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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
von 10 und 80, sondern in den engeren Grenzen von 30 und
80 Metzen Getreide erfolgen wird, denn nur bei einer innerhalb
dieser Grenzen erfolgenden Preisbildung erwächst den beiden
Tauschenden ein ökonomischer Nutzen aus dem Tauschgeschäfte,
während doch zugleich die Concurrenz des B2 ökonomisch aus-
geschlossen ist. Damit ist aber dann das einfache Verhältniss
des isolirten Tausches wieder hergestellt, mit dem einzigen
Unterschiede, dass die Grenzen der Preisbildung engere ge-
worden sind, und finden die oben hinsichtlich des isolirten
Tausches dargelegten Grundsätze (S. 178) im Uebrigen denn
auch hier ihre volle Anwendung.

Setzen wir nun weiter den Fall, dass zu den beiden bis-
herigen Concurrenten um das Pferd des A, nämlich zu B1 und
B2, noch ein dritter Concurrent B3 hinzutreten würde, für
welchen jenes Pferd einen Werth von 50 Metzen Getreide hätte,
so ist nach dem, was wir soeben sagten, klar, dass das Tausch-
geschäft zwar gleichfalls zwischen A und B1 stattfinden, die
Preisbildung hiebei indess innerhalb der Grenzen von 50 und
80 Metzen, bei einem vierten Concurrenten, B4, für welchen das
Pferd des A einen Werth von 70 Metzen Getreide hätte, das
Tauschgeschäft nicht minder zwischen A und B1 stattfände, aber
die Preisbildung innerhalb der Grenzen von 70 und 80 Metzen
erfolgen müsste.

Erst wenn ein Concurrent, z. B. das wirthschaftende Sub-
ject B5, auftreten würde, für welchen das in Rede stehende
Monopolgut gar einen Werth von 90 Metzen Getreide hätte,
würde das Tauschgeschäft zwischen A und diesem letzteren
stattfinden, der Preis des Pferdes sich hiebei aber zwischen 80
und 90 Metzen Getreide fixiren. Es ist nämlich klar, dass der
in Rede stehende Concurrent die vorhandene Tauschgelegenheit
zu seinem ökonomischen Nutzen auszubeuten, und doch sämmt-
liche übrige Concurrenten (einschliesslich B1) von demselben
ökonomisch auszuschliessen in der Lage wäre. Die Preisbildung
zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fände aber darin ihre Be-
gründung, dass einerseits der Concurrent B1 nur durch einen
Preis von mindestens 80 Metzen Getreide von dem Tausch-
geschäfte ökonomisch ausgeschlossen werden könnte, also der
Preis nicht unter diese Höhe sinken, andererseits aber auch

Die Preisbildung im Monopolhandel.
von 10 und 80, sondern in den engeren Grenzen von 30 und
80 Metzen Getreide erfolgen wird, denn nur bei einer innerhalb
dieser Grenzen erfolgenden Preisbildung erwächst den beiden
Tauschenden ein ökonomischer Nutzen aus dem Tauschgeschäfte,
während doch zugleich die Concurrenz des B2 ökonomisch aus-
geschlossen ist. Damit ist aber dann das einfache Verhältniss
des isolirten Tausches wieder hergestellt, mit dem einzigen
Unterschiede, dass die Grenzen der Preisbildung engere ge-
worden sind, und finden die oben hinsichtlich des isolirten
Tausches dargelegten Grundsätze (S. 178) im Uebrigen denn
auch hier ihre volle Anwendung.

Setzen wir nun weiter den Fall, dass zu den beiden bis-
herigen Concurrenten um das Pferd des A, nämlich zu B1 und
B2, noch ein dritter Concurrent B3 hinzutreten würde, für
welchen jenes Pferd einen Werth von 50 Metzen Getreide hätte,
so ist nach dem, was wir soeben sagten, klar, dass das Tausch-
geschäft zwar gleichfalls zwischen A und B1 stattfinden, die
Preisbildung hiebei indess innerhalb der Grenzen von 50 und
80 Metzen, bei einem vierten Concurrenten, B4, für welchen das
Pferd des A einen Werth von 70 Metzen Getreide hätte, das
Tauschgeschäft nicht minder zwischen A und B1 stattfände, aber
die Preisbildung innerhalb der Grenzen von 70 und 80 Metzen
erfolgen müsste.

