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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
obachten, wo ein Austausch von Gütern stattfindet, welche einen
auf zwei wirthschaftende Individuen beschränkten Werth haben,
oder aber sonstige eigenthümliche Verhältnisse die beiden
Tauschenden ökonomisch isoliren.

Je höher nun aber die Cultur eines Volkes sich entwickelt,
um so seltener wird der Fall, dass die Grundlagen eines öko-
nomischen Austausches von Gütern lediglich für zwei wirth-
schaftende Subjecte vorhanden sind. A besitzt z. B. ein Pferd, das
für ihn einen Werth hat, welcher dem von 10 Metzen Getreide
gleichkommt, die neu in seine Verfügung treten würden, so
zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse besser
vorsorgen würde, falls er dies Thier auch nur gegen 11 Metzen
Getreide austauschen möchte. Für den Landwirth B dagegen,
der über einen grossen Vorrath von Getreide verfügt, aber
Mangel an Pferden hat, ist ein neu in seinen Besitz tretendes
Pferd ein Aequivalent für 20 Metzen seines Getreides, so zwar,
dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse bessere Vorsorge
treffen würde, wenn er für das Pferd des A selbst 19, der Land-
wirth B2 auch dann, wenn er dafür z. B. 29, und der Landwirth B3
selbst dann, wenn er dafür 39 Metzen Getreide im Austausche
hingeben möchte. In diesem Falle sind, nach dem, was wir oben
sagten, rücksichtlich der in Rede stehenden Güter die Grund-
lagen des ökonomischen Tausches offenbar nicht nur für A und
einen einzelnen der obigen Landwirthe vorhanden, sondern A
kann sein Pferd jedem derselben im ökonomischen Austausche
hingeben und jeder dieser letzteren dasselbe im ökonomischen
Austausche übernehmen.

Anschaulicher noch wird das Gesagte, wenn wir den Fall
in Betracht ziehen, dass nicht nur für A, sondern auch noch
für mehrere andere Pferdebesitzer A2, A3 u. s. f. die Grundlagen
für ökonomische Tauschoperationen mit den obigen Landwirthen
bestehen würden. Setzen wir z. B. den Fall, dass für A2 schon 8,
für A3 gar schon 6 neu in ihre Verfügung tretende Metzen Ge-
treide einen ebenso grossen Werth haben würden, wie eines
ihrer Pferde, so besteht kein Zweifel darüber, dass hier sogar
die Grundlagen ökonomischer Tausche zwischen jedem einzelnen
der obigen Viehzüchter und jedem einzelnen der obigen Land-
wirthe vorhanden wären.


Die Preisbildung im Monopolhandel.
obachten, wo ein Austausch von Gütern stattfindet, welche einen
auf zwei wirthschaftende Individuen beschränkten Werth haben,
oder aber sonstige eigenthümliche Verhältnisse die beiden
Tauschenden ökonomisch isoliren.

Je höher nun aber die Cultur eines Volkes sich entwickelt,
um so seltener wird der Fall, dass die Grundlagen eines öko-
nomischen Austausches von Gütern lediglich für zwei wirth-
schaftende Subjecte vorhanden sind. A besitzt z. B. ein Pferd, das
für ihn einen Werth hat, welcher dem von 10 Metzen Getreide
gleichkommt, die neu in seine Verfügung treten würden, so
zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse besser
vorsorgen würde, falls er dies Thier auch nur gegen 11 Metzen
Getreide austauschen möchte. Für den Landwirth B dagegen,
der über einen grossen Vorrath von Getreide verfügt, aber
Mangel an Pferden hat, ist ein neu in seinen Besitz tretendes
Pferd ein Aequivalent für 20 Metzen seines Getreides, so zwar,
dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse bessere Vorsorge
treffen würde, wenn er für das Pferd des A selbst 19, der Land-
wirth B2 auch dann, wenn er dafür z. B. 29, und der Landwirth B3
selbst dann, wenn er dafür 39 Metzen Getreide im Austausche
hingeben möchte. In diesem Falle sind, nach dem, was wir oben
sagten, rücksichtlich der in Rede stehenden Güter die Grund-
lagen des ökonomischen Tausches offenbar nicht nur für A und
einen einzelnen der obigen Landwirthe vorhanden, sondern A
kann sein Pferd jedem derselben im ökonomischen Austausche
hingeben und jeder dieser letzteren dasselbe im ökonomischen
Austausche übernehmen.

