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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte,
indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Cha-
rakter einbüssen möchte.

Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern
Fall gilt, in welchem zwischen einem Monopolisten, rücksichtlich
eines untheilbaren Gutes, und mehreren anderen wirthschaftenden
Subjecten, rücksichtlich eines andern Gutes, die Grundlagen zu
ökonomischen Tauschoperationen vorliegen, zusammen, so er-
halten wir die nachfolgenden Grundsätze:

1. Ein untheilbares Monopolgut fällt bei der Concurrenz
mehrerer wirthschaftender Subjecte, für welche die Grundlagen
des ökonomischen Tausches rücksichtlich des in Rede stehenden
Monopolgutes vorhanden sind, demjenigen Concurrenten zu, für
welchen dasselbe das Aequivalent der grössten Quantität des
dagegen im Austausche zu bietenden Gutes ist.

2. Die Preisbildung erfolgt in diesem Falle innerhalb der
Grenzen, welche durch die Aequivalente des in Rede stehenden
Monopolgutes für die beiden tauschlustigsten, beziehungsweise
tauschkräftigsten Concurrenten gegeben sind.

3. Die Fixirung des Preises innerhalb der obigen Grenzen
der Preisbildung erfolgt aber nach den beim isolirten Tausche
dargelegten Grundsätzen.

b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten
eines Monopols.

Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall
des Monopolhandels zum Gegenstande unserer Untersuchung
gemacht, in welchem ein Monopolist ein einzelnes, untheil-
bares
Gut zu Markte bringt und die Preisbildung unter dem
Einflusse der Concurrenz mehrerer wirthschaftenden Subjecte
um dasselbe erfolgt.

Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln ge-
denken, ist derjenige, in welchem zwischen einem Monopolisten,
welcher über Quantitäten eines Monopolgutes verfügt, einer-
seits, und mehreren wirthschaftenden Subjecten, welche über
Quantitäten eines andern Gutes verfügen, andererseits, gleich-
zeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen be-
stehen.


Die Preisbildung im Monopolhandel.
nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte,
indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Cha-
rakter einbüssen möchte.

Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern
Fall gilt, in welchem zwischen einem Monopolisten, rücksichtlich
eines untheilbaren Gutes, und mehreren anderen wirthschaftenden
Subjecten, rücksichtlich eines andern Gutes, die Grundlagen zu
ökonomischen Tauschoperationen vorliegen, zusammen, so er-
halten wir die nachfolgenden Grundsätze:

1. Ein untheilbares Monopolgut fällt bei der Concurrenz
mehrerer wirthschaftender Subjecte, für welche die Grundlagen
des ökonomischen Tausches rücksichtlich des in Rede stehenden
Monopolgutes vorhanden sind, demjenigen Concurrenten zu, für
welchen dasselbe das Aequivalent der grössten Quantität des
dagegen im Austausche zu bietenden Gutes ist.

2. Die Preisbildung erfolgt in diesem Falle innerhalb der
Grenzen, welche durch die Aequivalente des in Rede stehenden
Monopolgutes für die beiden tauschlustigsten, beziehungsweise
tauschkräftigsten Concurrenten gegeben sind.

3. Die Fixirung des Preises innerhalb der obigen Grenzen
der Preisbildung erfolgt aber nach den beim isolirten Tausche
dargelegten Grundsätzen.

b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten
eines Monopols.

Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall
des Monopolhandels zum Gegenstande unserer Untersuchung
gemacht, in welchem ein Monopolist ein einzelnes, untheil-
bares
Gut zu Markte bringt und die Preisbildung unter dem
Einflusse der Concurrenz mehrerer wirthschaftenden Subjecte
um dasselbe erfolgt.

Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln ge-
denken, ist derjenige, in welchem zwischen einem Monopolisten,
welcher über Quantitäten eines Monopolgutes verfügt, einer-
seits, und mehreren wirthschaftenden Subjecten, welche über
Quantitäten eines andern Gutes verfügen, andererseits, gleich-
zeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen be-
stehen.


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[186/0204] Die Preisbildung im Monopolhandel. nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte, indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Cha- rakter einbüssen möchte. Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern Fall gilt, in welchem zwischen einem Monopolisten, rücksichtlich eines untheilbaren Gutes, und mehreren anderen wirthschaftenden Subjecten, rücksichtlich eines andern Gutes, die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorliegen, zusammen, so er- halten wir die nachfolgenden Grundsätze: 1. Ein untheilbares Monopolgut fällt bei der Concurrenz mehrerer wirthschaftender Subjecte, für welche die Grundlagen des ökonomischen Tausches rücksichtlich des in Rede stehenden Monopolgutes vorhanden sind, demjenigen Concurrenten zu, für welchen dasselbe das Aequivalent der grössten Quantität des dagegen im Austausche zu bietenden Gutes ist. 2. Die Preisbildung erfolgt in diesem Falle innerhalb der Grenzen, welche durch die Aequivalente des in Rede stehenden Monopolgutes für die beiden tauschlustigsten, beziehungsweise tauschkräftigsten Concurrenten gegeben sind. 3. Die Fixirung des Preises innerhalb der obigen Grenzen der Preisbildung erfolgt aber nach den beim isolirten Tausche dargelegten Grundsätzen. b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten eines Monopols. Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall des Monopolhandels zum Gegenstande unserer Untersuchung gemacht, in welchem ein Monopolist ein einzelnes, untheil- bares Gut zu Markte bringt und die Preisbildung unter dem Einflusse der Concurrenz mehrerer wirthschaftenden Subjecte um dasselbe erfolgt. Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln ge- denken, ist derjenige, in welchem zwischen einem Monopolisten, welcher über Quantitäten eines Monopolgutes verfügt, einer- seits, und mehreren wirthschaftenden Subjecten, welche über Quantitäten eines andern Gutes verfügen, andererseits, gleich- zeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen be- stehen.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/204>, abgerufen am 22.11.2024.