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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
gern, von mehreren Concurrenten im Anbote zur Veräusserung
gebrachten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, be-
ziehungsweise auf die Vertheilung der bezüglichen Waare unter
die Concurrenten um dieselbe haben werden.

Nehmen wir nun zunächst an, es seien zwei Concurrenten
im Anbote A1 und A2 vorhanden und dieselben brächten zu-
sammen 3 Pferde zur Veräusserung, wovon A1 2 Pferde und A2
1 Pferd; so ist nach dem, was wir oben sagten, klar, dass in die-
sem Falle der Landwirth B1 2 Pferde, der Landwirth B2 aber 1 Pferd
und zwar zu Preisen erstehen wird, welche zwischen 70 und
60 Metzen Getreide sich bilden werden, indem ein höherer Preis
durch das ökonomische Interesse der beiden Landleute B1 und
B2, ein niederer Preis durch die Concurrenz des B3 ausgeschlossen
ist. Nehmen wir den Fall, dass A1 und A2 6 Pferde zur Ver-
äusserung bringen, so ist nicht minder sicher, dass B1 hievon 3,
B2 2 und B3 1 Stück erstehen, der Preis aber sich zwischen
60 und 50 Metzen Getreide stellen wird u. s. f.*).

Vergleichen wir die hier mit Rücksicht auf bestimmte, von
mehreren Concurrenten zur Veräusserung gebrachte Quantitäten
einer Waare erfolgende Preisbildung und Gütervertheilung mit
jener, welche wir beim Monopolhandel beobachtet haben, so be-
gegnen wir einer vollständigen Analogie. Ob ein Monopolist,
oder aber mehrere Concurrenten im Anbote eine
bestimmte Quantität einer Waare zur Veräusserung
bringen, und in welcher Weise diese Quantität auch
immer unter die einzelnen Concurrenten im Anbote
vertheilt ist, die Wirkung auf die Preisbildung
,

*) Aus dem Obigen ist zugleich ersichtlich, von welch' hoher Wich-
tigkeit Märkte, Messen, Börsen und überhaupt alle Concentrationspuncte
des Verkehres für die Wirthschaft des Menschen sind, indem bei com-
plicirteren Verkehrsverhältnissen eine ökonomische Preisbildung ohne die
obigen Einrichtungen geradezu unmöglich ist. Die Speculation, welche sich
daselbst entwickelt, hat die Wirkung, die unökonomische Preisbildung --
aus welchen Ursachen dieselbe auch immer erfolgen mag -- zu verhindern,
oder doch in ihrem schädlichen Einfluss auf die menschliche Wirthschaft ab-
zuschwächen. (Vgl. J. Prince Smith in der Berliner "Vierteljahrschrift für
Volksw." 1863, IV, S. 143 ff.; O. Michaelis, ibid. 1864, IV, S. 130 ff.,
1865, V u. VI; K. Scholz, ibid. 1867, I, S. 25 ff., u. A. Emminghaus,
ibid. S. 61 ff.)

Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
gern, von mehreren Concurrenten im Anbote zur Veräusserung
gebrachten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, be-
ziehungsweise auf die Vertheilung der bezüglichen Waare unter
die Concurrenten um dieselbe haben werden.

Nehmen wir nun zunächst an, es seien zwei Concurrenten
im Anbote A1 und A2 vorhanden und dieselben brächten zu-
sammen 3 Pferde zur Veräusserung, wovon A1 2 Pferde und A2
1 Pferd; so ist nach dem, was wir oben sagten, klar, dass in die-
sem Falle der Landwirth B1 2 Pferde, der Landwirth B2 aber 1 Pferd
und zwar zu Preisen erstehen wird, welche zwischen 70 und
60 Metzen Getreide sich bilden werden, indem ein höherer Preis
durch das ökonomische Interesse der beiden Landleute B1 und
B2, ein niederer Preis durch die Concurrenz des B3 ausgeschlossen
ist. Nehmen wir den Fall, dass A1 und A2 6 Pferde zur Ver-
äusserung bringen, so ist nicht minder sicher, dass B1 hievon 3,
B2 2 und B3 1 Stück erstehen, der Preis aber sich zwischen
60 und 50 Metzen Getreide stellen wird u. s. f.*).