Anschaulicher noch wird das Gesagte, wenn wir den Fall
in Betracht ziehen, dass nicht nur für A, sondern auch noch
für mehrere andere Pferdebesitzer A2, A3 u. s. f. die Grundlagen
für ökonomische Tauschoperationen mit den obigen Landwirthen
bestehen würden. Setzen wir z. B. den Fall, dass für A2 schon 8,
für A3 gar schon 6 neu in ihre Verfügung tretende Metzen Ge-
treide einen ebenso grossen Werth haben würden, wie eines
ihrer Pferde, so besteht kein Zweifel darüber, dass hier sogar
die Grundlagen ökonomischer Tausche zwischen jedem einzelnen
der obigen Viehzüchter und jedem einzelnen der obigen Land-
wirthe vorhanden wären.


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[180/0198] Die Preisbildung im Monopolhandel. obachten, wo ein Austausch von Gütern stattfindet, welche einen auf zwei wirthschaftende Individuen beschränkten Werth haben, oder aber sonstige eigenthümliche Verhältnisse die beiden Tauschenden ökonomisch isoliren. Je höher nun aber die Cultur eines Volkes sich entwickelt, um so seltener wird der Fall, dass die Grundlagen eines öko- nomischen Austausches von Gütern lediglich für zwei wirth- schaftende Subjecte vorhanden sind. A besitzt z. B. ein Pferd, das für ihn einen Werth hat, welcher dem von 10 Metzen Getreide gleichkommt, die neu in seine Verfügung treten würden, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse besser vorsorgen würde, falls er dies Thier auch nur gegen 11 Metzen Getreide austauschen möchte. Für den Landwirth B dagegen, der über einen grossen Vorrath von Getreide verfügt, aber Mangel an Pferden hat, ist ein neu in seinen Besitz tretendes Pferd ein Aequivalent für 20 Metzen seines Getreides, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse bessere Vorsorge treffen würde, wenn er für das Pferd des A selbst 19, der Land- wirth B2 auch dann, wenn er dafür z. B. 29, und der Landwirth B3 selbst dann, wenn er dafür 39 Metzen Getreide im Austausche hingeben möchte. In diesem Falle sind, nach dem, was wir oben sagten, rücksichtlich der in Rede stehenden Güter die Grund- lagen des ökonomischen Tausches offenbar nicht nur für A und einen einzelnen der obigen Landwirthe vorhanden, sondern A kann sein Pferd jedem derselben im ökonomischen Austausche hingeben und jeder dieser letzteren dasselbe im ökonomischen Austausche übernehmen. Anschaulicher noch wird das Gesagte, wenn wir den Fall in Betracht ziehen, dass nicht nur für A, sondern auch noch für mehrere andere Pferdebesitzer A2, A3 u. s. f. die Grundlagen für ökonomische Tauschoperationen mit den obigen Landwirthen bestehen würden. Setzen wir z. B. den Fall, dass für A2 schon 8, für A3 gar schon 6 neu in ihre Verfügung tretende Metzen Ge- treide einen ebenso grossen Werth haben würden, wie eines ihrer Pferde, so besteht kein Zweifel darüber, dass hier sogar die Grundlagen ökonomischer Tausche zwischen jedem einzelnen der obigen Viehzüchter und jedem einzelnen der obigen Land- wirthe vorhanden wären.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/198>, abgerufen am 22.11.2024.