Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.ken, nicht glücklich. Wer aus Liebe zur Recht- Der Staat also begnügt sich allenfalls mit Gesell-
ken, nicht gluͤcklich. Wer aus Liebe zur Recht- Der Staat alſo begnuͤgt ſich allenfalls mit Geſell-
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ken, nicht gluͤcklich. Wer aus Liebe zur Recht-
ſchaffenheit den Betrug meidet, iſt gluͤcklicher,
als der nur die willkuͤhrlichen Strafen fuͤrchtet,
die der Staat mit dem Betruge verbunden.
Allein ſeinem Nebenmenſchen kann es gleichviel
gelten, aus welchen Bewegurſachen das Unrecht
unterbleibt, durch welche Mittel ihm ſein Recht
und Eigenthum geſichert wird. Das Vaterland
iſt vertheidiget; die Buͤrger moͤgen aus Liebe,
oder aus Furcht vor poſitiver Strafe, fuͤr daſſel-
be fechten; obgleich die Vertheidiger ſelbſt in
jenem Falle gluͤcklich, in dieſem aber ungluͤcklich
ſind. Wenn innere Gluͤckſeligkeit der Geſell-
ſchaft nicht voͤllig zu erhalten ſtehet; ſo werde
wenigſtens aͤuſſere Ruhe und Sicherheit allen-
falls erzwungen.
Der Staat alſo begnuͤgt ſich allenfalls mit
todten Handlungen, mit Werken ohne Geiſt, mit
Uebereinſtimmung im Thun, ohne Uebereinſtim-
mung in Gedanken. Auch wer nicht an Geſetze
glaubt, muß nach dem Geſetze thun, ſobald es
Sanction erhalten hat. Er kann dem einzelnen
Buͤrger das Recht laſſen, uͤber die Geſetze zu
urtheilen; aber nicht nach ſeinem Urtheile zu
handeln; denn hierauf hat er als Mitglied der
Geſell-
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