Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. dürfnissbefriedigungen für uns haben, deren Sicherstellung vonunserer Verfügung über die in Rede stehende Quantität abhängen, wenn dem nicht der Umstand entgegenstünde, dass ein Gut höherer Ordnung nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit andern (den complementären) Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden kann und demgemäss die Meinung Platz greifen könnte, als ob wir in der Befriedigung concreter Bedürfnisse nicht wohl von der Verfügung über ein einzelnes concretes Gut höherer Ord- nung, beziehungsweise eine concrete Quantität eines solchen, sondern nur von der Verfügung über complementäre Quantitäten solcher Güter in ihrer Gesammtheit abhängig sein und somit auch nur solche für ein wirthschaftendes Subject einen selbst- ständigen Werth erlangen könnten. Nun ist es allerdings richtig, dass wir nur mittelst com- Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. dürfnissbefriedigungen für uns haben, deren Sicherstellung vonunserer Verfügung über die in Rede stehende Quantität abhängen, wenn dem nicht der Umstand entgegenstünde, dass ein Gut höherer Ordnung nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit andern (den complementären) Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden kann und demgemäss die Meinung Platz greifen könnte, als ob wir in der Befriedigung concreter Bedürfnisse nicht wohl von der Verfügung über ein einzelnes concretes Gut höherer Ord- nung, beziehungsweise eine concrete Quantität eines solchen, sondern nur von der Verfügung über complementäre Quantitäten solcher Güter in ihrer Gesammtheit abhängig sein und somit auch nur solche für ein wirthschaftendes Subject einen selbst- ständigen Werth erlangen könnten. Nun ist es allerdings richtig, dass wir nur mittelst com- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0157" n="139"/><fw place="top" type="header">Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.</fw><lb/> dürfnissbefriedigungen für uns haben, deren Sicherstellung von<lb/> unserer Verfügung über die in Rede stehende Quantität abhängen,<lb/> wenn dem nicht der Umstand entgegenstünde, dass ein Gut<lb/> höherer Ordnung nicht für sich allein, sondern nur im Vereine<lb/> mit andern (den complementären) Gütern höherer Ordnung zur<lb/> Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden<lb/> kann und demgemäss die Meinung Platz greifen könnte, als ob<lb/> wir in der Befriedigung concreter Bedürfnisse nicht wohl von<lb/> der Verfügung über ein einzelnes concretes Gut höherer Ord-<lb/> nung, beziehungsweise eine concrete Quantität eines solchen,<lb/> sondern nur von der Verfügung über complementäre Quantitäten<lb/> solcher Güter in ihrer Gesammtheit abhängig sein und somit<lb/> auch nur solche für ein wirthschaftendes Subject einen selbst-<lb/> ständigen Werth erlangen könnten.</p><lb/> <p>Nun ist es allerdings richtig, dass wir nur mittelst <hi rendition="#g">com-<lb/> plementärer</hi> Quantitäten von Gütern höherer Ordnung<lb/> über Quantitäten von Gütern niederer Ordnung verfügen,<lb/> ebenso sicher ist es aber auch, dass nicht nur festbestimmte<lb/> Quantitäten der einzelnen Güter höherer Ordnung mit einander<lb/> im Productionswege in Verbindung gebracht werden können,<lb/> etwa in der Weise, wie dies bei chemischen Verbindungen zu be-<lb/> obachten ist, wo nur eine gewisse Anzahl von Gewichtseinheiten<lb/> des einen Stoffes sich mit einer ebenso genau begrenzten An-<lb/> zahl von Gewichtseinheiten anderer Stoffe zu einem bestimmten<lb/> chemischen Producte verbinden. Vielmehr lehrt uns die allge-<lb/> meinste Erfahrung, dass eine bestimmte Quantität irgend eines<lb/> Gutes niederer Ordnung aus Gütern höherer Ordnung, welche<lb/> in sehr verschiedenen Quantitätenverhältnissen zu einander<lb/> stehen, hervorgebracht werden kann, ja nicht selten ein, oder<lb/> mehrere Güter höherer Ordnung, welche den complementären<lb/> Charakter mit Rücksicht auf eine Gruppe von gewissen Gütern<lb/> höherer Ordnung haben, gänzlich entfallen können, ohne dass<lb/> die übrigen Güter dadurch die Tauglichkeit zur Hervorbringung<lb/> des Gutes niederer Ordnung, bezüglich dessen sie den comple-<lb/> mentären Charakter besitzen, einbüssen würden. Um Getreide<lb/> zu erzeugen, kommen Bodennutzungen, Samenfrüchte, Arbeits-<lb/> leistungen, Düngstoffe, Benützungen von landwirthschaftlichen<lb/> Geräthen etc. zur Anwendung. Niemand wird indess in Abrede<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [139/0157]
Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
dürfnissbefriedigungen für uns haben, deren Sicherstellung von
unserer Verfügung über die in Rede stehende Quantität abhängen,
wenn dem nicht der Umstand entgegenstünde, dass ein Gut
höherer Ordnung nicht für sich allein, sondern nur im Vereine
mit andern (den complementären) Gütern höherer Ordnung zur
Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden
kann und demgemäss die Meinung Platz greifen könnte, als ob
wir in der Befriedigung concreter Bedürfnisse nicht wohl von
der Verfügung über ein einzelnes concretes Gut höherer Ord-
nung, beziehungsweise eine concrete Quantität eines solchen,
sondern nur von der Verfügung über complementäre Quantitäten
solcher Güter in ihrer Gesammtheit abhängig sein und somit
auch nur solche für ein wirthschaftendes Subject einen selbst-
ständigen Werth erlangen könnten.
Nun ist es allerdings richtig, dass wir nur mittelst com-
plementärer Quantitäten von Gütern höherer Ordnung
über Quantitäten von Gütern niederer Ordnung verfügen,
ebenso sicher ist es aber auch, dass nicht nur festbestimmte
Quantitäten der einzelnen Güter höherer Ordnung mit einander
im Productionswege in Verbindung gebracht werden können,
etwa in der Weise, wie dies bei chemischen Verbindungen zu be-
obachten ist, wo nur eine gewisse Anzahl von Gewichtseinheiten
des einen Stoffes sich mit einer ebenso genau begrenzten An-
zahl von Gewichtseinheiten anderer Stoffe zu einem bestimmten
chemischen Producte verbinden. Vielmehr lehrt uns die allge-
meinste Erfahrung, dass eine bestimmte Quantität irgend eines
Gutes niederer Ordnung aus Gütern höherer Ordnung, welche
in sehr verschiedenen Quantitätenverhältnissen zu einander
stehen, hervorgebracht werden kann, ja nicht selten ein, oder
mehrere Güter höherer Ordnung, welche den complementären
Charakter mit Rücksicht auf eine Gruppe von gewissen Gütern
höherer Ordnung haben, gänzlich entfallen können, ohne dass
die übrigen Güter dadurch die Tauglichkeit zur Hervorbringung
des Gutes niederer Ordnung, bezüglich dessen sie den comple-
mentären Charakter besitzen, einbüssen würden. Um Getreide
zu erzeugen, kommen Bodennutzungen, Samenfrüchte, Arbeits-
leistungen, Düngstoffe, Benützungen von landwirthschaftlichen
Geräthen etc. zur Anwendung. Niemand wird indess in Abrede
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Zitationshilfe: | Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/157>, abgerufen am 16.02.2025. |