebracht werden, hat weder auf den Absatz<lb/>
im Ganzen, noch auch auf die Quantitäten, welche in die Hände<lb/>
der einzelnen wirthschaftenden Individuen übergehen, einen un-<lb/>
mittelbaren und nothwendigen Einfluss.</p><lb/><p>Die Grundsätze, welche wir bezüglich der Einwirkung be-<lb/>
stimmter, zur Veräusserung gebrachter Quantitäten einer<lb/>
Monopolwaare auf die Preisbildung (S. 186) und jene, welche<lb/>
wir bezüglich bestimmter Preise auf den Absatz derselben<lb/>
(S. 191 ff.), in beiden Fällen aber auch auf ihre Vertheilung unter<lb/>
die einzelnen Concurrenten um dieselbe, entwickelt haben, sind<lb/>
demnach ihrem vollen Inhalte nach auch für alle jene Fälle an-<lb/>
wendbar, wo eine Anzahl von wirthschaftenden Subjecten (Con-<lb/>
currenten in der Nachfrage) um die ihnen von mehreren anderen<lb/>
wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten im Anbote) zum Aus-<lb/>
tausch angebotenen Quantitäten einer Waare in Concurrenz<lb/>
treten.</p></div><lb/></div></div></body></text></TEI>
[205/0223]
Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
beziehungsweise auf die Gütervertheilung unter
die Concurrenten um die bezügliche Waare ist
immer die gleiche.
Die grössere oder geringere zur Veräusserung gebrachte
Quantität eines Gutes hat demnach allerdings einen sehr be-
stimmenden Einfluss auf die Preisbildung und auf die Güter-
vertheilung beim Monopolhandel sowohl, wie bei dem Tausch-
handel unter dem Einflusse der Concurrenz, ob aber eine
bestimmte Quantität einer Waare von einem Monopolisten allein,
oder von mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen
zur Veräusserung gebracht wird, hat keinen Einfluss auf die
eben erwähnten Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens.
Ein Gleiches können wir dort beobachten, wo Waaren zu
bestimmten Preisen angeboten werden.
Die grössere, oder geringere Höhe der Preise hat, wie wir
sahen, einen sehr wichtigen Einfluss auf den Gesammtabsatz
der betreffenden Waare sowohl, als auch auf die Quantität,
welche jeder einzelne Concurrent um dieselbe thatsächlich er-
werben wird; ob aber die Waaren (bei den so fixirten Preisen)
von einem einzelnen, oder von mehreren wirthschaftenden Sub-
jecten zu Markte gebracht werden, hat weder auf den Absatz
im Ganzen, noch auch auf die Quantitäten, welche in die Hände
der einzelnen wirthschaftenden Individuen übergehen, einen un-
mittelbaren und nothwendigen Einfluss.
Die Grundsätze, welche wir bezüglich der Einwirkung be-
stimmter, zur Veräusserung gebrachter Quantitäten einer
Monopolwaare auf die Preisbildung (S. 186) und jene, welche
wir bezüglich bestimmter Preise auf den Absatz derselben
(S. 191 ff.), in beiden Fällen aber auch auf ihre Vertheilung unter
die einzelnen Concurrenten um dieselbe, entwickelt haben, sind
demnach ihrem vollen Inhalte nach auch für alle jene Fälle an-
wendbar, wo eine Anzahl von wirthschaftenden Subjecten (Con-
currenten in der Nachfrage) um die ihnen von mehreren anderen
wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten im Anbote) zum Aus-
tausch angebotenen Quantitäten einer Waare in Concurrenz
treten.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/223>, abgerufen am 08.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.