Vergleichen wir die hier mit Rücksicht auf bestimmte, von
mehreren Concurrenten zur Veräusserung gebrachte Quantitäten
einer Waare erfolgende Preisbildung und Gütervertheilung mit
jener, welche wir beim Monopolhandel beobachtet haben, so be-
gegnen wir einer vollständigen Analogie. Ob ein Monopolist,
oder aber mehrere Concurrenten im Anbote eine
bestimmte Quantität einer Waare zur Veräusserung
bringen, und in welcher Weise diese Quantität auch
immer unter die einzelnen Concurrenten im Anbote
vertheilt ist, die Wirkung auf die Preisbildung
,

*) Aus dem Obigen ist zugleich ersichtlich, von welch’ hoher Wich-
tigkeit Märkte, Messen, Börsen und überhaupt alle Concentrationspuncte
des Verkehres für die Wirthschaft des Menschen sind, indem bei com-
plicirteren Verkehrsverhältnissen eine ökonomische Preisbildung ohne die
obigen Einrichtungen geradezu unmöglich ist. Die Speculation, welche sich
daselbst entwickelt, hat die Wirkung, die unökonomische Preisbildung —
aus welchen Ursachen dieselbe auch immer erfolgen mag — zu verhindern,
oder doch in ihrem schädlichen Einfluss auf die menschliche Wirthschaft ab-
zuschwächen. (Vgl. J. Prince Smith in der Berliner „Vierteljahrschrift für
Volksw.“ 1863, IV, S. 143 ff.; O. Michaelis, ibid. 1864, IV, S. 130 ff.,
1865, V u. VI; K. Scholz, ibid. 1867, I, S. 25 ff., u. A. Emminghaus,
ibid. S. 61 ff.)
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[204/0222] Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz. gern, von mehreren Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrachten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, be- ziehungsweise auf die Vertheilung der bezüglichen Waare unter die Concurrenten um dieselbe haben werden. Nehmen wir nun zunächst an, es seien zwei Concurrenten im Anbote A1 und A2 vorhanden und dieselben brächten zu- sammen 3 Pferde zur Veräusserung, wovon A1 2 Pferde und A2 1 Pferd; so ist nach dem, was wir oben sagten, klar, dass in die- sem Falle der Landwirth B1 2 Pferde, der Landwirth B2 aber 1 Pferd und zwar zu Preisen erstehen wird, welche zwischen 70 und 60 Metzen Getreide sich bilden werden, indem ein höherer Preis durch das ökonomische Interesse der beiden Landleute B1 und B2, ein niederer Preis durch die Concurrenz des B3 ausgeschlossen ist. Nehmen wir den Fall, dass A1 und A2 6 Pferde zur Ver- äusserung bringen, so ist nicht minder sicher, dass B1 hievon 3, B2 2 und B3 1 Stück erstehen, der Preis aber sich zwischen 60 und 50 Metzen Getreide stellen wird u. s. f. *). Vergleichen wir die hier mit Rücksicht auf bestimmte, von mehreren Concurrenten zur Veräusserung gebrachte Quantitäten einer Waare erfolgende Preisbildung und Gütervertheilung mit jener, welche wir beim Monopolhandel beobachtet haben, so be- gegnen wir einer vollständigen Analogie. Ob ein Monopolist, oder aber mehrere Concurrenten im Anbote eine bestimmte Quantität einer Waare zur Veräusserung bringen, und in welcher Weise diese Quantität auch immer unter die einzelnen Concurrenten im Anbote vertheilt ist, die Wirkung auf die Preisbildung, *) Aus dem Obigen ist zugleich ersichtlich, von welch’ hoher Wich- tigkeit Märkte, Messen, Börsen und überhaupt alle Concentrationspuncte des Verkehres für die Wirthschaft des Menschen sind, indem bei com- plicirteren Verkehrsverhältnissen eine ökonomische Preisbildung ohne die obigen Einrichtungen geradezu unmöglich ist. Die Speculation, welche sich daselbst entwickelt, hat die Wirkung, die unökonomische Preisbildung — aus welchen Ursachen dieselbe auch immer erfolgen mag — zu verhindern, oder doch in ihrem schädlichen Einfluss auf die menschliche Wirthschaft ab- zuschwächen. (Vgl. J. Prince Smith in der Berliner „Vierteljahrschrift für Volksw.“ 1863, IV, S. 143 ff.; O. Michaelis, ibid. 1864, IV, S. 130 ff., 1865, V u. VI; K. Scholz, ibid. 1867, I, S. 25 ff., u. A. Emminghaus, ibid. S. 61 ff.)

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/222>, abgerufen am 04.12.2024.