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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes.
noch ebenso vollständig befriedigen können, wenn diese Theil-
quantität ihrer Verfügung entzogen, oder dieselbe überhaupt ihre
Güterqualität einbüssen würde. Ja, sie werden täglich viele
tausend Eimer dieses Gutes dem Meere zufliessen lassen, ohne
um dessentwillen in der Befriedigung ihres Bedürfnisses nach
Wasser irgendwie geschädigt zu werden. Es wird demnach, so
lange das den nicht ökonomischen Charakter des Wassers be-
gründende Verhältniss erhalten bleibt, die Befriedigung keines
ihrer Bedürfnisse von der Verfügung über einen Eimer Wasser
in der Weise abhängig sein, dass diese Bedürfnissbefriedigung
nicht erfolgen würde, wofern sie über jenes Gut nicht verfü-
gen könnten und dies der Grund, warum eine solche Quantität
Wasser für dieselben keinen Werth hat. Würde dagegen die
Quantität Wasser, welche jener Bach führt, in Folge einer
aussergewöhnlichen Dürre, oder eines anderen Naturereignisses
bis auf fünfhundert Eimer täglich sinken, und wäre den Be-
wohnern des Dorfes, von dem wir hier sprechen, keine andere
Bezugsquelle von Wasser zugänglich, so zwar, dass die gesammte
denselben verfügbare Quantität nicht ausreichen würde, um ihr
Bedürfniss nach Wasser vollständig zu befriedigen, so würden
dieselben keinen irgendwie practisch bedeutenden Theil der ihnen
dann noch verfügbaren Quantität, z. B. einen Eimer, sich ent-
gehen lassen dürfen, ohne in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse
geschädigt zu sein und jeder concrete Theil dieser ihnen ver-
fügbaren Quantität würde dann allerdings für sie Werth haben.

Die nicht ökonomischen Güter haben demnach nicht nur,
wie dies bisher angenommen wurde, keinen Tauschwerth, son-
dern überhaupt keinen Werth, und somit auch keinen Gebrauchs-
werth. Wir werden weiter unten, sobald wir noch einige wissen-
schaftliche Voraussetzungen gewonnen haben werden, das Ver-
hältniss zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe
eines weiteren darzulegen versuchen. Hier sei vorläufig nur be-
merkt, dass der Tauschwerth sowohl als der Gebrauchswerth
zwei dem allgemeinen Begriffe des Werthes subordinirte, also in
ihrem Verhältnisse zu einander coordinirte Begriffe sind, und
demnach Alles das, was wir oben vom Werthe im Allgemeinen
sagten, eben sowohl vom Gebrauchswerthe als vom Tausch-
werthe gilt.


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Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes.
noch ebenso vollständig befriedigen können, wenn diese Theil-
quantität ihrer Verfügung entzogen, oder dieselbe überhaupt ihre
Güterqualität einbüssen würde. Ja, sie werden täglich viele
tausend Eimer dieses Gutes dem Meere zufliessen lassen, ohne
um dessentwillen in der Befriedigung ihres Bedürfnisses nach
Wasser irgendwie geschädigt zu werden. Es wird demnach, so
lange das den nicht ökonomischen Charakter des Wassers be-
gründende Verhältniss erhalten bleibt, die Befriedigung keines
ihrer Bedürfnisse von der Verfügung über einen Eimer Wasser
in der Weise abhängig sein, dass diese Bedürfnissbefriedigung
nicht erfolgen würde, wofern sie über jenes Gut nicht verfü-
gen könnten und dies der Grund, warum eine solche Quantität
Wasser für dieselben keinen Werth hat. Würde dagegen die
Quantität Wasser, welche jener Bach führt, in Folge einer
aussergewöhnlichen Dürre, oder eines anderen Naturereignisses
bis auf fünfhundert Eimer täglich sinken, und wäre den Be-
wohnern des Dorfes, von dem wir hier sprechen, keine andere
Bezugsquelle von Wasser zugänglich, so zwar, dass die gesammte
denselben verfügbare Quantität nicht ausreichen würde, um ihr
Bedürfniss nach Wasser vollständig zu befriedigen, so würden
dieselben keinen irgendwie practisch bedeutenden Theil der ihnen
dann noch verfügbaren Quantität, z. B. einen Eimer, sich ent-
gehen lassen dürfen, ohne in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse
geschädigt zu sein und jeder concrete Theil dieser ihnen ver-
fügbaren Quantität würde dann allerdings für sie Werth haben.

