Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.und beim Streite nicht selten (troz einem Rous- und beim Streite nicht ſelten (troz einem Rouſ- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0098" n="90"/> und beim Streite nicht ſelten (troz einem Rouſ-<lb/> ſeau und Hobbes) die ſcheinbarſten Jrrſaͤzze<lb/> vertheidigen. Ein ſolcher Brauſekopf befand<lb/> ſich auch in dem Bar**iſchen Dorfe L—n.<lb/> Er hatte ſich ſchon oft einige Zweifel uͤber die<lb/> hohe Gerechtigkeit in der Marggraͤflichen<lb/> Hauptſtadt erlaubt; hatte ſchon uͤber dieſes<lb/> und jenes Geſez, dieſe und jene <hi rendition="#g">freiwillige</hi><lb/> Steuer geſpoͤttelt; und wuͤrde, wenn er in<lb/> gegenwaͤrtigen verderbten Zeiten lebte, ſicher<lb/> fuͤr das abſcheulichſte aller Ungeheuer, fuͤr<lb/> einen — Demokraten gegolten haben. Jezt,<lb/> als er hoͤrte: daß man jene Kindsmoͤrderin<lb/> die naͤchſte Woche abermals in die Marterkam-<lb/> mer bringen werde; war er laut der Meinung,<lb/> daß ihm dies nicht gefalle, und fuͤhrte ſeinen<lb/> Beweis folgendermaßen: „Das Menſch iſt<lb/> „entweder ſchuldig, oder unſchuldig. Jm er-<lb/> „ſtern Fall hat ſie freilich Strafe verdient;<lb/> „aber auch ſchon erhalten. Den Kopf ſchlaͤgt<lb/> „man den Leuten nur einmal ab. Es muß<lb/> „verdamt albern zugehn, wenn das uͤber eine<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [90/0098]
und beim Streite nicht ſelten (troz einem Rouſ-
ſeau und Hobbes) die ſcheinbarſten Jrrſaͤzze
vertheidigen. Ein ſolcher Brauſekopf befand
ſich auch in dem Bar**iſchen Dorfe L—n.
Er hatte ſich ſchon oft einige Zweifel uͤber die
hohe Gerechtigkeit in der Marggraͤflichen
Hauptſtadt erlaubt; hatte ſchon uͤber dieſes
und jenes Geſez, dieſe und jene freiwillige
Steuer geſpoͤttelt; und wuͤrde, wenn er in
gegenwaͤrtigen verderbten Zeiten lebte, ſicher
fuͤr das abſcheulichſte aller Ungeheuer, fuͤr
einen — Demokraten gegolten haben. Jezt,
als er hoͤrte: daß man jene Kindsmoͤrderin
die naͤchſte Woche abermals in die Marterkam-
mer bringen werde; war er laut der Meinung,
daß ihm dies nicht gefalle, und fuͤhrte ſeinen
Beweis folgendermaßen: „Das Menſch iſt
„entweder ſchuldig, oder unſchuldig. Jm er-
„ſtern Fall hat ſie freilich Strafe verdient;
„aber auch ſchon erhalten. Den Kopf ſchlaͤgt
„man den Leuten nur einmal ab. Es muß
„verdamt albern zugehn, wenn das uͤber eine
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