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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Grenzen des ökonomischen Tausches.
vorhanden sein können, ist naheliegend. Niemand wird aber in
diesem Falle behaupten, dass z. B. schon durch den Austausch
eines Pferdes des A gegen eine Kuh des B die etwa vor-
handenen Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen
A und B mit Rücksicht auf die in Rede stehenden Güter er-
schöpft sein müssten. Ebenso unzweifelhaft ist es aber auch,
dass diese Grundlagen nicht nothwendigerweise für die obigen
Güterquantitäten in ihrer Gesammtheit vorhanden sein müssen.
A, der z. B. sechs Pferde hat, würde seine Bedürfnisse besser
befriedigen können, falls er ein, zwei, oder vielleicht selbst drei
seiner Pferde gegen Kühe des B umtauschen würde; daraus
folgt aber keineswegs, dass er nothwendigerweise auch dann
einen ökonomischen Nutzen aus dem Tauschgeschäfte ziehen
würde, falls er seine sämmtlichen Pferde gegen die sämmtlichen
Kühe des B im Tausche hingeben würde. In diesem Falle könnte
es nämlich geschehen, dass, obzwar der ökonomischen Sachlage
nach die Grundlagen für ökonomische Tauschoperationen zwischen
A und B vorlagen, doch wegen des zu weit getriebenen Tausches
für die Bedürfnisse beider Contrahenten nach Vollzug desselben
sogar schlechter vorgesorgt wäre, als vor demselben.

Das obige Vorhältniss, wornach nicht lediglich einzelne
concrete Güter, sondern Quantitäten von solchen der Verfügung
der Menschen unterstehen, ist nun aber der Regel nach in der
Wirthschaft der Menschen zu beobachten und es liegt demnach
unserer Beobachtung eine Unzahl von Fällen vor, in welchen
zwei wirthschaftende Individuen über Quantitäten verschiedener
Güter verfügen, auch die Grundlagen zu ökonomischen Tausch-
operationen vorhanden sind, aber der Nutzen, der sich aus der Aus-
beutung derselben ziehen lässt, einerseits nur unvollständig ausge-
beutet werden würde, falls die beiden wirthschaftenden Subjecte zu
geringe Theilquantitäten der betreffenden Güter gegeneinander
austauschen würden, andererseits aber dieser Nutzen wieder
gemindert, ja völlig aufgehoben und sogar in sein Gegentheil
verwandelt werden möchte, falls dieselben ihre Tauschoperationen
zu weit treiben, das ist zu grosse Theilquantitäten der ihrer
Verfügung unterstehenden Güter gegen einander austauschen
würden.

Liegen nun aber unserer Beobachtung Fälle vor, wo ein

Menger, Volkswirthschaftslehre. 11

Die Grenzen des ökonomischen Tausches.
vorhanden sein können, ist naheliegend. Niemand wird aber in
diesem Falle behaupten, dass z. B. schon durch den Austausch
eines Pferdes des A gegen eine Kuh des B die etwa vor-
handenen Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen
A und B mit Rücksicht auf die in Rede stehenden Güter er-
schöpft sein müssten. Ebenso unzweifelhaft ist es aber auch,
dass diese Grundlagen nicht nothwendigerweise für die obigen
Güterquantitäten in ihrer Gesammtheit vorhanden sein müssen.
A, der z. B. sechs Pferde hat, würde seine Bedürfnisse besser
befriedigen können, falls er ein, zwei, oder vielleicht selbst drei
seiner Pferde gegen Kühe des B umtauschen würde; daraus
folgt aber keineswegs, dass er nothwendigerweise auch dann
einen ökonomischen Nutzen aus dem Tauschgeschäfte ziehen
würde, falls er seine sämmtlichen Pferde gegen die sämmtlichen
Kühe des B im Tausche hingeben würde. In diesem Falle könnte
es nämlich geschehen, dass, obzwar der ökonomischen Sachlage
nach die Grundlagen für ökonomische Tauschoperationen zwischen
A und B vorlagen, doch wegen des zu weit getriebenen Tausches
für die Bedürfnisse beider Contrahenten nach Vollzug desselben
sogar schlechter vorgesorgt wäre, als vor demselben.

