Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.von ihrem Werthe möchte zu Schulden kom- Zum Beschlusse dieses Abschnitts will ich Staat und Kirche haben zur Absicht, die Beide wirken auf Gesinnung und Hand- Grundsätze sind frey. Gesinnungen leiden Richt-
von ihrem Werthe moͤchte zu Schulden kom- Zum Beſchluſſe dieſes Abſchnitts will ich Staat und Kirche haben zur Abſicht, die Beide wirken auf Geſinnung und Hand- Grundſaͤtze ſind frey. Geſinnungen leiden Richt-
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von ihrem Werthe moͤchte zu Schulden kom-
men laſſen.
Zum Beſchluſſe dieſes Abſchnitts will ich
das Reſultat wiederholen, auf das mich meine
Betrachtungen gefuͤhrt haben.
Staat und Kirche haben zur Abſicht, die
menſchliche Gluͤckſeligkeit in dieſem und jenem
Leben, durch oͤffentliche Vorkehrungen, zu be-
foͤrdern.
Beide wirken auf Geſinnung und Hand-
lung der Menſchen, auf Grundſaͤtze und An-
wendung: der Staat, vermittelſt ſolcher
Gruͤnde, die auf Verhaͤltniſſen zwiſchen Menſch
und Menſch, oder Menſch und Natur, und die
Kirche, die Religion des Staats, vermittelſt
ſolcher Gruͤnde, die auf Verhaͤltniſſen zwiſchen
Menſch und Gott beruhen. Der Staat be-
handelt den Menſchen als unſterblichen Sohn
der Erde; die Religion als Ebenbild ſeines
Schoͤpfers.
Grundſaͤtze ſind frey. Geſinnungen leiden
ihrer Natur nach keinen Zwang, keine Be-
ſtechung. Sie gehoͤren fuͤr das Erkenntnißver-
moͤgen des Menſchen, und muͤſſen nach dem
Richt-
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