Erst wenn ein Concurrent, z. B. das wirthschaftende Sub-
ject B5, auftreten würde, für welchen das in Rede stehende
Monopolgut gar einen Werth von 90 Metzen Getreide hätte,
würde das Tauschgeschäft zwischen A und diesem letzteren
stattfinden, der Preis des Pferdes sich hiebei aber zwischen 80
und 90 Metzen Getreide fixiren. Es ist nämlich klar, dass der
in Rede stehende Concurrent die vorhandene Tauschgelegenheit
zu seinem ökonomischen Nutzen auszubeuten, und doch sämmt-
liche übrige Concurrenten (einschliesslich B1) von demselben
ökonomisch auszuschliessen in der Lage wäre. Die Preisbildung
zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fände aber darin ihre Be-
gründung, dass einerseits der Concurrent B1 nur durch einen
Preis von mindestens 80 Metzen Getreide von dem Tausch-
geschäfte ökonomisch ausgeschlossen werden könnte, also der
Preis nicht unter diese Höhe sinken, andererseits aber auch

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[185/0203] Die Preisbildung im Monopolhandel. von 10 und 80, sondern in den engeren Grenzen von 30 und 80 Metzen Getreide erfolgen wird, denn nur bei einer innerhalb dieser Grenzen erfolgenden Preisbildung erwächst den beiden Tauschenden ein ökonomischer Nutzen aus dem Tauschgeschäfte, während doch zugleich die Concurrenz des B2 ökonomisch aus- geschlossen ist. Damit ist aber dann das einfache Verhältniss des isolirten Tausches wieder hergestellt, mit dem einzigen Unterschiede, dass die Grenzen der Preisbildung engere ge- worden sind, und finden die oben hinsichtlich des isolirten Tausches dargelegten Grundsätze (S. 178) im Uebrigen denn auch hier ihre volle Anwendung. Setzen wir nun weiter den Fall, dass zu den beiden bis- herigen Concurrenten um das Pferd des A, nämlich zu B1 und B2, noch ein dritter Concurrent B3 hinzutreten würde, für welchen jenes Pferd einen Werth von 50 Metzen Getreide hätte, so ist nach dem, was wir soeben sagten, klar, dass das Tausch- geschäft zwar gleichfalls zwischen A und B1 stattfinden, die Preisbildung hiebei indess innerhalb der Grenzen von 50 und 80 Metzen, bei einem vierten Concurrenten, B4, für welchen das Pferd des A einen Werth von 70 Metzen Getreide hätte, das Tauschgeschäft nicht minder zwischen A und B1 stattfände, aber die Preisbildung innerhalb der Grenzen von 70 und 80 Metzen erfolgen müsste. Erst wenn ein Concurrent, z. B. das wirthschaftende Sub- ject B5, auftreten würde, für welchen das in Rede stehende Monopolgut gar einen Werth von 90 Metzen Getreide hätte, würde das Tauschgeschäft zwischen A und diesem letzteren stattfinden, der Preis des Pferdes sich hiebei aber zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fixiren. Es ist nämlich klar, dass der in Rede stehende Concurrent die vorhandene Tauschgelegenheit zu seinem ökonomischen Nutzen auszubeuten, und doch sämmt- liche übrige Concurrenten (einschliesslich B1) von demselben ökonomisch auszuschliessen in der Lage wäre. Die Preisbildung zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fände aber darin ihre Be- gründung, dass einerseits der Concurrent B1 nur durch einen Preis von mindestens 80 Metzen Getreide von dem Tausch- geschäfte ökonomisch ausgeschlossen werden könnte, also der Preis nicht unter diese Höhe sinken, andererseits aber auch

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/203>, abgerufen am 22.11.2024.