Das obige Vorhältniss, wornach nicht lediglich einzelne
concrete Güter, sondern Quantitäten von solchen der Verfügung
der Menschen unterstehen, ist nun aber der Regel nach in der
Wirthschaft der Menschen zu beobachten und es liegt demnach
unserer Beobachtung eine Unzahl von Fällen vor, in welchen
zwei wirthschaftende Individuen über Quantitäten verschiedener
Güter verfügen, auch die Grundlagen zu ökonomischen Tausch-
operationen vorhanden sind, aber der Nutzen, der sich aus der Aus-
beutung derselben ziehen lässt, einerseits nur unvollständig ausge-
beutet werden würde, falls die beiden wirthschaftenden Subjecte zu
geringe Theilquantitäten der betreffenden Güter gegeneinander
austauschen würden, andererseits aber dieser Nutzen wieder
gemindert, ja völlig aufgehoben und sogar in sein Gegentheil
verwandelt werden möchte, falls dieselben ihre Tauschoperationen
zu weit treiben, das ist zu grosse Theilquantitäten der ihrer
Verfügung unterstehenden Güter gegen einander austauschen
würden.

Liegen nun aber unserer Beobachtung Fälle vor, wo ein

Menger, Volkswirthschaftslehre. 11
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[161/0179] Die Grenzen des ökonomischen Tausches. vorhanden sein können, ist naheliegend. Niemand wird aber in diesem Falle behaupten, dass z. B. schon durch den Austausch eines Pferdes des A gegen eine Kuh des B die etwa vor- handenen Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen A und B mit Rücksicht auf die in Rede stehenden Güter er- schöpft sein müssten. Ebenso unzweifelhaft ist es aber auch, dass diese Grundlagen nicht nothwendigerweise für die obigen Güterquantitäten in ihrer Gesammtheit vorhanden sein müssen. A, der z. B. sechs Pferde hat, würde seine Bedürfnisse besser befriedigen können, falls er ein, zwei, oder vielleicht selbst drei seiner Pferde gegen Kühe des B umtauschen würde; daraus folgt aber keineswegs, dass er nothwendigerweise auch dann einen ökonomischen Nutzen aus dem Tauschgeschäfte ziehen würde, falls er seine sämmtlichen Pferde gegen die sämmtlichen Kühe des B im Tausche hingeben würde. In diesem Falle könnte es nämlich geschehen, dass, obzwar der ökonomischen Sachlage nach die Grundlagen für ökonomische Tauschoperationen zwischen A und B vorlagen, doch wegen des zu weit getriebenen Tausches für die Bedürfnisse beider Contrahenten nach Vollzug desselben sogar schlechter vorgesorgt wäre, als vor demselben. Das obige Vorhältniss, wornach nicht lediglich einzelne concrete Güter, sondern Quantitäten von solchen der Verfügung der Menschen unterstehen, ist nun aber der Regel nach in der Wirthschaft der Menschen zu beobachten und es liegt demnach unserer Beobachtung eine Unzahl von Fällen vor, in welchen zwei wirthschaftende Individuen über Quantitäten verschiedener Güter verfügen, auch die Grundlagen zu ökonomischen Tausch- operationen vorhanden sind, aber der Nutzen, der sich aus der Aus- beutung derselben ziehen lässt, einerseits nur unvollständig ausge- beutet werden würde, falls die beiden wirthschaftenden Subjecte zu geringe Theilquantitäten der betreffenden Güter gegeneinander austauschen würden, andererseits aber dieser Nutzen wieder gemindert, ja völlig aufgehoben und sogar in sein Gegentheil verwandelt werden möchte, falls dieselben ihre Tauschoperationen zu weit treiben, das ist zu grosse Theilquantitäten der ihrer Verfügung unterstehenden Güter gegen einander austauschen würden. Liegen nun aber unserer Beobachtung Fälle vor, wo ein Menger, Volkswirthschaftslehre. 11

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/179>, abgerufen am 24.11.2024.