Die nicht ökonomischen Güter haben demnach nicht nur,
wie dies bisher angenommen wurde, keinen Tauschwerth, son-
dern überhaupt keinen Werth, und somit auch keinen Gebrauchs-
werth. Wir werden weiter unten, sobald wir noch einige wissen-
schaftliche Voraussetzungen gewonnen haben werden, das Ver-
hältniss zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe
eines weiteren darzulegen versuchen. Hier sei vorläufig nur be-
merkt, dass der Tauschwerth sowohl als der Gebrauchswerth
zwei dem allgemeinen Begriffe des Werthes subordinirte, also in
ihrem Verhältnisse zu einander coordinirte Begriffe sind, und
demnach Alles das, was wir oben vom Werthe im Allgemeinen
sagten, eben sowohl vom Gebrauchswerthe als vom Tausch-
werthe gilt.


6 *
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[83/0101] Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes. noch ebenso vollständig befriedigen können, wenn diese Theil- quantität ihrer Verfügung entzogen, oder dieselbe überhaupt ihre Güterqualität einbüssen würde. Ja, sie werden täglich viele tausend Eimer dieses Gutes dem Meere zufliessen lassen, ohne um dessentwillen in der Befriedigung ihres Bedürfnisses nach Wasser irgendwie geschädigt zu werden. Es wird demnach, so lange das den nicht ökonomischen Charakter des Wassers be- gründende Verhältniss erhalten bleibt, die Befriedigung keines ihrer Bedürfnisse von der Verfügung über einen Eimer Wasser in der Weise abhängig sein, dass diese Bedürfnissbefriedigung nicht erfolgen würde, wofern sie über jenes Gut nicht verfü- gen könnten und dies der Grund, warum eine solche Quantität Wasser für dieselben keinen Werth hat. Würde dagegen die Quantität Wasser, welche jener Bach führt, in Folge einer aussergewöhnlichen Dürre, oder eines anderen Naturereignisses bis auf fünfhundert Eimer täglich sinken, und wäre den Be- wohnern des Dorfes, von dem wir hier sprechen, keine andere Bezugsquelle von Wasser zugänglich, so zwar, dass die gesammte denselben verfügbare Quantität nicht ausreichen würde, um ihr Bedürfniss nach Wasser vollständig zu befriedigen, so würden dieselben keinen irgendwie practisch bedeutenden Theil der ihnen dann noch verfügbaren Quantität, z. B. einen Eimer, sich ent- gehen lassen dürfen, ohne in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse geschädigt zu sein und jeder concrete Theil dieser ihnen ver- fügbaren Quantität würde dann allerdings für sie Werth haben. Die nicht ökonomischen Güter haben demnach nicht nur, wie dies bisher angenommen wurde, keinen Tauschwerth, son- dern überhaupt keinen Werth, und somit auch keinen Gebrauchs- werth. Wir werden weiter unten, sobald wir noch einige wissen- schaftliche Voraussetzungen gewonnen haben werden, das Ver- hältniss zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe eines weiteren darzulegen versuchen. Hier sei vorläufig nur be- merkt, dass der Tauschwerth sowohl als der Gebrauchswerth zwei dem allgemeinen Begriffe des Werthes subordinirte, also in ihrem Verhältnisse zu einander coordinirte Begriffe sind, und demnach Alles das, was wir oben vom Werthe im Allgemeinen sagten, eben sowohl vom Gebrauchswerthe als vom Tausch- werthe gilt. 6 *

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/101>, abgerufen am 24.11.2024.