Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.trages, besitzet, muß ihr einen Theil davon, in sich
trages, beſitzet, muß ihr einen Theil davon, in ſich
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0106" n="4"/> trages, beſitzet, muß ihr einen Theil davon, in<lb/> ſo weit es ſich ſelbſt angehet, abgetreten, und<lb/> uͤberlaſſen haben. Wie aber? Wenn niemand<lb/> ein ſolches Recht beſitzen kann? Wenn weder<lb/> dem Staate, noch der Mutterkirche ſelbſt irgend<lb/> ein Zwangsrecht in Religionsſachen zukaͤme?<lb/> Wenn nach den Grundſaͤtzen der geſunden Ver-<lb/> nunft, deren Goͤttlichkeit wir alle anerkennen<lb/> muͤſſen, weder Staat noch Kirche befugt waͤre,<lb/> ſich in Glaubensſachen ein anderes Recht anzu-<lb/> maßen, als das Recht zu belehren; eine andere<lb/> Macht, als die Macht der Ueberfuͤhrung, eine<lb/> andere Zucht, als die Zucht durch Vernunft und<lb/> Grundſaͤtze? Kann dieſes erweislich, und dem<lb/> geſunden Menſchenverſtande einleuchtend ge-<lb/> macht werden; ſo iſt kein ausdruͤcklicher Ver-<lb/> trag, noch vielweniger Herkommen und Verjaͤh-<lb/> rung maͤchtig genug, ein Recht geltend zu ma-<lb/> chen, das ihm entgegengeſetzt iſt; ſo iſt aller<lb/> kirchliche Zwang widerrechtlich, alle aͤußere<lb/> Macht in Religionsſachen gewaltſame Anmaſ-<lb/> ſung, und wenn dieſes iſt; ſo darf, ſo kann die<lb/> Mutterkirche kein Recht verleihen, das ihr ſelber<lb/> nicht zukoͤmmt, keine Macht vergeben, die ſie<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſich</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [4/0106]
trages, beſitzet, muß ihr einen Theil davon, in
ſo weit es ſich ſelbſt angehet, abgetreten, und
uͤberlaſſen haben. Wie aber? Wenn niemand
ein ſolches Recht beſitzen kann? Wenn weder
dem Staate, noch der Mutterkirche ſelbſt irgend
ein Zwangsrecht in Religionsſachen zukaͤme?
Wenn nach den Grundſaͤtzen der geſunden Ver-
nunft, deren Goͤttlichkeit wir alle anerkennen
muͤſſen, weder Staat noch Kirche befugt waͤre,
ſich in Glaubensſachen ein anderes Recht anzu-
maßen, als das Recht zu belehren; eine andere
Macht, als die Macht der Ueberfuͤhrung, eine
andere Zucht, als die Zucht durch Vernunft und
Grundſaͤtze? Kann dieſes erweislich, und dem
geſunden Menſchenverſtande einleuchtend ge-
macht werden; ſo iſt kein ausdruͤcklicher Ver-
trag, noch vielweniger Herkommen und Verjaͤh-
rung maͤchtig genug, ein Recht geltend zu ma-
chen, das ihm entgegengeſetzt iſt; ſo iſt aller
kirchliche Zwang widerrechtlich, alle aͤußere
Macht in Religionsſachen gewaltſame Anmaſ-
ſung, und wenn dieſes iſt; ſo darf, ſo kann die
Mutterkirche kein Recht verleihen, das ihr ſelber
nicht zukoͤmmt, keine Macht vergeben, die ſie
ſich
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