Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.nennen ist, keine Ausnahme von dem an- In diesem Rechte bestehet die natürliche tel welche die Veränderung verursacht hat, nicht auch
für die Folgen dieser Veränderung stehen, den Ge- gentheil schadlos halten, und so viel es sich thun läßt, wieder in den vorigen Stand setzen? Mich dünkt nichts sey einfacher, und die Sache rede für sich selber. Niemand kann gezwungen werden, Bedingungen eines Contrakts anzunehmen, zu welchen er sich, seinen Grundsätzen nach, nicht hat verstehen können. An Erziehung der gemeinschaftlichen Kinder haben beide Theile gleiches Recht. Hätten wir unparteyische Erziehungsanstalten; so müßten in solchen streitigen Fällen die Kinder so lange un- parteyisch erzogen werden, bis sie zur Vernunft kom- nennen iſt, keine Ausnahme von dem an- In dieſem Rechte beſtehet die natuͤrliche tel welche die Veraͤnderung verurſacht hat, nicht auch
fuͤr die Folgen dieſer Veraͤnderung ſtehen, den Ge- gentheil ſchadlos halten, und ſo viel es ſich thun laͤßt, wieder in den vorigen Stand ſetzen? Mich duͤnkt nichts ſey einfacher, und die Sache rede fuͤr ſich ſelber. Niemand kann gezwungen werden, Bedingungen eines Contrakts anzunehmen, zu welchen er ſich, ſeinen Grundſaͤtzen nach, nicht hat verſtehen koͤnnen. An Erziehung der gemeinſchaftlichen Kinder haben beide Theile gleiches Recht. Haͤtten wir unparteyiſche Erziehungsanſtalten; ſo muͤßten in ſolchen ſtreitigen Faͤllen die Kinder ſo lange un- parteyiſch erzogen werden, bis ſie zur Vernunft kom- <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0051" n="45"/> nennen iſt, keine Ausnahme von dem an-<lb/> gefuͤhrten <hi rendition="#fr">Naturgeſetz</hi>, daß der Menſch im<lb/> Stande der Natur unabhaͤngig ſey, und ihm<lb/> allein das Recht zukomme, die Colliſions-<lb/> faͤlle zwiſchen Selbſtgebrauch und <hi rendition="#fr">Wohl-<lb/> wollen</hi> zu entſcheiden.</p><lb/> <p>In dieſem Rechte beſtehet die natuͤrliche<lb/><hi rendition="#fr">Freiheit</hi> des Menſchen, die einen großen<lb/> Theil ſeiner Gluͤckſeligkeit ausmacht. Die<lb/> Unabhaͤngigkeit gehoͤrt alſo zu ſeinen eigen-<lb/> tuͤmlichen <hi rendition="#fr">Guͤtern</hi>, deren er ſich, als Mit-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">tel</fw><lb/><note next="#seg2pn_2_6" xml:id="seg2pn_2_5" prev="#seg2pn_2_4" place="foot" n="*)"><p>welche die Veraͤnderung verurſacht hat, nicht auch<lb/> fuͤr die Folgen dieſer Veraͤnderung ſtehen, den Ge-<lb/> gentheil ſchadlos halten, und ſo viel es ſich thun<lb/> laͤßt, wieder in den vorigen Stand ſetzen? Mich<lb/> duͤnkt nichts ſey einfacher, und die Sache rede fuͤr<lb/> ſich ſelber. Niemand kann gezwungen werden,<lb/> Bedingungen eines Contrakts anzunehmen, zu<lb/> welchen er ſich, ſeinen Grundſaͤtzen nach, nicht hat<lb/> verſtehen koͤnnen.</p><lb/><p>An Erziehung der gemeinſchaftlichen Kinder<lb/> haben beide Theile gleiches Recht. Haͤtten wir<lb/> unparteyiſche Erziehungsanſtalten; ſo muͤßten in<lb/> ſolchen ſtreitigen Faͤllen die Kinder ſo lange un-<lb/> parteyiſch erzogen werden, bis ſie zur Vernunft</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">kom-</fw></note><lb/></p> </body> </text> </TEI> [45/0051]
nennen iſt, keine Ausnahme von dem an-
gefuͤhrten Naturgeſetz, daß der Menſch im
Stande der Natur unabhaͤngig ſey, und ihm
allein das Recht zukomme, die Colliſions-
faͤlle zwiſchen Selbſtgebrauch und Wohl-
wollen zu entſcheiden.
In dieſem Rechte beſtehet die natuͤrliche
Freiheit des Menſchen, die einen großen
Theil ſeiner Gluͤckſeligkeit ausmacht. Die
Unabhaͤngigkeit gehoͤrt alſo zu ſeinen eigen-
tuͤmlichen Guͤtern, deren er ſich, als Mit-
tel
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*) welche die Veraͤnderung verurſacht hat, nicht auch
fuͤr die Folgen dieſer Veraͤnderung ſtehen, den Ge-
gentheil ſchadlos halten, und ſo viel es ſich thun
laͤßt, wieder in den vorigen Stand ſetzen? Mich
duͤnkt nichts ſey einfacher, und die Sache rede fuͤr
ſich ſelber. Niemand kann gezwungen werden,
Bedingungen eines Contrakts anzunehmen, zu
welchen er ſich, ſeinen Grundſaͤtzen nach, nicht hat
verſtehen koͤnnen.
An Erziehung der gemeinſchaftlichen Kinder
haben beide Theile gleiches Recht. Haͤtten wir
unparteyiſche Erziehungsanſtalten; ſo muͤßten in
ſolchen ſtreitigen Faͤllen die Kinder ſo lange un-
parteyiſch erzogen werden, bis ſie zur Vernunft
kom-
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