Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.VII. Mörder, nach Uebereinstimmung al- ler Umstände und seiner eignenUeber- zeugung, und dennoch unschuldig. Daß Zeugen und Richter durch den An- VII. Moͤrder, nach Uebereinſtimmung al- ler Umſtaͤnde und ſeiner eignenUeber- zeugung, und dennoch unſchuldig. Daß Zeugen und Richter durch den An- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0071" n="63"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">VII</hi>.<lb/> Moͤrder, nach Uebereinſtimmung al-<lb/> ler Umſtaͤnde und ſeiner eignenUeber-<lb/> zeugung, und dennoch unſchuldig.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p><hi rendition="#in">D</hi>aß <hi rendition="#g">Zeugen</hi> und <hi rendition="#g">Richter</hi> durch den An-<lb/> ſchein verfuͤhrt werden koͤnnen einen Unſchul-<lb/> digen fuͤr ſchuldig zu erkennen; dieſer Fall<lb/> mag leider nur alzuoft ſich zutragen. Aber wenn<lb/> nun ſogar der <hi rendition="#g">Angeklagte</hi> ſelbſt einen ſol-<lb/> chen Urtheilsſpruch im Jnnerſten ſeiner Seele<lb/> fuͤr gerecht erklaͤrt; wenn er ſich mit vollſter<lb/> Ueberzeugung fuͤr den Thaͤter einer That be-<lb/> kennt, die er — nicht beging; wenn er, ganz<lb/> ohne Folter und Zwang, bereit iſt, durch Auf-<lb/> opferung ſeines eignen Lebens eine Blutſchuld<lb/> auszuſoͤhnen, die — nicht auf ſeiner Seele<lb/> laſtet? Was ſoll man dann erſt von der Un-<lb/> gewißheit menſchlicher Gerichtsbarkeit denken?</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [63/0071]
VII.
Moͤrder, nach Uebereinſtimmung al-
ler Umſtaͤnde und ſeiner eignenUeber-
zeugung, und dennoch unſchuldig.
Daß Zeugen und Richter durch den An-
ſchein verfuͤhrt werden koͤnnen einen Unſchul-
digen fuͤr ſchuldig zu erkennen; dieſer Fall
mag leider nur alzuoft ſich zutragen. Aber wenn
nun ſogar der Angeklagte ſelbſt einen ſol-
chen Urtheilsſpruch im Jnnerſten ſeiner Seele
fuͤr gerecht erklaͤrt; wenn er ſich mit vollſter
Ueberzeugung fuͤr den Thaͤter einer That be-
kennt, die er — nicht beging; wenn er, ganz
ohne Folter und Zwang, bereit iſt, durch Auf-
opferung ſeines eignen Lebens eine Blutſchuld
auszuſoͤhnen, die — nicht auf ſeiner Seele
laſtet? Was ſoll man dann erſt von der Un-
gewißheit menſchlicher Gerichtsbarkeit denken?
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